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Verheerende Frostschäden in der Schweizer Landwirtschaft. Welche Instrumente zur Unterstützung?

17.3305 · Interpellation · 2017-05-04

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Liberalisierung der Märkte, ein starker Franken und der Klimawandel bereiten der Schweizer Landwirtschaft Schwierigkeiten. Der Frost, der im vergangenen Frühling überall in der Schweiz Landwirtschaftsbetriebe verheert hat, ist ein deutliches Beispiel für den Einfluss, den der Klimawandel auf die Landwirtschaft hat. Seltene meteorologische Bedingungen mit milden Temperaturen im Februar und März - was die Knospenbildung begünstigte - und einer Kältewelle, die in den Nächten vom 18. bis zum 21. April die Kulturen erreichte, haben in gewissen Landwirtschaftsbetrieben ganze Flächen verwüstet. Gemäss dem Schweizer Obstverband belaufen sich die vom Frühlingsfrost verursachten Schäden auf über 10 Millionen Franken. Im Wallis sind offenbar mehr als 40 Prozent der Reben von dieser Katastrophe betroffen. Einige Betriebe haben die gesamte Ernte verloren. Bei Temperaturen, die 12 Grad unter den Nullpunkt sanken, haben die üblichen Abwehrmassnahmen versagt. Der Frost hat kaum eine Region verschont. Obstkulturen in der Nordwestschweiz - Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn - und Rebkulturen in der Deutschschweiz, im Kanton Freiburg und im Wallis sind Opfer des Frühlingsfrostes geworden.

Für die Konsumentin und den Konsumenten mögen Früchte verlorengegangen sein; den Landwirtinnen und Landwirten hingegen hat dieses Wetter die gesamten Einkünfte weggefegt. Es ist wahrscheinlich, dass der Frost für mehrere Jahre grosse finanzielle Auswirkungen haben und zum Konkurs von Landwirtschaftsbetrieben, insbesondere von kleinen Familienbetrieben, führen wird.

Das Ausmass der Schäden und ihre Auswirkungen sind besorgniserregend. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um bedrohte Landwirtschaftsbetriebe zu unterstützen?

1. Sind in der Landwirtschaftspolitik des Bundes Instrumente zur Unterstützung vorgesehen?

2. Falls nein, welche Instrumente zur Unterstützung sollten in der Landwirtschaftspolitik 2018-2021 vorgesehen werden?

3. Ist vorgesehen, das Ausmass der Schäden in der gesamten Schweiz zu erfassen, um eine mögliche Hilfe zielgerichteter leisten zu können?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Landwirtschaft ist seit jeher den Launen der Natur und den daraus resultierenden Ernteschwankungen ausgesetzt. Nach dem warmen März und Anfang April mit der entsprechend verfrühten Vegetationsperiode wurden in der Schweiz und einem grossen Teil Europas sehr tiefe Temperaturen verzeichnet. Diese richteten bei den jungen Rebtrieben und den Blüten der Obst- und Beerenkulturen schweren Schaden an.

1. Das Landwirtschaftsrecht bietet folgende Massnahmen, die von den Kantonen vollzogen werden, um kurzfristig die Liquidität der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe zu gewährleisten:

Aussetzen der Tilgung von Investitionskrediten oder Betriebshilfedarlehen für ein Jahr: Betrieben, die aufgrund der Ernteausfälle kurzfristig mit Liquiditätsengpässen konfrontiert sind, kann geholfen werden. Die vorgesehenen maximalen Fristen für die Rückzahlung von bestehenden Darlehen sind einzuhalten, wenn ein Aussetzen der Tilgung gewährt wird.

Rückzahlbare zinslose Darlehen: Die grösste Schwierigkeit besteht in der langfristigen Erhaltung der Liquiditäten und in der allgemeinen Verbesserung der Betriebssituation. Ein rückzahlbares zinsloses Darlehen kann hier Abhilfe schaffen. Diese Beihilfe dient dazu, eine finanzielle Bedrängnis zu beheben, verzinsliche Schulden abzulösen oder Ertragsverluste aufgrund einer Neuorganisation des Betriebs abzufedern. In jedem Fall muss der Betrieb langfristig lebensfähig sein. Betriebshilfedarlehen werden nur gewährt, wenn die Eintretenskriterien nach der Verordnung vom 26. November 2003 über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SR 914.11) erfüllt sind. Angesichts des Ausmasses der geschätzten Schäden ist damit zu rechnen, dass Härtefälle im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen nicht zufriedenstellend behandelt werden können. Diese Fälle werden im Einvernehmen mit privaten Hilfsorganisationen geprüft.

Erneuerungen zerstörter Kulturen: 50 Prozent der anrechenbaren Kosten können über zinslose Investitionskredite finanziert werden (Art. 44 Abs. 1 Bst. e SVV; SR 913.1).

Direktzahlungen: Für Flächen, deren Ernteversprechen durch den Frost vernichtet wurden, werden weiterhin Direktzahlungen ausgerichtet. Die Bewirtschaftungsregeln bezüglich Pflanzen- und Bodenschutz gemäss dem ökologischen Leistungsnachweis sind, sofern anwendbar, einzuhalten.

2. Das Parlament hat im März 2017 über die Botschaft zum Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 befunden und dem Antrag des Bundesrates, das Landwirtschaftsgesetz für 2018 nicht anzupassen, zugestimmt. Die gesetzlichen Bestimmungen bieten eine ausreichende Rechtsgrundlage, um die parlamentarischen Aufträge auf Verordnungsstufe umzusetzen und die erforderlichen Optimierungen der Agrarpolitik mit dem Zeithorizont 2022 vorzunehmen.

Bezüglich der mittelfristigen Massnahmen und rechtlichen Rahmenbedingungen wird der Bundesrat im Rahmen der Agrarpolitik für die Zeit nach 2022 prüfen, welche Unterstützungsmöglichkeiten die Resilienz der Landwirtschaft, insbesondere der Spezialkulturen, gegenüber den Risiken von Naturschäden optimieren können.

3. Die Schadensschätzungen für die Ernte 2017 wurden von den betroffenen Branchen mit der Unterstützung der kantonalen Landwirtschaftsbehörden vorgenommen. Anfang Mai wurden die Schäden an den Beerenkulturen auf 20 bis 30 Prozent einer normalen Ernte geschätzt. Die Schätzungen beliefen sich beim Kernobst, den Aprikosen bzw. den Kirschen und Zwetschgen auf 35, 50 bzw. 75 Prozent einer normalen Ernte. Rund 5500 Hektar Reben erlitten Schäden, davon wurden maximal 3000 Hektar junger Triebe vollständig zerstört. Die Rebfläche der Schweiz beläuft sich auf 14 780 Hektar. Die effektiven finanziellen Einbussen können jedoch erst zum Erntezeitpunkt schrittweise festgestellt werden.

Antwort des Bundesrates.

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