17.3309 · Postulat · 2017-05-04
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Verbot der Gruppierung Hamas oder deren Klassifizierung als terroristische Organisation zu prüfen.
Begründung
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) unterhält offenbar direkte Kontakte mit der Terrororganisation Hamas. Dies bestätigen mehrere Mitarbeiter der Bundesverwaltung öffentlich, darunter die Staatssekretärin Baeriswyl und Herr Crevoisier vom EDA. Gemeinsame Sache zu machen mit Terrororganisationen, welche die Vernichtung eines souveränen Staates zum Ziel haben, irritiert im höchsten Grad und wirft ein schiefes Licht auf die Schweizer Aussenpolitik. Um solche dubiosen Verbindungen in Zukunft zu blockieren, muss die Hamas verboten oder als terroristische Organisation eingestuft werden.
Die Hamas hat das Ziel, den demokratischen Staat Israel mit militärischen Mitteln zu beseitigen und einen islamistischen Gottesstaat zu errichten. Die Terrororganisation ist für zahlreiche Anschläge verantwortlich und regiert den Gazastreifen mit brutaler Gewalt. Ihr militärischer Arm verübt seit 1993 unzählige Selbstmordattentate, Messerattacken und Raketenbeschüsse und "rühmt" sich, für den Tod von Hunderttausenden unschuldigen Menschen verantwortlich zu sein. Damit ist die Hamas auch direkt für Schutzmassnahmen der Israelis verantwortlich, welche die Lebensqualität von friedfertigen Palästinensern massiv einschränken. Die Hamas verherrlicht Gewalt gegen jüdische Menschen und stellt im Gazastreifen offenbar selber Raketen für andere terroristische Gruppierungen her.
Wirft man einen Blick in die Gründungs-Charta der Hamas, zeigt sich, dass deren Ziele mit den Zielen der Terrororganisation IS grundsätzlich identisch sind: "Allah ist ihr Ziel, der Prophet ihr Vorbild, der Koran ihre Verfassung, der Dschihad ihr Weg und der Tod für Gott ihr hehrster Wunsch." Weiter bezieht sich die Hamas auf die weltweit einflussreichste antisemitische Verschwörungstheorie, "Die Protokolle der Weisen von Zion".
Die Hamas wurde von der EU, den USA, Israel und anderen - auch arabisch-muslimischen - Staaten als terroristische Vereinigung eingestuft. Nicht so in der Schweiz. Obwohl wir mit Israel befreundet sind, pflegen wir direkte Kontakte zu Terroristen, welche Israel mit den brutalsten Mitteln von der Landkarte tilgen wollen. Mit einem Verbot der Hamas und ähnlicher Organisationen oder ihrer Klassifizierung als Terrororganisation könnte die Kooperation der Schweiz mit diesem Terror unterbunden werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz führt im Nahostkonflikt eine eigenständige und unparteiische Friedenspolitik, welche sich am Ziel eines verhandelten, gerechten und nachhaltigen Friedens auf der Grundlage einer Zweistaatenlösung orientiert. Dazu gehört auch die Kontaktpolitik mit der Hamas. Die Kontakte mit der Hamas, wie auch mit anderen direkt beteiligten Parteien, zielen konkret auf eine Verbesserung der Gouvernanz über die Errichtung einer palästinensischen nationalen Einheitsregierung auf der Basis des Programms der PLO (in Übereinstimmung mit dem Bericht des Nahost-Quartetts von Juli 2016). Die innerpalästinensische Versöhnung ist eine Grundbedingung für die Realisierung der Zweistaatenlösung. Ebenfalls geht es bei diesen Kontakten um eine Deeskalation der Situation in Gaza und um die Verbesserung der dortigen katastrophalen sozioökonomischen und humanitären Situation. Das Schweizer Engagement zielt damit auch auf die Prävention von gewalttätigem Extremismus.
In einem neuen Positionspapier vom 1. Mai 2017 zeigt sich die Hamas in gewissen Bereichen pragmatischer als bisher, indem sie beispielsweise die Grenzen von 1967 als "Formel eines nationalen Konsenses" akzeptieren würde. Auch hält das Dokument fest, dass der Konflikt mit Israel nicht religiöser Natur, sondern gegen die israelische Militärbesatzung gerichtet sei. Gleichzeitig bestreitet die Hamas aber nach wie vor das Existenzrecht Israels und verteidigt den bewaffneten Kampf als ein legitimes Mittel des Widerstands. Die Schweiz verurteilt diese Positionen in aller Deutlichkeit. Im Rahmen ihrer Kontaktpolitik arbeitet sie darauf hin, dass die Hamas auch von diesen - für den Bundesrat inakzeptablen - Positionen abkehrt. Ebenso interveniert die Schweiz systematisch gegen die Todesstrafe und nutzt die Kontakte mit den de facto Hamas-Behörden in Gaza, um diese zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts, zur Beachtung menschenrechtlicher Garantien sowie rechtsstaatlicher und demokratischer Prinzipien anzuhalten.
Bei den Kontakten der Schweiz mit der Hamas handelt es sich um einen kritischen Dialog, der eng mit anderen Akteuren wie der palästinensischen Behörde in Ramallah, Ägypten sowie der Uno koordiniert wird, und keineswegs um eine "Kooperation". Auch Israel wird regelmässig von der Schweiz über ihre Kontakte mit der Hamas informiert. Schweizer Diplomaten werden beispielsweise angefragt - wie im Juni 2017 von Präsident Mahmud Abbas -, spezifische politische Botschaften an die de facto Hamas-Behörden in Gaza zu übermitteln. Mit ihren Guten Diensten wird die Schweiz als pragmatische, diskrete und unparteiische Akteurin von der palästinensischen Autonomiebehörde wie auch von der internationalen Gemeinschaft anerkannt.
Die Hamas unterliegt keinen Sanktionen des Uno-Sicherheitsrates, wie sie die Schweiz gegen die Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" mitträgt. Sie wird auch durch das Bundesgesetz vom 12. Dezember 2014 über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen (SR 122) nicht erfasst. Nach Artikel 74 des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst (SR 121) vom 25. September 2015 müsste sich ein Verbot auf einen entsprechenden Beschluss der Vereinten Nationen oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa abstützen. Unabhängig von jeder Auflistung verfolgt und verurteilt die Schweiz jedoch Terrorismus jeglicher Herkunft und Form, inklusive Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen, als schwere Straftat.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.