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16.5542 · Fragestunde. Frage · 2016-12-06

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz hält internationale Verträge und namentlich die WTO-Bestimmungen genauer ein als andere Länder. Dadurch entstehen der Schweizer Wirtschaft Nachteile, Aufträge gehen ins Ausland.

- Ist der Bundesrat bereit, die internationalen Bestimmungen so flexibel wie andere Länder anzuwenden?

- Ist er bereit, bei öffentlichen Ausschreibungen vermehrt inländische Anbieter zu berücksichtigen, namentlich wenn es um die öffentliche Sicherheit geht, z. B. Anschaffungen für Armee, Polizei und weitere Dienste?

Stellungnahme des Bundesrates

Ganz allgemein setzt sich der Bundesrat für eine pragmatische Anwendung des öffentlichen Beschaffungsrechts ein. Die Aufträge an Unternehmen mit Sitz im Ausland beschränken sich in WTO-Verfahren des Bundes denn auch seit mehreren Jahren auf einen einstelligen Prozentbereich. Der Bundesrat wird sich aber auch künftig darum bemühen, mögliche Spielräume zugunsten von Schweizer Unternehmen auszuschöpfen.

Gleichzeitig darf aber nicht vergessen werden, dass das WTO-Übereinkommen zweiseitig funktioniert: Auch unsere Schweizer Unternehmen, die im Ausland Angebote einreichen, profitieren vom Gleichbehandlungsgebot.

Aufträge, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit betreffen, sind vom WTO-Anwendungsbereich bereits heute gänzlich ausgenommen. In diesen Fällen können allfällige ausländische Anbieterinnen aus dem Verfahren ausgeschlossen werden, oder sie werden schon gar nicht zur Abgabe eines Angebotes eingeladen.