17.066 · Geschäft des Bundesrates · 2017-10-25
Finanzdepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 25. Oktober 2017 zur Genehmigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Pakistan
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.10.2017
Bundesrat verabschiedet Botschaft zu einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Pakistan
Der Bundesrat hat am 25. Oktober 2017 die Botschaft zu einem Doppelbesteuerungs-abkommen (DBA) mit Pakistan auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen verabschiedet. Die Botschaft wurde den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.
Die Schweiz und Pakistan haben am 21. März 2017 in Islamabad ein neues DBA unterzeichnet. Es enthält Verbesserungen im Bereich der Besteuerung von Dienstleistungsvergütungen sowie von Kapitalgewinnen aus der Veräusserung von Beteiligungen von mehr als 20 Prozent am Gesellschaftskapital. Zudem setzt es mehrere Bestimmungen aus dem Projekt von OECD und G20 zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und -verlagerung (BEPS-Projekt) um. Das DBA enthält namentlich eine Missbrauchsklausel zur Verhinderung der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen und auch eine Schiedsklausel, was die Rechtssicherheit für Steuerpflichtige erhöht.
Das DBA enthält ausserdem eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.
Die Kantone sowie die interessierten Wirtschaftskreise haben in ihren Stellungnahmen den Abschluss des DBA begrüsst.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 26.02.2018
Ständerat heisst drei Doppelbesteuerungsabkommen gut
Der Ständerat hat am Montag drei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gutgeheissen. Es handelt sich um die Abkommen mit Lettland, Pakistan und dem Kosovo.
Dem Abkommen mit Lettland hat der Nationalrat bereits zugestimmt. Dieses ist somit bereit für die Schlussabstimmung. Über die beiden anderen DBA muss die grosse Kammer noch befinden. Gestrichen haben die Räte im Abkommen mit Lettland eine Klausel, wonach künftige vergleichbare Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr dem fakultativen Referendum unterstehen würden.
Der Ständerat folgte seiner Kommission und strich die entsprechende Bestimmung auch aus den Bundesbeschlüssen zu Pakistan und zum Kosovo. Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO) sprach von einer "wesentlichen Abweichung" vom Entwurf des Bundesrates. Die Kommission wolle die bestehende Praxis beibehalten, sagte er. Finanzminister Ueli Maurer zeigte sich einverstanden damit.
Alle Abkommen enthalten Bestimmungen aus dem Projekt von OECD und G20 zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und -verlagerung (BEPS). Mit der Aufnahme einer Schiedsklausel wird die Rechtssicherheit für Steuerpflichtige erhöht. Ausserdem enthalten die DBA eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.
Mit dem Kosovo hatte die Schweiz bisher kein DBA. Das Abkommen mit Pakistan wird angepasst. Es enthält unter anderem Verbesserungen im Bereich der Besteuerung von Dienstleistungsvergütungen sowie von Kapitalgewinnen aus der Veräusserung von Beteiligungen von mehr als 20 Prozent am Gesellschaftskapital.
Das Abkommen mit Lettland hiess der Ständerat oppositionslos gut, die Abkommen mit Pakistan und mit dem Kosovo mit jeweils einer Gegenstimme und einer Enthaltung.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 29.05.2018
Zwei weitere Doppelbesteuerungsabkommen, diejenigen mit Pakistan und dem Kosovo, dürften bald in Kraft treten. Nach dem Ständerat hat am Dienstag der Nationalrat den beiden Bundesbeschlüssen mit grosser Mehrheit zugestimmt.
Gestrichen haben die Räte in den Abkommen mit Pakistan und dem Kosovo eine Klausel, wonach künftige vergleichbare Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr dem fakultativen Referendum unterstehen würden. Die Kommission wolle die bestehende Praxis beibehalten, sagte Sprecher Beat Walti (FDP/ZH). Finanzminister Ueli Maurer zeigte sich einverstanden damit.
Die zwei Abkommen enthalten Bestimmungen aus dem Projekt von OECD und G20 zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und -verlagerung (Beps). Mit der Aufnahme einer Schiedsklausel wird die Rechtssicherheit für Steuerpflichtige erhöht. Ausserdem enthalten die Doppelbesteuerungsabkommen eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.
Mit dem Kosovo hatte die Schweiz bisher kein Doppelbesteuerungsabkommen. Das Abkommen mit Pakistan wird angepasst. Es enthält unter anderem Verbesserungen im Bereich der Besteuerung von Dienstleistungsvergütungen sowie von Kapitalgewinnen aus der Veräusserung von Beteiligungen von mehr als 20 Prozent am Gesellschaftskapital.
Das Abkommen mit Pakistan hiess der Nationalrat mit 115 zu 62 Stimmen gut, dasjenige mit dem Kosovo mit 116 zu 60 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Ihre Skepsis begründete die SVP mit ihrer generell ablehnenden Haltung gegenüber Gruppenanfragen. Die übrigen Parteien stimmten den Abkommen zu.