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16.466 · Parlamentarische Initiative · 2016-09-29

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Finmag ist dahingehend zu ändern, dass die Finma keine öffentlich-rechtliche Anstalt ist, sondern in die Bundesverwaltung integriert wird.

Die Finma führt ein Eigenleben und ist jeder politischen Kontrolle entzogen. Die GPK kann keine Aufsicht ausüben, und der Bundesrat kann keinen politischen Einfluss geltend machen.

Begründung

Die Wirtschaftlichkeit und die Rechtmässigkeit des Handelns der Finma sind durch eine politische Behörde zu kontrollieren. Die Unabhängigkeit, welche die Finma in ihrem Bereich geniesst, ist durch nichts zu rechtfertigen. Zudem sind ihre Entscheidungen oftmals nicht rechtlicher, sondern politischer Natur. Die Schweizer Finanzinstitute befinden sich zudem in einem harten Konkurrenzkampf, in welchem andere Länder gleiche Bestimmungen anders auslegen (beispielsweise die OECD-Richtlinien). Es ist deshalb wichtig, dass der Bundesrat als oberste Vollzugsbehörde in unserem Lande und Verhandler in den internationalen Gremien die Möglichkeit hat, auf Vollzugsbestimmungen der Finma aktiv Einfluss zu nehmen.