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15.5541 · Fragestunde. Frage · 2015-11-30

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesgericht hat erneut eine lebenslängliche Verwahrung aufgehoben (Urteil 6B_217/2015). Dieser Täter war bereits einmal verwahrt und wurde rückfällig. Die Opferzahl liegt bei 26. Somit ist erst eine lebenslängliche Verwahrung rechtskräftig.

- Wann wird der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Revision des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches überweisen?

- Wird er darin eine Revision der lebenslänglichen oder eine Verschärfung der normalen Verwahrung vorschlagen?

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