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16.3304 · Interpellation · 2016-04-27

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, Auskunft zu folgenden Statistiken und Daten (wo sinnvoll aufgeteilt in Landesrecht und internationales Recht) zu geben:1. die jährliche Zunahme und der jährliche Bestand der Anzahl Seiten der Systematischen Rechtssammlung seit 1975 oder früher, falls vorhanden;2. die jährliche Anzahl neue Erlasse, Verordnungen und Gesetze seit 1960;3. die jährliche Zahl der Revisionen von Erlassen, Verordnungen und Gesetzen seit 1960;4. das jährliche Total der gültigen Erlasse, Verordnungen und Gesetze seit 1960;5. das jährliche Total der Anzahl Seiten der gültigen Erlasse, Verordnungen und Gesetze seit 1960.6. Kann eine Aussage oder Zuordnung der Daten zu den verschiedenen Politikbereichen gemacht werden?Wenn ja, wie sieht diese aus?7. Kann eine quantitative Aussage zur Anzahl und zum Umfang der Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben und Reglemente usw. in der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung gemacht werden?Wenn ja, wie sieht diese aus?

Stellungnahme des Bundesrates

Für die Beantwortung der Fragen werden die Daten herangezogen, die bereits zur Verfügung stehen oder die ohne weitere informatischen Anpassungen unserer Datenbanken erhoben werden können. Für die eingehende Beantwortung wären monatelange manuelle Recherchen in den Papierausgaben erforderlich, oder man müsste dazu am heutigen Informatiksystem umfangreiche Anpassungen vornehmen.1./5. Anzahl SR-Seiten pro Jahr200420052006200720082009201020112012201320142015Landesrecht255902595826990277082803828678293962980630522310103158832138Staatsvertragsrecht283682922830214309603183233202336683463835478358143669837216Diese Tabelle zeigt, dass die Anzahl SR-Seiten pro Jahr in elf Jahren um 15 396 Seiten (Landesrecht: plus 6548; Staatsvertragsrecht: plus 8848) gestiegen ist.Da die SR zu jedem Zeitpunkt nur das geltende Recht umfasst, beantwortet die obenstehende Tabelle auch Frage 5.2./3. Anzahl neuer und revidierter Erlasse pro JahrDie verfügbaren Daten erlauben keine Unterscheidung zwischen neuen Erlassen, Totalrevisionen und Teilrevisionen. Es kann nur zwischen neuen Erlassen (Grunderlassen) und Totalrevisionen zum einen und Teilrevisionen (Änderungserlassen) zum andern unterschieden werden.Die Zahlen zum Landesrecht sind die folgenden:1960196119621963196419651966196719681969197019711972197319741975 1976 1977 1978Grunderlasse und Totalrevisionen130139158124123139127117126118141164204155144178154114108Änderungserlasse120121147891261121261321821321691772402452342612082062081979198019811982198319841985198619871988198919901991199219931994 1995 1996 1997Grunderlasse und Totalrevisionen139130136136156122112154115129134120148154171169178194135Änderungserlasse2082612302712152202472432242502332512892463133014163343041998199920002001200220032004200520062007200820092010201120122013 2014 2015Grunderlasse und Totalrevisionen117182129125133145107151144208144115115145130114101130Änderungserlasse276311364310431404417340425427489468470503493520443585Die Zahlen zum Staatsvertragsrecht sind die folgenden:1960196119621963196419651966196719681969197019711972197319741975197619771978Grunderlasse und Totalrevisionen41254343513662624624565046515849665046Änderungserlasse7131512181515121282020122623323226301979198019811982198319841985198619871988198919901991199219931994199519961997Grunderlasse und Totalrevisionen59675944401957393048415038336540695543Änderungserlasse45273628402529253433464933494330273726199819992000200120022003200420052006200720082009201020112012201320142015Grunderlasse und Totalrevisionen3224426257111828092608977818567355949Änderungserlasse251314153036563543733649707180535543Aus dieser Darstellung wird ersichtlich, dass im Zeitraum zwischen 1960 und 2015 die Anzahl neuer und totalrevidierter Erlasse des Landesrechts im Unterschied zu denjenigen des Staatsvertragsrechts mehr oder weniger konstant bleibt. Die Änderungserlasse hingegen nehmen tendenziell zu, dies vor allem in den letzten zehn Jahren.4. Anzahl geltender Erlasse12/200612/200712/200810/20099/201012/20119/201212/201312/201412/20156/2016Landesrecht (ohne Kantonsverfassungen)20081996180618371866189519441974202120312042Staatsvertragsrecht24512498256326162664272927552781283528682873Es gibt mehr geltende Erlasse im Staatsvertragsrecht als im Landesrecht. Seit 2006 nimmt die Anzahl Erlasse im Staatsvertragsrecht kontinuierlich zu (plus 422 