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17.3287 · Interpellation · 2017-05-03

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In der Schweiz hat die Anzahl der Asylgesuche in den letzten Monaten im Vergleich zum Vorjahr stark abgenommen. Allerdings wurde im März wieder eine leichte Zunahme verzeichnet. Gemäss Aussagen von Staatssekretär Mario Gattiker in Westschweizer Medien hat ausserdem die Anzahl der Asylgesuche in Italien im ersten Quartal 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 60 Prozent zugenommen. Es ist deshalb absehbar, dass früher oder später auch in der Schweiz erneut eine Zunahme zu verzeichnen sein wird.

Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist er auf eine erneute Zunahme von Asylgesuchen in der Schweiz vorbereitet?

2. Benötigt der Bund diesbezüglich zusätzliche Ressourcen, z. B. zusätzliche finanzielle Mittel für die Asylverfahren und die Unterkünfte der Migranten?

3. Im letzten Jahr ist die Anzahl Migranten, die illegal in die Schweiz einreisten, aber kein Asyl beantragten, massiv gestiegen. Wie geht er mit dieser Entwicklung um?

4. Für die Bewältigung der Situation gemäss Frage 3 ist die Zusammenarbeit mit Italien zentral:

a. Wie schätzt er die aktuelle Zusammenarbeit mit Italien im Migrationsbereich ein?

b. Wo sieht er Verbesserungsbedarf?

c. Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit den anderen Nachbarstaaten?

5. Bei einer steigenden Anzahl von Ankünften sind die Kontrolle an der Grenze und die Registrierung aller Ankommenden ein fundamentales Element des Systems. Genügt der aktuelle Personalbestand insbesondere der Region IV des Grenzwachtkorps? Sind Verstärkungen vorgesehen?

6. Ist die heutige Kontrolldichte genügend, um alle in Chiasso und Brig ankommenden Züge zu kontrollieren?

7. Werden zusätzliche Sicherheitskräfte mobilisiert, sollten die Personalbestände des Grenzwachtkorps nicht ausreichen? Welche? Und wie wird der zusätzliche Aufwand finanziert?

8. Ein erhöhter Migrationsdruck stellt eine grosse Herausforderung für alle Grenzkantone und deren Sicherheitskräfte (z. B. Kantonspolizei) dar. Was unternimmt er, um die betroffenen Kantone zu unterstützen und um die interkantonale Solidarität zu aktivieren?

9. Wie können die Mittel der Entwicklungshilfe sinnvoll zugeteilt werden, um die Ursachen der Armutsmigration effizienter zu bekämpfen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Zahl der in der Schweiz gestellten Asylgesuche ist seit Anfang 2017 auf einem vergleichsweise tiefen Niveau. Die Aufgriffe des Grenzwachtkorps (GWK) an der Südgrenze sind seit Jahresbeginn auf höherem Niveau konstant. Die markante Zunahme der Aufgriffe, die normalerweise jeweils ab Mitte Mai beobachtet wird, ist bisher ausgeblieben.

1./2. Die Regelstruktur des Staatssekretariates für Migration (SEM) ist auf starke Schwankungen der Asylgesuchzahlen grundsätzlich vorbereitet. Im Rahmen der Eckwerte der Notfallplanung im Asylbereich vom 14. April 2016 haben sich der Bund, die Kantone, Städte und Gemeinden zusätzlich auf den Fall eines ausserordentlich raschen und starken Anstiegs der Asylgesuchzahlen vorbereitet.

Diese Notfallplanung soll insbesondere sicherstellen, dass auch bei hohen Gesucheingängen alle Asylsuchenden registriert, sicherheitsüberprüft, untergebracht und betreut werden. Bei Bedarf öffnet das SEM sogenannte Anlaufstellen mit mehr als 1000 Plätzen und stellt Objekte des VBS zur Unterbringung weiterer 3000 Personen bereit. Zur Vorbereitung auf einen möglichen Notfall im Asylbereich wurde überdies ein SEM-interner Bereitschaftspool Asyl geschaffen und wurden die Anträge vorbereitet, damit die Armee bei Bedarf die zivilen Behörden - insbesondere das GWK - mit bis zu 2000 Angehörigen der Armee unterstützen kann. Damit kann ein kurzfristiger Anstieg von bis zu 10 000 Asylgesuchen bewältigt werden. Falls die Lage mit den vorgesehenen Massnahmen nicht bewältigt werden könnte, müssten allenfalls zusätzliche Ressourcen beantragt werden.

3. Drittstaatenangehörigen, welche in der Schweiz kein Asylgesuch stellen und die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, wird konsequent die Einreise verweigert, und die Personen werden gemäss den jeweiligen bilateralen Rückübernahmeabkommen an die Nachbarstaaten überstellt. Im Oktober 2016 haben die Schweiz und Deutschland im Rahmen eines Aktionsplans zudem gezielte Massnahmen beschlossen, um die irreguläre Weiterwanderung einzudämmen. Weiter setzt sich der Bundesrat für eine grundlegende Reform des Dublin-Systems ein, die eine bessere Steuerung des Asylbereichs ermöglicht.

