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14.5396 · Fragestunde. Frage · 2014-09-10

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Meldefluss an die Einwohnerdienste der Wohnsitzgemeinden betreffend die gemeinsame elterliche Sorge und Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen ist lückenhaft geregelt. Damit die Gemeinden ihre gesetzlichen Pflichten einfach und effizient erfüllen können, sind diese auf die Informationen durch die Gerichte und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden angewiesen. Ebenfalls sind diese Informationen bei einem Umzug in eine andere Gemeinde weiterzugeben.

Kann der Bundesrat solche Meldepflichten auf eidgenössischer Stufe vorsehen?

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