17.3337 · Postulat · 2017-05-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den Fortbestand des national bedeutenden Archivs zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung der Gosteli-Stiftung zusammen mit dem Kanton Bern und allenfalls weiteren Institutionen zu klären und aufzuzeigen, mit welchen gesetzlichen Grundlagen eine subsidiäre Finanzierung durch den Bund erfolgen kann.
Begründung
Da die Schweizer Frauen lange Zeit keine politischen Rechte besassen, kommt die Frauenbewegung in öffentlichen Archiven nicht vor. Das Engagement der Frauen fand ausserhalb der offiziellen Politik und der staatlichen Verwaltungstätigkeit statt. Um auch den Frauen eine Geschichte zu geben und ihr Wirken in der Geschichtsschreibung zu verankern, gründete die am 7. April 2017 99-jährig verstorbene Marthe Gosteli im Jahr 1982 ihre Stiftung und sicherte die einmaligen Unterlagen für die Zukunft.
Die Gosteli-Stiftung bezweckt die Förderung der Unabhängigkeit, der Zusammenarbeit, des gegenseitigen Verständnisses sowie des solidarischen Wirkens politisch aktiver Frauen auf der Basis liberaler Rechtsstaatlichkeit über die Parteigrenzen hinweg. In ihrem Archiv zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung sammelt, bewahrt und erschliesst die Stiftung Archivalien der wichtigsten schweizerischen Frauenverbände sowie die Nachlässe bedeutender Frauen der Zeitgeschichte.
Dank Marthe Gostelis Engagement konnten die Stiftung und das Archiv seit ihrer Gründung finanziell unabhängig geführt werden. Regelmässige jährliche Ausgabenüberschüsse mussten jedoch aus dem Stiftungsvermögen sowie mit Zuschüssen der Gründerin aus ihrem privaten Vermögen ausgeglichen werden. Die Eigenmittel der Stiftung gehen nach 35 Jahren im Dienste der Öffentlichkeit und der Forschung langsam zur Neige. Längerfristig wird die Institution nur mit Beiträgen von dritter Seite bestehen können.
In seiner Antwort auf die Frage Leutenegger Oberholzer 17.5163 hält der Bundesrat fest: "Der Erhalt des Archivs erfordert eine solide finanzielle Basis, welche heute nicht mehr gegeben scheint. Die Fragen des Umfangs der Herausforderungen, der notwendigen gesetzlichen Grundlagen und der allfällig benötigten Ressourcen müssten insbesondere geklärt werden."
Der Zeitpunkt ist gekommen, den Bundesrat zu beauftragen, die entsprechenden Abklärungen zu treffen, damit das "historische Gedächtnis der Schweizer Frauen" im Sinne von Marthe Gosteli gesichert werden kann.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt den Wert des Gosteli-Archivs. Um das Archiv zu erhalten, braucht es eine solide finanzielle Basis. Der Bundesrat ist bereit, zusammen mit möglichen Partnern abzuklären, wie das Gosteli-Archiv erhalten werden könnte. Dabei werden die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für verschiedene Varianten zur Erhaltung des Archivs geprüft, wobei diese Prüfung nicht als Präjudiz für eine finanzielle Beteiligung des Bundes zu verstehen ist.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.