15.499 · Parlamentarische Initiative · 2015-12-18
Parlament
Erledigt
Ausgangslage
Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 24.01.2020
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat die Ergebnisse der Vernehmlassung, die sie über ihren Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 15.499 durchgeführt hatte, zur Kenntnis genommen. Ziel der Vorlage ist es, eine Deklarationspflicht für Koscher- und Halalfleisch, das innerhalb der für die jüdische und die islamische Gemeinschaft vorgesehenen Teilzollkontingente importiert wird, einzuführen. Angesichts der zahlreichen ablehnenden und kritischen Stellungnahmen aus den Kantonen und von betroffenen nationalen Organisationen prüfte die Kommission die darin formulierten Alternativvorschläge zur Umsetzung der Initiative eingehend (der Ergebnisbericht sowie die Stellungnahmen sind auf der Website der Kommission sowie auf dem Portal der Schweizer Regierung abrufbar).
Der aus der Vernehmlassung hervorgehende Hauptkritikpunkt besteht darin, dass die vorgeschlagene Deklarationspflicht nicht zur gewünschten Information der Konsumentinnen und Konsumenten führen würde. Bei fehlender Angabe "Halal" bzw. "Koscher" würde die Erwartung geweckt, dass das Produkt tatsächlich kein Halal- bzw. Koscherfleisch enthalte, was aber nicht in jedem Fall den Tatsachen entspreche. Denn mit der von der Kommission vorgeschlagenen Gesetzesänderung würde Fleisch von nicht betäubten Schlachttieren bzw. nicht deklariertes Halal- und Koscherfleisch weiterhin über die konventionellen Kanäle parallel eingeführt werden können. Zudem darf Geflügel auch in der Schweiz ohne Betäubung rituell geschlachtet werden und müsste nicht als solches deklariert werden.
Im Rahmen der Würdigung der Vernehmlassungsergebnisse hielt die Kommission fest, dass ein Hauptanliegen der Initiative durch die von der Kommission verlangte Anpassung des Vollzugs der Schlachtviehverordnung bereits umgesetzt sei. Halal- und Koscherfleisch kann seit dem 1. April 2019 nur noch mit Knochen eingeführt werden. Dadurch habe die Konkurrenz zwischen Importen über die erwähnten Teilzollkontingente und jenen über die konventionellen Kanäle beseitigt werden können (siehe dazu den erläuternden Bericht der Kommission zur Vernehmlassungsvorlage).
Diesem Umstand Rechnung tragend schlägt die Kommissionsmehrheit im Bereich der Deklaration deshalb einen alternativen Weg zur Umsetzung der Initiative vor. Mit 10 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten (Reynard, S) beschloss sie die Einreichung einer Kommissionsmotion (20.3005 n). Diese beauftragt den Bundesrat, das Lebensmittelrecht so anzupassen, dass die Angabe zur Schlachtmethode bei Fleisch verpflichtend wird, und zwar für die heimische Produktion ebenso wie für das Importfleisch. Damit würde die Entscheidungsgrundlage der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert und die Deklaration würde unabhängig von der Religionsfrage erfolgen. Eine Minderheit lehnt die Motion ab. Eine umfassende Deklarationspflicht im Sinne der Angabe der Schlachtmethode erachtet sie als administrativ zu aufwändig.
Die Kommission beantragt entsprechend mit 13 zu 10 Stimmen die Abschreibung der Initiative Buttet.
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein, die dem Text der Motion 13.4090 entspricht, die in der vorhergehenden Legislaturperiode nicht behandelt werden konnte:
Es werden die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um endlich alle Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf von importiertem Halalfleisch, das von Tieren stammt, die vor dem Schlachten nicht betäubt wurden, zu beseitigen. Ebenso soll die Diskriminierung der Mehrheit der für den Fleischimport zugelassenen Betriebe im Zusammenhang mit der Einfuhr von Halalfleisch beseitigt werden. Zu diesem Zweck ist Folgendes vorzusehen:
1. obligatorische Deklaration von Halalfleisch von Tieren, die - im Widerspruch zur Gesetzgebung in der Schweiz - im Ausland ohne Betäubung geschlachtet wurden bzw. erst nach dem Blutentzug betäubt wurden: Ergänzung von Artikel 3 der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (SR 916.51) mit einem Absatz 3;
2. Anpassung der durchschnittlichen Zuschlagspreise für die Teilzollkontingente 5.5 (Halalfleisch von Tieren der Rindviehgattung) und 5.6 (Halalfleisch von Tieren der Schafgattung) an die Zuschlagspreise der drei vorangegangenen Monate für die entsprechenden Fleisch- und Fleischwarenkategorien des Teilzollkontingents 5.7: Ergänzung von Artikel 18a der Schlachtviehverordnung (SR 916.341) mit einem Absatz 6.
Begründung
Bei der Einfuhr von Halalfleisch wurden Mängel festgestellt. Niemand weiss, wie viel Halalfleisch von mit oder ohne vorgängiger Betäubung geschlachteten Tieren auf dem Schweizer Markt erhältlich ist. Die aktuelle Gesetzgebung regelt die Anerkennung als Verkaufsstelle für Halalfleisch nur bis zur ersten Stufe nach der Einfuhr. In der Praxis ist es einfach, das Fleisch danach auch ausserhalb der muslimischen Gemeinschaft zu verkaufen. In seiner Antwort auf die Interpellation 13.3502 schreibt der Bundesrat, dass es keine Hinweise auf Verstösse gebe; aus Kreisen der fleischverarbeitenden Betriebe wurde das Bundesamt für Landwirtschaft aber schon in den Jahren 2010 und 2011 über Verstösse in Kenntnis gesetzt.
Zudem lässt sich eine Benachteiligung der grossen Mehrheit der für den Fleischimport zugelassenen Betriebe feststellen. Im Rahmen der Teilzollkontingente 5.5 und 5.6 (Halalfleisch) nehmen weniger kontingentanteilsberechtigte Importeure an der Versteigerung teil. Deshalb können sie das Kilo Fleisch bis zu 10 Franken günstiger importieren. Die Anpassung der mittleren Zuschlagspreise für die Teilzollkontingente 5.5 und 5.6 an die Preise für die gleichen Fleisch- und Fleischwarenkategorien des Kontingents 5.7 schafft eine vergleichbare Ausgangslage für Importeure innerhalb und ausserhalb der muslimischen Gemeinschaft. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit bleibt so immer noch gewahrt.
Verhandlungen
Debatte im Nationalrat, 19.06.2020
Die Parlamentarische Initiative wurde ohne Gegenantrag abgeschrieben.