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15.5150 · Fragestunde. Frage · 2015-03-11

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

- Wie gedenkt der Bundesrat die 3000 Syrer auf die Kantone zu verteilen?

- Wird mit der Aufnahme gleichzeitig ein Recht auf Familiennachzug zugesichert?

Stellungnahme des Bundesrates

Die 3000 Personen aus Syrien sollen gemäss heute geltendem Verteilschlüssel auf alle Kantone verteilt werden. Die Kantone werden eng in die bis Ende Mai geplanten Umsetzungsarbeiten einbezogen.

Bei den Einreisen mit humanitären Visa handelt es sich ausschliesslich um die zurückgebliebene Kernfamilie (Ehegatten und minderjährige Kinder) von vorläufig aufgenommenen Personen. Ein weiterer Familiennachzug kann in diesen Fällen grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Auch im Rahmen des Resettlement ist davon auszugehen, dass die Kernfamilie grundsätzlich zusammen in die Schweiz einreisen wird. Sollten weitere zur Kernfamilie gehörende Familienmitglieder zurückbleiben, könnten diese im Rahmen eines ordentlichen Familiennachzuges in einem späteren Zeitpunkt zusammengeführt werden. Bei anerkannten Flüchtlingen mit Asyl besteht ein Recht auf die Familienzusammenführung der Kernfamilie.