17.3300 · Interpellation · 2017-05-04
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Bis 2010 hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Berechnungen zum Brot- und Backwarenkonsum in der Schweiz vorgenommen und diese unter dem Titel "Brotkonsumstatistik" periodisch publiziert. Gestützt auf Artikel 27 des Landwirtschaftsgesetzes und der Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich ist das BLW verpflichtet, Marktdaten im Bereich Ackerprodukte und deren Verarbeitungserzeugnisse (im vorliegenden Fall: Brot- und Backwaren) zu erheben. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Aus welchen Gründen wurden die Tätigkeiten und Publikationen im Zusammenhang mit der Brotkonsumstatistik eingestellt?
2. Ist er auch der Meinung, dass angesichts der oben zitierten gesetzlichen Grundlagen ein Auftrag zu Berechnungen bezüglich des Brot- und Backwarenkonsums in der Schweiz abzuleiten ist?
3. Wäre er bereit, eine Wiederaufnahme dieser Tätigkeiten vorzunehmen? Wenn nein, welches sind die Gründe, die gegen eine Wiederaufnahme sprechen?
4. Teilt er die Einschätzung der Brot-, Backwaren- und Getreidebranche nicht, wonach die Resultate der Brotkonsumstatistik in Bezug auf die Einschätzung der Marktentwicklung und des Marktverhaltens für die betroffenen KMU (Detailhandel, gewerbliche Bäckereien, Mehlfabrikanten, Getreideproduzenten) essenziell sind?
5. Wäre er bereit, bei einer allfälligen Wiederaufnahme dieser Tätigkeiten die Resultate um den Erfassungszweck "Brot- und Backwarenimporte nach Absatzkanälen" zu erweitern?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Brotkonsumstatistik wurde im Jahr 2010 nach eingehender Analyse sistiert. Dem Entscheid zugrunde liegen einerseits der hohe finanzielle Aufwand für die Datenbeschaffung sowie der hohe personelle Ressourcenbedarf zur Durchführung der Brotkonsumstatistik, andererseits die fehlende gesetzliche Verpflichtung.
2. Gemäss Artikel 27 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) unterstellt der Bundesrat Warenpreise, die durch agrarpolitische Massnahmen des Bundes beeinflusst werden, einer Marktbeobachtung auf verschiedenen Stufen, von der Produktion bis zum Verbrauch. Die Erhebung von Mengenentwicklungen, worunter eine Brotkonsumstatistik fällt, lässt sich demgegenüber nicht auf Artikel 27 LwG abstützen. Der Bundesrat sieht keinen gesetzlichen Auftrag für die Erstellung einer Brotkonsumstatistik.
3. Der Bundesrat erwägt aus erwähnten Gründen keine Wiederaufnahme dieser Tätigkeit.
4. Der Brotkonsum folgt primär gesellschaftspolitischen Veränderungen und weniger agrarpolitischen Massnahmen. Obschon die betroffene Wertschöpfungskette Interesse an den Daten zeigt, ist es nicht Sache des Bundes, in einem Marktbereich Mengenerhebungen durchzuführen.
5. Beim Import von Brot- und Backwaren werden die Absatzkanäle nicht erhoben. Im Sinn einer effizienten Verzollung und einer schlanken Administration soll weiterhin auf Massnahmen verzichtet werden, deren Verifizierung einen unverhältnismässigen Ressourcenbedarf auslösen würde.
Antwort des Bundesrates.