17.3285 · Interpellation · 2017-05-03
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann und mit welchen Ländern gedenkt der Bundesrat im Rahmen der ab 2020 geltenden Klimapolitik und des Klimaübereinkommens von Paris (Art. 6) eine bilaterale Zusammenarbeit über CO2-Kompensationsmassnahmen auszuhandeln?
2. Anerkennt er dabei den Beitrag schweizerischer Exporteure von Umwelt- und Effizienztechnologien, die hierzulande Arbeitsplätze schaffen und hochwertige technologische Fortschritte, auch unter Einbezug des ETH-Bereichs und der Fachhochschulen, vorantreiben?
3. Setzt er sich dafür ein, dass klimapolitische Effizienzgewinne im Gastland zu einem erheblichen Teil auch den schweizerischen Exporteuren angerechnet und die entsprechenden Zertifikate anschliessend in die Schweiz transferiert werden können, sodass die ambitionierten Klimaschutzziele des Bundes bis 2030 auch tatsächlich erreichbar werden?
Begründung
Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession 2017 das Klimaübereinkommen von Paris genehmigt. Der Bundesrat hat in der Botschaft darauf hingewiesen, dass das Übereinkommen zentral für die Schweiz sei. Hiermit liessen sich im Ausland getätigte Emissionsreduktionen anrechnen, ansonsten die im Rahmen des Abkommens eingegangenen Verpflichtungen der Schweiz nicht einzuhalten wären. Artikel 6 des Übereinkommens bildet die rechtliche Grundlage für den Transfer von ausländischen Reduktionsleistungen in die Schweiz. Um davon Gebrauch zu machen, muss zuvor ein Allokationsmechanismus definiert und Regelungen müssen zur Vermeidung von Doppelzählungen festgelegt werden. Will die Schweiz diese neuen Möglichkeiten nutzen, müssen bald die ersten Schritte zu deren Operationalisierung unternommen werden.
Damit die Schweiz ihr ambitioniertes Emissionsziel erreicht, muss der Bund mit der Wirtschaft kooperieren. Die Bundespräsidentin wies in der Debatte zum Klimaübereinkommen darauf hin, dass mit dem Abkommen viel an Innovation ausgelöst werde, viel an neuer Wirtschaft, die in die richtige Richtung ziele. Für die schweizerische Volkswirtschaft, inklusive nationaler und kantonaler Bildungsanstalten (ETH-Bereich, Fachhochschulen), besteht ein grosses Interesse daran, zusammen mit Unternehmen die klimapolitischen Massnahmen mit zukunftsweisenden Innovationen zu unterstützen. Je schneller die neuen Modalitäten geklärt sind, umso eher können die Akteure ihren Handlungsbedarf darauf ausrichten.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Wie Artikel 6 des Übereinkommens von Paris zu den Marktmechanismen konkret umgesetzt wird, ist Gegenstand laufender Verhandlungen der internationalen Staatengemeinschaft. Entsprechende Regeln werden frühestens Ende 2018 verabschiedet. Die Schweiz kann als vollwertiges Mitglied an diesen Verhandlungen teilnehmen, sobald sie das Übereinkommen ratifiziert hat. Nachdem das Parlament das Übereinkommen von Paris in der Sommersession 2017 genehmigt hat, wird der Bundesrat dieses voraussichtlich im Herbst 2017, nach Ablauf der Referendumsfrist, ratifizieren. Über eine bilaterale Zusammenarbeit kann erst verhandelt werden, wenn die Umsetzungsmodalitäten auf internationaler Ebene definiert sind.
Im Herbst 2016 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Klimapolitik nach 2020 durchgeführt. Gemäss dieser Vorlage soll der Erwerb ausländischer Emissionsminderungszertifikate allein Sache der Privatwirtschaft sein. Im Vordergrund stehen dabei die Importeure fossiler Treibstoffe, die einen bestimmten Anteil der CO2-Emissionen aus dem Verkehr kompensieren müssen. Der Bundesrat wird sich daher bei den diesbezüglichen bilateralen Vereinbarungen mit anderen Staaten nach den Bedürfnissen der privaten Investoren richten. Um erste Erfahrungen zu sammeln, hat das UVEK mit der Stiftung Klimarappen im Herbst 2016 vertraglich vereinbart, Pilotaktivitäten zu starten. Basierend auf diesem Vertrag sollen mithilfe der neuen Marktmechanismen ausländische Emissionsverminderungen generiert werden, welche die Vorgaben des Übereinkommens von Paris erfüllen.
2./3. Welcher Anteil der im Ausland erzielten Emissionsverminderung der Schweiz angerechnet wird, ist einerseits abhängig von den Ausführungsbestimmungen zu Artikel 6, die zurzeit erarbeitet werden, und ist andererseits mit den einzelnen Gastländern auszuhandeln. Der Bundesrat würde es begrüssen, wenn mit Marktmechanismen zur Emissionsverminderung im Ausland die Wettbewerbsposition Schweizer Exporteure, die mit emissionsarmen Technologien einen wichtigen Beitrag zum weltweiten Klimaschutz leisten können, gestärkt würde.
Antwort des Bundesrates.