Mangel an Pflegepersonal. Konkrete Massnahmen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
17.3237 · Motion · 2017-03-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, durch das Eidgenössische Departement des Innern in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Pflegeinstitutionen - also insbesondere Spitäler und Pflegeheime - prüfen zu lassen, welche Massnahmen getroffen werden müssen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger zu vereinfachen, damit die Attraktivität des Berufes gesteigert wird und gegen den Pflegepersonalmangel angekämpft werden kann.
Begründung
Der Pflegepersonalmangel ist eine Tatsache, die von den Statistiken bestätigt wird. Trotz der unternommenen Anstrengungen, um die Attraktivität der Ausbildung zu steigern, wie etwa der Masterplan Bildung Pflegeberufe, decken die bis 2014 verliehenen Titel nur 56 Prozent des Bedarfs ab, der bis 2025 zu erwarten ist. Dieser Deckungsgrad liegt bei Pflegeberufen mit Ausbildung auf Tertiärstufe sogar nur bei 43,1 Prozent. So ist der zahlenmässige Anstieg des Personalbestandes zwar erfreulich, reicht aber zweifellos nicht aus, um die Qualität der Pflege zu gewährleisten. Daher müssen wir neue Hebel in Bewegung setzen.
Die Attraktivität des Berufes muss gesteigert werden. Die Problematik der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erscheint dafür aus logischen Gründen zentral. Einer Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) zufolge übt ein Drittel der Pflegekräfte unter 35 Jahren den Beruf nicht mehr aus. Geht man von der Gesamtheit des potenziellen Pflegepersonals aus, stellt man fest, dass ein Viertel den Beruf gewechselt hat und jede sechste Person überhaupt nicht mehr erwerbstätig ist. Wozu gibt es die Ausbildung, wenn die Pflegekräfte wegen der Arbeitsbedingungen schliesslich aufhören zu arbeiten oder sich neu orientieren? Dadurch wird nicht nur die Qualität der Pflege gefährdet, es ist auch aus wirtschaftlicher Perspektive schlicht ineffizient.
Laut Obsan ist zu erwarten, dass der Bedarf an Pflege- und Betreuungspersonal bis 2025 um mindestens 20 Prozent ansteigen wird. Auch wenn der zusätzliche Bedarf durch die Entwicklung unserer Gesellschaft nicht wieder sinken wird, wir haben die Schlüssel zur Verminderung des Ersatzbedarfs. Die Dauer der Berufsausübung ist eine entscheidende Variable in dieser Gleichung. Eine Verlängerung um 5 Prozent würde den Gesamtbedarf um 5 Prozent senken.
Es ist Zeit, zu handeln und neue Modelle vorzuschlagen, durch die Beruf und Privatleben in diesem Arbeitsfeld vereinbart werden können. Die Qualität unserer Pflege hängt davon ab.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist für alle Arbeitnehmenden in Branchen mit unregelmässigen Arbeitszeiten eine grosse Herausforderung. Sie ist eine wichtige Voraussetzung, damit das inländische Fachkräftepotenzial besser genutzt werden kann. Das Anliegen der Motionärin ist nachvollziehbar und berechtigt: Die drohenden Personallücken in der Pflege sind dem Bundesrat aus dem Nationalen Versorgungsbericht für die Gesundheitsberufe der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und der Organisation der Arbeitswelt (OdA) Santé vom September 2016 bekannt (vgl. www.gdk-cds.ch > Themen > Gesundheitsberufe > Nichtuniversitäre Gesundheitsberufe).
Daher hat der Bundesrat nach Abschluss des Masterplans Bildung Pflegeberufe im Februar 2016 das WBF (SBFI) und das EDI (BAG) im Rahmen der Fachkräfte-Initiative (FKI plus) beauftragt, weitere Massnahmen insbesondere zur Verlängerung der Berufsverweildauer der Pflegenden vorzuschlagen. Ausgehend davon hat er im Dezember 2016 beschlossen, das Image der Langzeitpflege mit einer Kampagne zu fördern, Kurse für den Wiedereinstieg in die Pflege sowie konkrete Verbesserungen der Arbeitsumgebung finanziell zu unterstützen (vgl. www.bag.admin.ch > Aktuell > Medienmitteilungen > 9. Dezember 2016 > Der Bundesrat ergreift Massnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Pflege). Es ist vorgesehen, dass die dafür nötigen Finanzhilfebestimmungen im neuen Gesundheitsberufegesetz (vgl. 15.077) auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten. Danach wird es für den Bund möglich sein, im Rahmen des von den eidgenössischen Räten bewilligten Verpflichtungskredits auf drei Jahre befristete Finanzhilfen an Betriebe der Langzeitpflege (Alters- und Pflegeheime, Spitex) auszurichten, die ihr Arbeitsumfeld verbessern wollen. An die Bedürfnisse der Pflegenden angepasste Arbeitszeitmodelle sind ausdrücklich Teil dieses Umfelds. Damit sollen sowohl die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben als auch die Berufsverweildauer verbessert bzw. erhöht werden.
Auch der Vorstand der GDK hat im Nachgang zum eingangs erwähnten Versorgungsbericht Handlungsempfehlungen im Bereich der Ausbildung und der Berufskommunikation zuhanden der Kantone formuliert. Die GDK will zudem das Thema der Berufsverweildauer und der Personalerhaltung aus einer überbetrieblichen Perspektive stärker in den Fokus rücken. Unter ihrer Leitung soll eine Impulsgruppe "Arbeitsplatz Gesundheitswesen" aufgebaut werden, welche die Erkenntnisse aus Studien zu den Arbeitsumgebungsfaktoren des Gesundheitspersonals bündelt und darstellt.
Neben diesen spezifischen, auf die Pflegenden zugeschnittenen Massnahmen unterstützt der Bund seit Februar 2003 im Rahmen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung Kantone, Gemeinden und Private subsidiär bei der Schaffung von Betreuungsplätzen. Von diesen Finanzhilfen haben auch Krippen und Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung profitiert, die ihr Angebot ausdrücklich ganz oder teilweise auf das Personal von Spitälern ausrichten. Des Weiteren hat der Bundesrat am 29. Juni 2016 dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung unterbreitet. Mit einem Verpflichtungskredit von 100 Millionen Franken will der Bundesrat zusätzlich zur noch bis 2019 laufenden Anstossfinanzierung befristet zwei spezifische Förderinstrumente einsetzen: Er will sich an den Kinderbetreuungskosten beteiligen, wenn Kantone und Gemeinden ihre Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausbauen. Damit soll sich die Erwerbstätigkeit beider Elternteile aus finanzieller Sicht besser lohnen. Zudem will er damit das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse von Eltern abstimmen, die unregelmässig arbeiten müssen und auf flexible Betreuungsplätze angewiesen sind.
Aufgrund der vorgeschlagenen und laufenden Massnahmen von Bund und Kantonen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie spezifisch des Personalerhalts und der Personalrekrutierung in der Pflege erachtet es der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt als nicht zielführend, weitere Massnahmen in die Wege zu leiten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.