17.3318 · Interpellation · 2017-05-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
2014 hatte eine Untersuchung von fünf mittelgrossen Fliessgewässern durch die Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag) hohe Pestizidkonzentrationen und zahlreiche Verletzungen der Gewässerschutzverordnung nachgewiesen. In seiner Antwort auf meine Interpellation 14.3142 schrieb der Bundesrat damals: "Ohne neue und wirkungsvolle Massnahmen werden die Gewässer weiterhin stark mit PSM belastet werden." Auf die Interpellation Bourgeois 14.3429 antwortete er: "Um die Gewässerbelastung deutlich zu reduzieren, muss der Aktionsplan insbesondere wirkungsvolle Massnahmen im Bereich Landwirtschaft enthalten." Der genannte Aktionsplan ist in Bearbeitung, bis heute aber nicht auf dem Tisch. Nun belegt eine im April publizierte Studie der Eawag zu Pestizidkonzentrationen in kleinen Fliessgewässern erneut, dass in keinem der untersuchten Fälle die gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität eingehalten wurden. Zudem zeigt die Lancierung von zwei Volksinitiativen, die ein Verbot von Pestiziden in der Schweiz fordern, dass die Bevölkerung diese systematische Vergiftung von Boden und Gewässern nicht länger hinnehmen mag.
Ich bitte den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:
1. Nachdem die zweite Eawag-Studie weiterhin hohe Grenzwertüberschreitungen in Schweizer Fliessgewässern belegt: In welchen Bereichen wird der Bundesrat welche Ressourcen für den Vollzug von wirksamen Massnahmen bzw. die Kontrolle der Zielerreichung des nationalen Aktionsplans zur Pestizidreduktion bereitstellen?
2. Enthält der Aktionsplan klare Vorgaben für eine regelmässige Überprüfung und Anpassung der Reduktionsziele?
3. Angesichts der Tatsache, dass verschiedene Bundesämter in der Erarbeitung des Aktionsplans involviert sind: Wie sorgt er dafür, dass der Aktionsplan terminierte und überprüfbare Ziele für eine wirksame Pestizidreduktion enthält?
4. Mit welchen Widerständen muss er für die Zielerreichung des Aktionsplans innerhalb der gesetzten Fristen rechnen, und wie will er diesen begegnen?
5. Wie beurteilt er den wachsenden Unmut in der Bevölkerung gegenüber dem Einsatz von Pestiziden in der Schweizer Landwirtschaft?
Stellungnahme des Bundesrates
1. In Erfüllung des Postulates Moser 12.3299 hat der Bundesrat das WBF am 21. Mai 2014 basierend auf dem Bericht "Bedarfsabklärung eines Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDI und dem UVEK einen Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (AP PSM) zu erarbeiten. Mit diesem Aktionsplan sollen Ziele und Massnahmen für die weitergehende Risikoreduktion und nachhaltige Anwendung von PSM definiert werden. Der Aktionsplan wird derzeit verwaltungsintern bereinigt und vom Bundesrat voraussichtlich im Herbst 2017 verabschiedet. Konkrete Aussagen zum Umfang sowie zur Finanzierung sind daher noch nicht möglich.
2. Eine Berichterstattung und eine Evaluation der Zielerreichung des AP PSM sind vorgesehen: Bis Ende 2023 soll über die Umsetzung und die Zielerreichung der ersten fünf Jahre (2018-2022) Bericht erstattet werden. Zielanpassungen und der nächste Evaluationstermin sollen ebenfalls Bestandteil des Berichtes sein.
3. Der AP PSM soll terminierte Zwischenziele enthalten. Es ist vorgesehen, dass die Berichterstattung und die Evaluation des Aktionsplans durch den Bundesrat erfolgen.
4. Um die im AP PSM vorgesehenen Ziele erreichen zu können, wird das Engagement von diversen Akteuren aus verschiedenen Sektoren erforderlich sein. Zentral für das Erreichen der im AP PSM vorgesehenen Ziele beispielsweise zu Gewässer, Boden oder Biodiversität ist die Reduktion der PSM-Anwendung durch die Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes. Mit der Verabschiedung des Aktionsplans wird der Bundesrat aufzeigen, welche konkreten Massnahmen er zur Erreichung der gesetzten Ziele an die Hand nehmen will. Die Frage betreffend die Widerstände kann folglich erst danach abschliessend beantwortet werden.
5. Mit dem Auftrag zur Erarbeitung des AP PSM hat der Bundesrat den Handlungsbedarf anerkannt. Dieser ist insbesondere für jene Substanzen gross, welche in ökotoxikologisch relevanten Konzentrationen in Fliessgewässern vorkommen.
Antwort des Bundesrates.