Umsetzung des Raumplanungsgesetzes. Erstellen einer Grundeigentümerstatistik, um das Verarmungsrisiko zu beurteilen
17.3301 · Postulat · 2017-05-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Grundeigentümerstatistik erstellen zu lassen, um das Verarmungsrisiko zu beurteilen, das sich aufgrund der Rückzonung von Bauland ergibt. Dies vor dem Hintergrund, dass Eigentümerinnen und Eigentümer kleinerer Grundstücke aufgrund der Umsetzung des Raumplanungsgesetzes einem hohen Verarmungsrisiko ausgesetzt sind.
Dank einer solchen, die ganze Schweiz umfassenden Statistik könnte man beurteilen, ob das Verarmungsrisiko von Eigentümerinnen und Eigentümern kleinerer Grundstücke effektiv gegeben ist. Ausserdem könnte man die Begleitrisiken abschätzen, und vor allem könnte man allfällige Massnahmen zur Prävention in Betracht ziehen.
Begründung
Am 1. Mai 2014 wurde eine Änderung des Raumplanungsgesetzes in Kraft gesetzt. Die daraus hervorgehenden Massnahmen haben direkte Auswirkungen auf die privaten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.
Die möglichen Folgen, die sich aus der Umsetzung der Massnahmen ergeben, insbesondere das Verarmungsrisiko von schon benachteiligten Teilen der Bevölkerung, sind beunruhigend. Die demografische und wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz lässt darauf schliessen, dass die Alpenkantone wirtschaftlich anfälliger sind als die urbanen Regionen. Die Bergregionen sind ausserdem mit einer Zunahme der Abwanderung konfrontiert. Die lokale Belastung ist entsprechend gross. Die Umsetzung der Massnahmen, insbesondere die Rückzonung von Bauland, führt möglicherweise zu einer zusätzlichen Verarmung.
Die Notwendigkeit, den Volkswillen vom 3. März 2013 zu respektieren, ist unbestritten. Man muss sich aber der besonderen Realität in den Bergregionen unbedingt bewusst sein. Hier wird der Boden nämlich von Generation zu Generation weitergegeben. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, die von einer Rückzonung betroffen sind, mehrheitlich um Private handelt und nicht um gewinnorientierte Unternehmen. Einige dieser Eigentümerinnen und Eigentümer stammen aus schon geschwächten ländlichen Gebieten. Es liegt auf der Hand, dass die mit der Umsetzung der Massnahmen einhergehende Verarmung die Bevölkerung weiter schwächen und die Abwanderung beschleunigen würde. Die dezentrale Besiedelung war aber immer schon einer der Schlüssel zum Erfolg des schweizerischen Raumplanungsmodells gewesen. Ausserdem gehören die Bergregionen fest zur kulturellen Identität der Schweiz.
Eine Grundeigentümerstatistik, welche die Einkommens- und Vermögensklassen berücksichtigt, würde es erlauben, die Risiken einzuschätzen und Massnahmen zur Prävention zu erarbeiten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) vom 15. Juni 2012, die in der Volksabstimmung vom 3. März 2013 angenommen wurde, sowie die revidierte Raumplanungsverordnung sind am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Die konkrete Umsetzung der Revision verantworten die Kantone. Sie zeigen in ihren Richtplänen auf, wie die Siedlungsentwicklung nach innen erfolgen wird. Die Kantone sollen bei Einzonungen für den Ausgleich, beispielsweise von Rückzonungen, mindestens zwanzig Prozent des Mehrwerts abschöpfen. Die Kantone haben also die Möglichkeit, sowohl regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen als auch bei Rückzonungen einen Ausgleich zu erstatten. Führen Planungen zu Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, so schuldet das Gemeinwesen eine volle Entschädigung (Art. 5 Abs. 2 RPG).
Der tatsächliche Wert vererbter Grundstücke ist unklar, so lange diese nicht auf dem Markt angeboten werden. Der Besitzer hat also weder Gewissheit über den Wert, noch kann er direkten finanziellen Nutzen daraus ziehen, ausser er würde eine Belehnung des Grundstücks vornehmen. Die Belehnung von Bauland ohne Verknüpfung mit einem konkreten Bauvorhaben auf dem Grundstück kommt nach Angaben der Finma selten vor, und die Belehnungshöhe ist in der Regel vergleichsweise tief (unter 50 Prozent). Hinzu kommt, dass gerade in strukturschwachen Regionen der finanzielle Nutzen des Grundstückbesitzes relativ beschränkt und entsprechend kaum ein gewichtiges Kriterium beim Abwanderungsentscheid sein dürfte. Der Aufwand für die Erstellung der geforderten Statistik, die zudem die gesamte Schweiz abdecken müsste, erscheint daher unverhältnismässig.
Die Erstellung einer Grundeigentümerstatistik, wie sie hier gefordert wird, würde längere Zeit in Anspruch nehmen und erheblichen personellen und finanziellen Aufwand in der Bundesverwaltung nach sich ziehen. Das Bundesamt für Statistik ist aktuell dabei, die Immobilienpreisstatistik zu erstellen. Dabei hat sich herausgestellt, dass eine flächendeckende Erhebung bei den Grundbüchern der Kantone mit grossen technischen und juristischen Problemen verbunden ist. Weiter müssten, um das Verarmungsrisiko einschätzen zu können, die Informationen aus den Grundbüchern mit den sensiblen Vermögens- und Einkommens- sowie weiteren sozioökonomischen Daten der Besitzerinnen und Besitzer der Parzellen verknüpft werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.