17.3261 · Motion · 2017-04-03
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, für die steuerliche Behandlung von Start-ups inklusive von deren Mitarbeiterbeteiligungen eine attraktive und international wettbewerbsfähige Lösung auszuarbeiten.
Diese Lösung nimmt die Stossrichtung der parlamentarischen Initiative Badran Jacqueline 16.424, "Privilegierte Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups", auf.
Eine Minderheit (Jans, Birrer-Heimo, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Schelbert) beantragt die Ablehnung der Motion.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Bericht vom 29. März 2017 in Erfüllung des Postulates Derder 13.4237 kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Schweiz in einem internationalen Vergleich über ein attraktives Steuerbelastungsniveau verfügt. Speziell in Bezug auf die Situation von Start-up-Unternehmen stellt der Bericht fest, dass die steuerliche Behandlung von Business Angels, d. h. von Privatpersonen, die neugegründete Unternehmen mit Kapital und mit ihrer Expertise unterstützen, überaus attraktiv ist, obgleich weder zum Investitionszeitpunkt noch zum Zeitpunkt des Verkaufs spezielle, auf diesen Unternehmenszweig zugeschnittene steuerliche Anreize angeboten werden. Zentral für dieses Ergebnis ist die Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne, während in anderen Ländern eine (eventuell ermässigte) Besteuerung dieser Einkünfte vorgenommen wird.
Der Bundesrat hat zudem in seiner Stellungnahme zur Motion Derder 16.3293, welche eine Harmonisierung der Bewertungsregeln für Zwecke der Vermögenssteuer forderte, das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, zusammen mit den Kantonen nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen, um die Standortattraktivität für Start-ups in der Schweiz zu verbessern. Dabei soll der föderale Spielraum der Kantone respektiert werden.
Wie der Bundesrat im Bericht zum Postulat Derder 13.4237 dargelegt hat, sieht er bezüglich der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen eines Start-up-Unternehmens für die Ermittlung der Einkommenssteuer grundsätzlich keinen Handlungsbedarf. Dem am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen gingen intensive parlamentarische Beratungen voraus, in welchen man sich aus Gründen der Rechtsgleichheit darauf geeinigt hatte, für Mitarbeiteroptionen keine speziellen Vergünstigungen (z. B. über einen Einschlag, Freibetrag oder Freistellung) einzuräumen. Mitarbeiteraktien im Zeitpunkt der Zuteilung, gesperrte oder nichtbörsenkotierte Optionen dagegen im Zeitpunkt der Ausübung zu besteuern entspricht der Praxis in anderen Staaten und gewährleistet internationale Kompatibilität. Gesperrte oder nichtbörsenkotierte Optionen erst im Zeitpunkt der Ausübung zu besteuern ist zudem unter Praktikabilitätsgesichtspunkten - insbesondere für Start-up-Unternehmen - vorteilhaft. Allerdings werden in der erwähnten Arbeitsgruppe Bund/Kantone Bewertungsfragen für Zwecke der Vermögenssteuer auch für den Bereich der Mitarbeiterbeteiligungen erörtert werden.
Die Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Kantone hat ihre Arbeit zu Bewertungsfragen aufgenommen. In anderen Bereichen sieht der Bundesrat derzeit keinen Handlungsbedarf, nicht zuletzt, da Sonderregelungen für einzelne Unternehmenstypen zu Rechtsungleichheiten, Abgrenzungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheit führen. Der Fokus des Bundesrates liegt vielmehr darauf, die Rahmenbedingungen für sämtliche in der Schweiz tätigen Unternehmen, einschliesslich Start-ups, zu verbessern und eine international wettbewerbsfähige Steuerbelastung zu garantieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.