16.5152 · Fragestunde. Frage · 2016-03-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Vor Kurzem hat der Kanton Neuenburg angekündigt, dass er die Referenztarife für ausserkantonale Spitalaufenthalte auf das Niveau der Tarife einer Privatklinik senken werde, was 600 Franken tiefer ist als sein eigener öffentlicher Tarif und derjenige des benachbarten Hôpital du Jura bernois.
1. Ist diese Entscheidung nicht eine Form des unlauteren Wettbewerbs?
2. Handelt es sich dabei nicht um eine Behinderung der bundesrechtlich verankerten Patientenfreizügigkeit?
3. Könnte sich der Bund einschalten?