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17.3250 · Postulat · 2017-03-17

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten zu untersuchen, wie humanitäre Organisationen wie das IKRK verstärkt durch die Privatwirtschaft finanziert werden könnten. Zu betrachten sind weder die Beiträge grosser Geldgeber (Staaten, Unternehmen, Stiftungen, Einzelpersonen) noch die Beiträge, die gewisse Unternehmen aus philanthropischen Motiven leisten. Vielmehr geht es darum, das Kerngeschäft dieser Unternehmen zu erfassen. Es geht nicht darum, die bestehenden Spendenflüsse abzulösen, sondern darum, daneben eine neue Geldquelle zu erschliessen. Zahlreiche Institutionen (Vereinte Nationen, Weltbank) gehen bereits so vor.

Zuerst sollte ein Portfolio mit "bankfähigen" Projekten zusammengestellt werden (z. B. könnten aus der Bereitstellung einer Empfangsinfrastruktur für Flüchtlinge Immobilienprojekte werden). Das IKRK hat dazu bereits konkrete Ideen. Banken würden dann darauf Anleihen oder Fondsanteile nach dem Muster des Impact Investment ausgeben und sie ihren üblichen Kundinnen und Kunden zu den üblichen Marktbedingungen anbieten.

Diese Finanzprodukte wären allerdings mit einem erhöhten (politischen und sicherheitstechnischen) Risiko verbunden. Damit diese Finanzprodukte wettbewerbsfähig sind, wäre es gut, wenn der Bund die Deckung bestimmter Risiken übernähme, analog zu den Exportrisiken, die er gestützt auf das Bundesgesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung deckt.

Begründung

Die Untersuchung sollte also insbesondere "bankfähige" Projekte eruieren, die zu versichernden Risiken genauer umschreiben, das Wirtschaftsmodell darstellen und zeigen, wie eine solche Initiative sich auch indirekt, insbesondere auf die Neutralität, auswirken könnte.

Ganz nach dem Motto "besser vorbeugen als heilen" und weil es vorzuziehen ist, den Flüchtlingen in ihrem Herkunftsland zu helfen statt hier in Europa, wo die Integrationsprobleme bekannt sind, haben unsere Länder alles Interesse, solche Investitionen zu fördern. So ist es sinnvoll, ein Land zu unterstützen, bevor es in einen bewaffneten Konflikt schlittert. Und wenn das nötige Geld teilweise von privaten Investoren statt von der öffentlichen Hand käme, wäre dies umso besser. Deshalb wäre es gut, wenn der Staat - wie oben erwähnt - Bürgschaften gewährte. Dass der gesamte verbürgte Betrag in Anspruch genommen wird, ist zum Glück selten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt das Anliegen des Postulates. Gemäss OECD machten alle diejenigen Finanzmittel, die nicht zur öffentlichen Entwicklungshilfe zählen, 2011 über 80 Prozent der Mittel aus, die Entwicklungsländer aus dem Ausland erhielten. Hierzu gehören internationale Direktinvestitionen von Firmen, Überweisungen von Migrantinnen und Migranten sowie private Spenden. Allein die Summe privater Spenden wurde 2011 auf gegen 60 Milliarden US-Dollar geschätzt. Dies entspricht fast der Hälfte der öffentlichen Gelder, welche die Mitglieder des OECD-Entwicklungshilfeausschusses sprachen.

Das Potenzial und die Notwendigkeit eines vermehrten Engagements des Privatsektors sind auch im Hinblick auf die Agenda 2030 unbestritten. Zahlreiche Unternehmen beteiligen sich bereits aktiv an der Suche nach Lösungen für globale Herausforderungen, beispielsweise für Ernährungssicherheit oder für die Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (BBl 2016 2333) festgehalten, dass er die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor in der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit intensivieren wird. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) des EDA hat Massnahmen ergriffen, um bestehende Projekte mit dem Privatsektor systematisch zu stärken und auszubauen. Die Deza sucht dabei die Zusammenarbeit sowohl mit lokalen Firmen in Entwicklungsländern als auch mit multinationalen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland. Das Ziel solcher Partnerschaften ist, die Kernkompetenzen der betreffenden Partner zur Erreichung gemeinsamer Entwicklungsziele zu nutzen und so beispielsweise den Zugang zu Nahrung und zu sauberem Trinkwasser nachhaltig zu sichern oder Schäden aus Naturkatastrophen zu minimieren. Die Deza ist bereits rund 35 solcher Partnerschaften eingegangen, die sowohl für die Partner als auch für die Zielerreichung der Deza substanziellen Nutzen gestiftet haben (z. B. mit Nestlé, Swiss Re, Ashoka und lokalen Firmen in Entwicklungsländern).

Neben der operativen Zusammenarbeit mit privaten Firmen unterstützt die Deza auch die Entwicklung innovativer Finanzierungsmethoden, um private Gelder für die Entwicklungsfinanzierung und die Finanzierung von humanitärer Hilfe zu mobilisieren. Zu diesen Instrumenten gehören Social Impact Bonds, Social Impact Incentives, Blended Finance und Humanitarian Impact Bonds (HIB). So unterstützt beispielsweise die humanitäre Hilfe der Deza die Bestrebungen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) zur Einführung von HIB. Diese wurden vom IKRK am letztjährigen Weltwirtschaftsforum in Davos lanciert. Damit soll in fragilen Kontexten der Bau und Betrieb von Zentren für die physische Rehabilitation von Menschen mit Kriegsverletzungen und körperlichen Behinderungen finanziert und verbessert werden. Das IKRK verspricht sich davon private Investitionen im Umfang von 25 Millionen Franken, die einem humanitären Anliegen zugutekommen. Die HIB sind an mess- und überprüfbare Resultate geknüpft, im vorliegenden Fall die Anzahl behinderter Personen, die rehabilitiert und wieder in die Gesellschaft integriert werden konnten. Sind die Ziele des Projekts nach fünf Jahren erreicht, erhalten die privaten Investoren einen kleinen Zinsgewinn. Werden die Ziele übertroffen, steigt die Auszahlung. Umgekehrt führt eine unterdurchschnittliche Leistung zu einer tieferen Rückzahlung. Die Schweiz hat gemeinsam mit Belgien als erstes Land zugesichert, sich als sogenannter Outcome Funder an den HIB zu beteiligen. Sie hat dafür 2 Millionen Franken pro Jahr über fünf Jahre reserviert (2018-2022). Als Outcome Funder bezahlt die Schweiz somit nicht Erfolgsprämien an die privaten Investoren, sondern vergilt unmittelbar die Leistung des IKRK.

Aufgrund der obigen Ausführungen erachtet der Bundesrat das dem Postulat zugrunde liegende Anliegen als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.