Es braucht eine klare Reaktion der Armee und des Vorstehers des VBS auf das Video, in dem Waffengewalt gegen Frauen verherrlicht wird
17.3348 · Interpellation · 2017-05-04
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Ein Video zeigt, wie in einer Schiessübung der Schweizer Armee Soldaten zu häuslicher Waffengewalt aufgerufen werden (http://bit.ly/2p8YwEb). Das ist schockierend, fördert doch damit der Vorgesetzte ein Verhalten, das tödliche Realität ist: Immer wieder werden Frauen vom Partner oder vom Ex umgebracht. Ich bitte den Bundesrat höflich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Ist das Video, wie mehrere Medien vermeldeten, echt?
2. Hat der Vorsteher des VBS, Bundesrat Guy Parmelin, die Vorkommnisse öffentlich und unmissverständlich verurteilt? Wenn ja: wann und wo? Wenn nein: warum nicht? Diese sind untragbar und schaden auch dem Ansehen der Armee.
3. Wird bei der Waffenabgabe an neu in den Militärdienst eintretende Personen der verantwortungsvolle Umgang mit der Waffe während des Militärdiensts und auch zu Hause angesprochen? Wird explizit darauf hingewiesen, dass jegliche Drohungen mit Waffen verboten und strafbar sind? Werden diese Hinweise in den WK wiederholt? Wenn nein, warum nicht? Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt sind nämlich immer wieder mit solchen Situationen konfrontiert, in denen Männer in Auseinandersetzungen mit ihren Partnerinnen auf das Sturmgewehr im Keller hinweisen.
4. Welche Dienstvorschriften können generell in einem Fall, wie ihn das Video zeigt, verletzt werden? Welche Sanktionen hat ein Vorgesetzter dabei zu gewärtigen? Hält er diese Sanktionen für angemessen?
5. Wie wird in der Kaderausbildung der Armee das Thema Gewaltverherrlichung, häusliche Gewalt und Sexismus behandelt? Welche Verbesserungen sind geplant?
6. Ist er bereit, die bestehende Fachstelle gegen Extremismus in der Armee zu einer Fachstelle gegen Extremismus und Sexismus auszubauen? Welche konkreten Schritte plant er?
Stellungnahme des Bundesrates
Zunächst gilt es festzuhalten, dass der Bundesrat diese Vorkommnisse in aller Form verurteilt. Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:
1. Ja, das Video ist echt.
2. Bundesrat Guy Parmelin hat die Vorkommnisse am 10. Mai 2017 verurteilt. Er sagte gegenüber verschiedenen Medien: "Ich verurteile die Vorkommnisse aufs Schärfste. Aufruf zu Gewalt gegen Frauen und Sexismus in der Schweizer Armee werden von mir als Chef des VBS auf keinen Fall toleriert. Die Militärjustiz untersucht den Fall, und die Fehlbaren werden die Konsequenzen zu tragen haben. Wir werden alles daransetzen, dass solche oder ähnliche Fälle in Zukunft nicht mehr vorkommen werden."
3. Der verantwortungsbewusste Umgang mit der persönlichen Dienstwaffe im Dienst und ausser Dienst wird angesprochen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass Missbräuche der persönlichen Dienstwaffe bestraft werden. Diese Hinweise werden in jedem Dienst wiederholt.
4. Inhalt, Produktion und Publikation des Videos sind gleichbedeutend mit einem leichten Fall von Ungehorsam, einem leichten Fall von Nichtbefolgung von Dienstvorschriften sowie Missbrauch und Verschleuderung von Material.
Disziplinarstrafen während einer Dienstleistung umfassen Verweis, Ausgangssperre, Disziplinarbusse und Arrest. Der Bundesrat hält diese Sanktionen für angemessen. Der fehlbare Angehörige der Armee wurde von seinem Schulkommandanten mit sieben Tagen Arrest bestraft und am 12. Mai 2017 aus der Rekrutenschule entlassen. Zu allfälligen Sanktionen der Militärjustiz kann der Bundesrat keine Angaben machen; diese ermittelt unabhängig.
5. Führung, Ausbildung und Erziehung gehören in der Schweizer Armee untrennbar zusammen. Die militärische Kaderausbildung behandelt ethische Fragen der Gewaltanwendung genauso wie Aspekte der organisierten Gewaltanwendung auf individueller und gesellschaftlicher Ebene und die daraus resultierenden Folgen. Fragen zum Thema Sexismus gehören auch dazu.
6. Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine Ausweitung des Aufgabenbereichs der Fachstelle Extremismus in der Armee nicht zielführend ist. Fragen des Sexismus liegen im Zuständigkeitsbereich der Beauftragten für die Chancengleichheit von Frau und Mann.
Antwort des Bundesrates.