4a./4b. Seit einigen Jahren hat sich die Zusammenarbeit im Migrationsbereich mit den italienischen Behörden stark verbessert. Die Zusammenarbeit funktioniert sowohl im Rahmen des Dublin-Assoziierungsabkommens als auch im Rahmen des bilateralen Rückübernahmeabkommens sehr gut. Es bestehen regelmässige bilaterale Kontakte auf allen Ebenen. Zuletzt hat Bundesrätin Sommaruga den italienischen Innenminister im Rahmen eines Arbeitsbesuchs in der Schweiz im Juni 2017 getroffen.

Die Schweiz beteiligt sich freiwillig am Relocation-Programm der EU und wird bis Ende Jahr 2017 900 Asylsuchende aus Italien übernehmen. Zudem entsendet die Schweiz im Rahmen der Unterstützung Italiens durch Easo und Frontex Expertinnen und Experten des SEM und des GWK nach Italien.

4c. Die Zusammenarbeit im Migrationsbereich funktioniert auch mit den anderen Nachbarstaaten gut. Auf Initiative der Schweiz wurde im Dezember 2016 ein trilaterales Treffen mit Deutschland und Italien organisiert. Anfang Mai 2017 hat ein weiteres solches Treffen stattgefunden, an dem auch Österreich teilgenommen hat. Auch mit Frankreich ist man im stetigen Austausch. Dank dieser regelmässigen Treffen verfügt die Schweiz über gute und direkte Kontakte mit ihren Nachbarstaaten.

5. Das GWK ist auf den Anstieg von illegalen Einreisen und die Ankunft von Asylsuchenden in den Sommermonaten vorbereitet. Das Personal der Grenzwachtregion Tessin wird von Mai bis Oktober durch interne Verschiebungen verstärkt. Letztes Jahr unterstützten Grenzwächterinnen und Grenzwächter aus anderen Regionen die Region Tessin mit über 8200 Einsatztagen.

6. Das GWK kontrolliert lageabhängig und führt gezielte Kontrollen sowie Schwergewichtsaktionen durch. Die Kontrolldichte der Züge ist so ausgelegt, dass mit den vorhandenen Mitteln möglichst viele Aufgriffe erzielt werden können.

7. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat einen Phasenplan für verschiedene Eskalationsstufen erstellt, damit zusätzliche Sicherheitskräfte mobilisiert werden können. Die Finanzierung erfolgt nach den allgemeinen Finanzierungsregeln für Assistenzdienste oder jenen für Einsätze gemäss der Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (Ikapol).

8. Sollten die Sicherheitskräfte eines Kantons eine Situation nicht aus eigenen Kräften bewältigen können und sollte die Unterstützung durch die Polizeikräfte anderer (Nachbar-)Kantone nicht ausreichen, so unterstützen sich die Polizeikorps innerhalb ihres jeweiligen Polizeikonkordates gegenseitig. Falls darüber hinaus zusätzliche Polizeikräfte benötigt werden, gelangen die Bestimmungen der Ikapol-Vereinbarung zur Anwendung. Die Ikapol-Vereinbarung der Kantone regelt Zuständigkeiten, Organisation und Abgeltung. Die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren planen mit der sogenannten Operation Migranti 17 solch eine interkantonale Polizeioperation. Diese sieht eine Unterstützung der Grenzregionen durch Polizisten anderer kantonaler Korps vor, falls dies aufgrund eines Anstiegs der irregulären Grenzübertritte notwendig würde.

9. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung unterstreicht, dass Migration ein wichtiger Faktor für wirtschaftliche Entwicklung und inklusives Wachstum ist und deshalb in die Entwicklungspläne von Entwicklungsländern aufgenommen werden muss. Es ist unbestritten, dass eine Minderheit der internationalen Migrantinnen und Migranten ihre Heimat verlässt, weil sie der Armut, vor allem aber der Perspektivenlosigkeit entfliehen will. Hier können Programme der Entwicklungszusammenarbeit helfen, die Situation im Herkunftsland zu verbessern. Im Anschluss an die Beratung der Botschaft vom 17. Februar 2016 zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 hat das Parlament ausdrücklich festgehalten, dass die internationale Zusammenarbeit und die Migrationspolitik strategisch miteinander verknüpft werden sollen, wenn dies im Interesse der Schweiz ist. Die zuständigen Departemente erarbeiten derzeit die massgeblichen Kriterien und Leitlinien zur Umsetzung dieses Verknüpfungsauftrages.

Antwort des Bundesrates.