15.429 · Parlamentarische Initiative · 2015-04-16
Erledigt
Wortlaut
Die geltende Bundesgerichtspraxis beim kommunalen und kantonalen Wahlrecht wird in einem Bundesgesetz verankert. Dabei wird insbesondere folgenden Punkten Rechnung getragen:
1. Die Kantone legen die Wahlsysteme für die kommunalen und kantonalen Wahlen im Rahmen des Bundesrechts fest.
2. Die Kantone können Proporz-, Majorz- oder Mischverfahren festlegen.
3. Die Kantone können spezielle Regelungen vorsehen, um - namentlich regionale oder sprachliche - Minderheiten zu schützen.
4. Die Kantone können ein gesetzliches Quorum von bis zu 10 Prozent festlegen.