14.5496 · Fragestunde. Frage · 2014-11-24
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Bahngesellschaften sind verpflichtet, bis 2016 den Bahnlärm zu begrenzen und ihre Schienennetze zu verbessern.
- Können in Fällen, in denen die Massnahmen das Landschaftsbild in der unmittelbaren Umgebung beeinträchtigen, auf Antrag der Nachbarschaft Ausnahmen gemacht und die Bauarbeiten nicht ausgeführt werden?
- Können mit den Gemeinden und den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern Gespräche geführt werden, wie man dem Erscheinungsbild besser Rechnung tragen könnte?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.