14.5435 · Fragestunde. Frage · 2014-09-17
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Artikel 26 Absatz 1bis des Asylgesetzes kann der Bund für Asylsuchende, die kriminell werden oder den ordentlichen Betrieb stören, spezielle Zentren einrichten. Auseinandersetzungen in verschiedensten Unterbringungseinrichtungen zeigen immer wieder, wie wichtig und dringlich solche Zentren sind. Selbst die Flüchtlingshilfe fordert mittlerweile solche Zentren.
- Wie ist der Stand betreffend Eröffnung besonderer Zentren?
- Wurden bereits Zentren in Betrieb genommen?
- Wenn nein, wann ist mit Inbetriebnahmen zu rechnen?