16.481 · Parlamentarische Initiative · 2016-11-11
Erledigt
Ausgangslage
Bericht des Büros des Nationalrates vom 25. August 2017
Die Parlamentsdienste entwickeln und betreiben Informationssysteme zur Unterstützung und Beratung der Organe des Parlamentes und zur Information der Öffentlichkeit über die Aktivitäten der Bundesversammlung.
Aufgrund der technischen Weiterentwicklungen, der Digitalisierung der Gesellschaft sowie der gesteigerten Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer an die Informationssysteme dürften diese künftig an Bedeutung gewinnen. Dank dem technischen Fortschritt und der Vernetzung der Informationssysteme ist es heute möglich, immer präzisere Informationen und Auswertungen abzurufen.
Die Bundesversammlung verfügt bereits über die gesetzlichen Grundlagen für ihre Informations- und Dokumentationsangebote. Beim Verknüpfen bestehender Informationsquellen können neue Informationen entstehen, besonders schützenswerte Personendaten betroffen sein und sich Persönlichkeitsprofile ergeben. Besonders schützenswerte Personendaten sind gemäss Datenschutzgesetz (DSG) die religiösen, weltanschaulichen, politischen und gewerkschaftlichen Ansichten und Tätigkeiten einer Person. Zu deren Bearbeitung ist eine gesetzliche Grundlage nötig. Um dem DSG zu entsprechen und die aktuellen Entwicklungen auch für die Ratsmitglieder transparent zu machen, haben die Büros entschieden, die bestehenden rechtlichen Grundlagen entsprechend zu ergänzen.
Die vom Büro des Nationalrates vorgeschlagenen Änderungen bezwecken Folgendes: Einerseits sollen durch die Bestimmung des Umfangs und der Empfänger der generierten Auswertungen die Entwicklung und der Betrieb der neuen Informationssysteme des Parlamentes und deren Verwaltung kontrolliert werden, andererseits sollen die Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Generierung und die Verbreitung der verschiedenen Arten von Auswertungen geregelt werden. Auch sollen die vor-geschlagenen Bestimmungen eine Weiterentwicklung der Informationssysteme und deren Nutzung ermöglichen, ohne dass jeder zukünftige technologische Entwicklungsschritt wieder eine Anpassung der Rechtsgrundlagen bedingen würde. Der Entwurf sieht vor, dass die Koordinationskonferenz (Büros von National- und Ständerat) damit beauftragt wird, die Weiterentwicklung der Informationssysteme des Parlamentes unter dem Gesichtspunkt der generierten Auswertungen und des Datenschutzes zu verfolgen.
Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Oktober 2017
3. Anträge des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt folgende Änderungen der Artikel 16e und 16f E-ParlVV:
Art. 16e Abs. 2 und 3 E-ParlVV
2 In den Informationssystemen nach Absatz 1 werden Daten aus den Informationssystemen zu den parlamentarischen Beratungsgegenständen, zu den Verhandlungen, zu den Abstimmungen in den Räten und zu den Kommissionsberatungen bearbeitet und verknüpft.
3 In den Informationssystemen nach Absatz 1 können folgende Daten aus weiteren Informationsquellen verknüpft werden:
a. Daten der Bundesverwaltung, sofern dies nach den für diese Daten in der Bundesverwaltung geltenden Datenschutz- und Informationsschutzbestimmungen zulässig ist und die zuständige Verwaltungseinheit den Zugriff auf diese Daten gewährt;
b. Daten aus öffentlichen Informationen staatlicher und privater Organisationen.
Art. 16f Sachüberschrift und Abs. 2 E-ParlVV
Auswertungen und Datenbekanntgabe sowie Zugang der Bundesverwaltung
2 Sie kann der Bundesverwaltung für die Abwicklung von Geschäftsprozessen Zugang zu den Informationssystemen und den Auswertungen gewähren. Sie legt den Umfang des Zugangs fest.