Erlasse von Dezember 2006 bis Juni 2016).Die Anzahl Erlasse im Landesrecht blieb dagegen konstanter (plus 34 Erlasse von Dezember 2006 bis Juni 2016). Der Rückgang von 2007 auf 2008 ist auf das Bundesgesetz vom 20. März 2008 über die formelle Änderung des Bundesrechts (AS 2008 3437), den Bundesbeschluss vom 3. März 2008 (AS 2008 3455) zur formellen Änderung des Bundesrechts und die Verordnung vom 22. August 2007 zur formellen Änderung des Bundesrechts (AS 2007 4477) zurückzuführen. Damit wurden 199 Erlasse, die gegenstandslos geworden waren, aufgehoben.6. Anzahl Erlasse nach PolitikbereichenAufgrund der SR-Nummern der Haupterlasse, zu denen es jedes Jahr Publikationen in der AS gibt, lassen sich sowohl im Landesrecht wie auch im Staatsvertragsrecht neun Politikbereiche unterscheiden. Diese neun Bereiche sind im Landesrecht und im Staatsvertragsrecht nicht deckungsgleich. Deshalb lassen sich keine Schätzungen für den gesamten Rechtsbereich machen.Die Zahlen zum Landesrecht sind die folgenden:20002001200220032004200520062007200820092010201120122013201420151 Staat - Volk - Behörden705464635746826169647275768563932 Privatrecht - Zivilrechts- pflege - Vollstreckung541711191619213091216111111203 Strafrecht - Strafrechts- pflege - Strafvollzug10613614512716573691154 Schule - Wissenschaft- Kultur322433304743496665576070546256695 Landesverteidigung172421512514171921251515152217186 Finanzen604851443550597852697070695151457 Öffentliche Werke - Energie - Verkehr937190907074529473775075746755948 Gesundheit - Arbeit - Soziale Sicherheit9374121858511110110311310610895897658799 Wirtschaft - Technische Zusammenarbeit101112137150127102153161151136147181179201173244Die Zahlen zum Staatsvertragsrecht sind die folgenden:20002001200220032004200520062007200820092010201120122013201420150.1 Internationales Recht im Allgemeinen17151121251620151218182114914150.2 Privatrecht - Zivilrechts-pflege - Vollstreckung101482326101088341370.3 Strafrecht - Rechtshilfe334125212525192317138860.4 Schule - Wissenschaft - Kultur015363108101287411760.5 Krieg und Neutralität00364776412250210.6 Finanzen18179303022101717274755633729210.7 Öffentliche Werke - Energie - Verkehr5193237332736222113262318315160.8 Gesundheit - Arbeit - Soziale Sicherheit955105910138116761213110.9 Wirtschaft - Technische Zusammenarbeit2171726262130182215171922101710Im Landesrecht unterscheiden sich die Entwicklungen in den verschiedenen Bereichen stark. Ihr Verlauf ist zudem schwankend. In mehreren Bereichen des Landesrechts lässt sich zurzeit eine steigende Tendenz feststellen. Im Bereich Wirtschaft und Technische Zusammenarbeit wurden in den letzten 15 Jahren am meisten Erlasse in der AS publiziert.Eine solch uneinheitliche und schwankende Entwicklung lässt sich auch im Staatsvertragsrecht feststellen. Der Bereich Finanzen legte in den letzten Jahren stark zu. Gegenwärtig wird in diesem Bereich die grösste Anzahl Erlasse publiziert.7. Anzahl Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben und ReglementeDie Aussage kann in diesem Umfang nicht gemacht werden, da es eine zentrale Bundesblatt-Publikation nur bei den Bundesratsweisungen gibt. Aktuell sind 37 Bundesratsweisungen in Kraft (siehe www.admin.ch > Bundesrecht > Bundesblatt > Weisungen des Bundesrates).SchlussbemerkungenDer Bund verfügt nur über Angaben zur Anzahl Erlasse und Seiten in den Gesetzessammlungen des Bundes. Die Aussagekraft der obenangeführten Zahlen stösst daher unter zwei Aspekten an ihre Grenzen:Zum Ersten ist der föderalistische Aufbau des schweizerischen Staatswesens zu berücksichtigen. Um die Belastung der Wirtschaftsakteure und der Bürgerinnen und Bürger mit neuen Rechtsnormen abschätzen zu können, müssten auch die kantonalen und kommunalen Rechtsordnungen herangezogen werden. Bei der Zentralisierung einer Rechtsmaterie ist ja nicht auszuschliessen, dass einem Mehr an Bundesnormen ein Weniger an kantonalen oder kommunalen Normen gegenübersteht; siehe etwa die Beispiele der vereinheitlichten Straf- und Zivilprozessrechte.Zum Zweiten sind sowohl die Anzahl der Erlasse wie auch jene der Seitenzahlen von Umständen abhängig, die nicht unmittelbar in Zusammenhang mit den einzuhaltenden Normen stehen. So ist es etwa üblich, dass in einer bestimmten Materie im Verlaufe der Jahre eine ganze Reihe von Gesetzen oder Verordnungen erlassen wird. Anlässlich einer Totalrevision der ganzen Materie werden diese Erlasse dann oft nur noch in einem Gesetz und einer Ausführungsverordnung zusammengefasst.