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17.3013 · Motion · 2017-02-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Die Aufsichtsinstrumente des Bakom sollen analog zu jenen der Postcom auf Gesetzesebene präzisiert und mit Durchsetzungsinstrumenten ergänzt werden.

Begründung

Siehe Bericht des Bundesrates zur Evaluation der Postgesetzgebung vom 11. Januar 2017, Kapitel 4.6.1.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit dem geltenden Postgesetz wurde das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mit der Aufsicht über die Grundversorgung im Zahlungsverkehr sowie den Zustellpreis für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften betraut. Sowohl im Postgesetz als auch in den dazugehörenden Ausführungsbestimmungen fehlen jedoch die zur Erfüllung der Aufsichtsaufgaben erforderlichen Durchsetzungsinstrumente. Aus diesem Grund hat der Bundesrat in seinem Bericht über die Evaluation des Postgesetzes vom 11. Januar 2017 vorgeschlagen, dem Bakom im Postgesetz geeignete Aufsichtsinstrumente bereitzustellen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.