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17.3233 · Motion · 2017-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in der Schweiz eine periodische Abgasprüfung zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte während der gesamten Dauer des Fahrzeugbetriebs einzuführen. Diese soll alle Motorfahrzeuge einschliessen, inklusive elektronisch geregelten Euro-6/VI-Fahrzeuge.

Begründung

Tricks und Manipulationen betreffend den Schadstoffausstoss von Motorfahrzeugen machten in letzter Zeit Schlagzeilen. Die teilweise massive Überschreitung von Grenzwerten durch Fahrzeuge mehrerer Hersteller bringt nichttolerierbare gesundheitliche und ökologische Risiken mit sich.

Dieser Missbrauch wurde erst möglich durch die Abschaffung der Kontrollen 2014. Leider hat sich die abschliessende Übertragung der Verantwortung an die Hersteller ohne Kontrolle als zu missbrauchsanfällig erwiesen. Entsprechend soll durch eine periodische Abgaskontrolle der Motorfahrzeuge eine Überschreitung der Grenzwerte infolge Defekten oder Manipulationen entdeckt und damit deren Einhaltung erreicht werden respektive sollen die Gesamtemissionen erheblich verringert werden.

Dabei ist zu prüfen, welche geeigneten Messmethoden, z. B. mit Unterwegskontrollen, die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte sicherstellen. Ein Teil der notwendigen Infrastruktur wie auch das Know-how sind bereits bei den Prüflaboren (z. B. Empa, Fachhochschulen), den Strassenverkehrsämtern oder den Schweizer Garagen gegeben. Automechaniker sind in der Schweiz für Abgasmessungen wie auch Reparaturen ausgebildet und können diese niederschwellig vornehmen. Es ist zu erwarten, dass die periodische Abgasprüfung eine stark präventive Wirkung hätte.

Auch die wirtschaftliche Tragbarkeit ist belegt: Die jährlichen Gesundheitskosten übersteigen die notwendigen Investitionen um ein Vielfaches. Die Feinstaubbelastung fordert jährlich rund 3000 vorzeitige Todesfälle in der Schweiz. Eine Verminderung der Feinstaubbelastung im Jahresmittel um 5 Mikrogramm Quecksilber pro Kubikmeter Luft (PM 2,5) senkt das Sterberisiko um 7 Prozent. Stickoxide sind von Bedeutung, haben aber geringere toxische Effekte als die Partikel. Verglichen mit Unfallopfern sterben jährlich etwa zehnmal mehr Menschen vorzeitig an den Folgen der Luftverschmutzung. Eine korrekte, dem Stand der Technik angepasste Abgasnachbehandlung senkt die Emissionen drastisch und rettet Leben.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat sind die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, der Umweltschutz und die Gesundheit der Bevölkerung wichtige Anliegen. Periodische Abgaskontrollen nach heute gängiger Praxis und Technik erweisen sich jedoch bei manipulierten Fahrzeugen als wirkungslos. Nicht zuletzt deshalb wurden manipulierte Fahrzeuge, welche bereits vor 2013 verkehrten, auch durch die damals noch obligatorischen, periodischen Abgasprüfungen nicht entdeckt. Systeme, die zur Erkennung solcher Manipulationen taugen, können nur mit hohen Kosten und grossem zeitlichem Aufwand eingesetzt werden. Sie eignen sich deshalb nicht für periodische Abgasprüfungen, sondern nur für Kontrollen im Rahmen der Typengenehmigung sowie für Stichprobenkontrollen.

Bei Personenwagen können hingegen Manipulationen durch Fahrzeughersteller durch strengere Typengenehmigungsvorschriften verhindert werden: Hier ist ein erster Schritt mit der Verordnung (EU) 2016/646 der Kommission vom 20. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 hinsichtlich der Emissionen (Euro 6) von leichten Motorfahrzeugen (Personen- und Lieferwagen; ABl. L 109 vom 26. April 2016, Seite 1) zu den "Real Driving Emissions"-Vorschriften gemacht. Bisher vorhandene Schlupflöcher werden dadurch geschlossen.

Die EU-Vorschriften sind in der Schweiz für Fahrzeuge sowohl mit EG-Gesamtgenehmigung als auch mit schweizerischer Typengenehmigung direkt anwendbar, da die Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (SR 741.41) auf die genannten EU-Verordnungen verweist. Die neuen Vorschriften werden somit in der Schweiz zeitgleich wie in der EU eingeführt und gelten ab dem 1. September 2017 für neue Personenwagentypen und ab dem 1. September 2019 für alle neuen Personenwagen.

Betreffend die Stickoxidmanipulationen von schweren Motorfahrzeugen (Lastwagen, über 3,5 Tonnen) durch die Fahrzeughalter haben die Vollzugsbehörden ihre Kontrollen intensiviert, Vergehen geahndet und die Fahrzeuge erst nach Instandstellung weiterfahren lassen. Dieses Vorgehen zeigt Wirkung: Die Manipulationsfälle nehmen ab. An schweizerischen Lastwagen oder generell solchen mit der Abgasstufe Euro VI wurden zudem keine Manipulationen festgestellt. Eine periodische Abgaswartung wäre somit unnötig und würde nur zu Mehrkosten und damit Wettbewerbsnachteilen für das schweizerische Fuhrgewerbe führen.

Die Partikelemissionen waren und sind von den Tricks und Manipulationen an Motorfahrzeugen nicht betroffen. Die erwähnten strengeren Typengenehmigungsvorschriften werden aber auch bezüglich Partikelemissionen positive Auswirkungen haben: Neben einer Verschärfung der Grenzwerte für die Masse der ausgestossenen Partikel wurde ein wesentlich schwerer zu erfüllender Grenzwert für die Partikelanzahl eingeführt.

Aus diesen Gründen ist der Bundesrat überzeugt, dass die Wiedereinführung der periodischen Abgaskontrollen der falsche Weg ist, um die Manipulationen aufzudecken. Sie würde ausserdem den Bestrebungen des Bundesrates zum Abbau von Überregulierungen entgegenlaufen und hätte negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.