14.5186 · Fragestunde. Frage · 2014-06-02
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Bis 1983 wurden die Entscheide des Schweizerischen Bundesgerichtes nicht anonymisiert. Mit der elektronischen Publikation ist es nun mit geringstem Aufwand möglich herauszufinden, ob eine Person vor 1984 in einen Rechtsstreit verwickelt war.- Wie beurteilt der Bundesrat diese Tatsache datenschutzrechtlich?- Wie kann eine Partei eine nachträgliche Anonymisierung erreichen?
Stellungnahme des Bundesrates
Gestützt auf den Grundsatz der Gewaltenteilung beurteilt der Bundesrat die Anonymisierungspraxis des Bundesgerichtes nicht. Die betroffenen Personen können sich direkt an das Bundesgericht wenden mit der Bitte, die sie betreffenden Urteile zu anonymisieren.