15.5541 · Fragestunde. Frage · 2015-11-30
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesgericht hat erneut eine lebenslängliche Verwahrung aufgehoben (Urteil 6B_217/2015). Dieser Täter war bereits einmal verwahrt und wurde rückfällig. Die Opferzahl liegt bei 26. Somit ist erst eine lebenslängliche Verwahrung rechtskräftig.
- Wann wird der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Revision des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches überweisen?
- Wird er darin eine Revision der lebenslänglichen oder eine Verschärfung der normalen Verwahrung vorschlagen?