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14.5398 · Fragestunde. Frage · 2014-09-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Bis Ende 2013 durften Wurst- und Kochpökelwaren aus Metzgereien bis zu einer Million Keime pro Gramm aufweisen. 2014 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Obergrenze auf 5 Millionen Keime pro Gramm angehoben. Bei portionierten Produkten sind sogar 10 Millionen Keime pro Gramm erlaubt. Metzgereien können somit ihre Produkte länger in den Regalen lassen und die Verfalldaten verlängern.

Befürchtet der Bundesrat nicht, dass damit die Sicherheit der in Schweizer Metzgereien angebotenen Lebensmittel sinkt?