Wortlaut
Das Parlament und die Parlamentsdienste haben die Aufgabe, die Öffentlichkeit über die Arbeiten der Räte und ihrer Organe zu informieren (vgl. Art. 5 und 64 des Parlamentsgesetzes; SR 171.10). Die Parlamentsdienste unterstützen die Bundesversammlung bei der Erfüllung dieser Aufgabe. Sie informieren die Öffentlichkeit, führen eine Dokumentation und bieten Dienstleistungen im Bereich der Dokumentation und der Informationstechnologien an.
Die Informations- und Dokumentationsangebote des Parlamentes sollen dem aktuellen Stand der Informationstechnologie entsprechen und bei Bedarf angepasst werden können. Der Öffentlichkeit, den Ratsmitgliedern und den Parlamentsdiensten sollen in Zukunft Informationssysteme zum Monitoring des politischen Geschehens und für statistische Auswertungen der Arbeiten der Räte, ihrer Organe und der Ratsmitglieder zur Verfügung gestellt werden. Dafür werden unter anderem Daten verknüpft und verglichen, allenfalls grafisch aufgearbeitet und statistisch ausgewertet. Die Nutzung dieser neuen Angebote kann dazu führen, dass einfacher als bisher Persönlichkeitsprofile entstehen können. Dafür verlangt das Datenschutzgesetz (DSG; SR 235.1) eine gesetzliche Grundlage.
Der Bundesversammlung sind die für diese Entwicklungen notwendigen Rechtsgrundlagen zu unterbreiten.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 12.12.2017
Nationalrat sagt Ja zu neuem Parlaments-Informationssystem
Der Nationalrat ist damit einverstanden, dass für das Parlament neue und zeitgemässere Informationssysteme geschaffen werden. Dafür sollen unter Einhaltung des Datenschutzes zusätzliche Datenbanken erschlossen und ausgewertet werden.
Die grosse Kammer stimmte am Dienstag oppositionslos für die dafür notwendigen Rechtsgrundlagen. Angeregt haben die Änderungen die Büros von National- und Ständerat.
Ihr Ziel ist es, dass die Informations- und Dokumentationsangebote des Parlamentes dem aktuellen Stand der Informationstechnologie entsprechen und bei Bedarf angepasst werden können.
Dafür müssen Daten verknüpft und verglichen, allenfalls grafisch aufgearbeitet und statistisch ausgewertet werden. Weil durch die Nutzung der geplanten Angebote einfacher als bisher Persönlichkeitsprofile entstehen können, verlangt das Datenschutzgesetz eine gesetzliche Grundlage.
Keine beliebige Öffnung
Für die Bundesversammlung gehe es darum, die für die geplante Sammlung und Auswertung von Daten nötige Rechtsgrundlage zu schaffen, sagte Kommissionssprecher Balthasar Glättli (Grüne/ZH).
"Es geht um Sachen, von denen wir automatisch davon ausgehen, dass sie öffentlich sind", sagte er weiter - also etwa um das Abstimmungsverhalten der Parlamentarier oder um die Abwicklung der Ratsgeschäfte. Es gehe nicht um eine Öffnung für beliebige Datensammlungen, hielt er fest.
Ausweitung auf Bundesverwaltung
Der Bundesrat war mit dem Vorschlag einverstanden. Er begrüsse es, dass das Parlament die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen möchte, sagte Bundeskanzler Walter Thurnherr im Namen der Regierung.
Der Bundesrat hatte zusätzlich angeregt, die geplanten Plattformen nicht nur für das Parlament zu nutzen, sondern auch mit der Bundesverwaltung zu verknüpfen - auch hier unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
Mit einer Schnittstelle zum Geschäftsverwaltungssystem der Bundesverwaltung liessen sich gemeinsame Prozesse effizienter abwickeln, argumentierte er. Die Ratsbüros hatten diesen Vorschlag in ihrem Entwurf aufgenommen.
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 27.02.2018
Neues Parlaments-Informationssystem unter Dach und Fach
Das Parlament ist damit einverstanden, dass für das Parlament neue und zeitgemässere Informationssysteme geschaffen werden. Dafür sollen unter Einhaltung des Datenschutzes zusätzliche Datenbanken erschlossen und ausgewertet werden.
Nach dem Nationalrat stimmte am Dienstag auch der Ständerat oppositionslos für die dafür notwendigen Rechtsgrundlagen.