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16.5031 · Fragestunde. Frage · 2016-03-02

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Am 1. September 2015 trat das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen in Kraft. Im Inland fehlt aber eine schweizweite Regelung. Die Westschweiz verfügt über ein Konkordat. Dem Deutschschweizer Konkordat wollen viele Kantone aber nicht beitreten.

- Wie beurteilt der Bundesrat den Bedarf, im Inland erbrachte private Sicherheitsdienstleistungen zu regeln?

- Setzt er weiterhin auf eine Konkordatslösung, oder prüft er eine Regelung durch den Bund?