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Erasmus plus. Den Schweizer Weg bei der Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung ab 2018 klären

17.3351 · Interpellation · 2017-05-04

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ausgehend von der Botschaft zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020 stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Welche konkreten Schritte hat der Bundesrat gegenüber der Europäischen Kommission in den letzten Monaten unternommen? Welche Überlegungen führen den Bundesrat zur Einschätzung, dass eine Assoziierung 2018-2020 "nicht mehr realistisch" ist?

2. Welches sind in den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission über eine Assoziierung der Schweiz an das laufende Programm Erasmus plus oder an das Folgeprogramm ab 2021 die nächsten Schritte? Wie sieht die Agenda aus?

3. In der Botschaft wird gesagt, dass die Nichtratifizierung des Kroatienprotokolls Anfang 2014 keinen direkten Einfluss auf die Frage der Assoziierung an Erasmus plus hatte. Zudem sei die Tatsache, dass diese nicht zustande kam, eher auf die Meinungsverschiedenheiten über den finanziellen Beitrag der Schweiz zurückzuführen. Dies widerspricht jedoch den Aussagen des Bundesrates zu verschiedenen im Parlament anhängig gemachten Geschäften. Wenn das Kroatienprotokoll also nicht ausschlaggebend für die Nichtassoziierung der Schweiz an Eramus plus war, warum hat der Bundesrat dann nicht ab Ende 2013 Schritte unternommen, um mit der Europäischen Kommission den finanziellen Beitrag auszuhandeln? Stuft der Bundesrat die Mobilität der jungen Generation wirklich als so prioritär und wichtig ein, wie er kürzlich verlautbaren liess?

4. Das Parlament hat dem mit der Botschaft von 2013 zur Teilnahme der Schweiz an Erasmus plus beantragten Kreditbeschluss zugestimmt und damit 122,6 Millionen Franken für die Periode 2018-2020 gesprochen (305 Millionen für die gesamte Programmperiode 2014-2020). Warum beantragt der Bundesrat nun eine Reduktion dieses Betrags um 8,1 Millionen auf 114,5 Millionen Franken?

Begründung

Der Bundesrat hat am 27. April 2017 seine Botschaft zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020 verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, die Übergangslösung betreffend Erasmus plus, die seit 2014 gilt, bis 2020 zu verlängern. Für diese Verlängerung beantragt er einen Kredit von 114,5 Millionen Franken für die Jahre 2018-2020 (8 Millionen weniger als 2013 bewilligt); dabei unterstreicht er, dass er das Schwergewicht auf die individuelle internationale Mobilität (Key Action 1) legen will. Zudem rechnet der Bundesrat damit, dass er die Frage einer erneuten Assoziierung an das europäische Austauschprogramm ab 2021 erneut prüfen und mit der Europäischen Kommission diskutieren wird.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Europäische Kommission hat seit Februar 2014 die Weiterführung der Verhandlungen zur Assoziierung der Schweiz an Erasmus plus abgelehnt. Im März 2017 konnten erstmals wieder technische Gespräche stattfinden. Beide Seiten waren sich einig, dass es effizienter ist, sich auf eine Assoziierung der Schweiz ans Nachfolgeprogramm von Erasmus plus zu konzentrieren.

Der Bundesrat ist nach einer Evaluation der Ausgangslage zum Schluss gekommen, dass zurzeit die Vorteile einer Schweizer Lösung 2018-2020 die Nachteile überwiegen. Mehr Effizienz beim Mitteleinsatz sowie autonomere Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten sprechen für die Schweizer Lösung. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat dem Parlament mit der Botschaft zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020 eine Auslegeordnung zu den Vor- und Nachteilen sowie einen Vorschlag zur Umsetzung dieser Lösung unterbreitet.

2. Die Europäische Kommission und die Schweiz werden technische Gespräche im Hinblick auf eine allfällige Assoziierung der Schweiz ab 2021 aufnehmen, sobald grundlegende Informationen über das Nachfolgeprogramm zu Erasmus plus vonseiten der EU vorliegen. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2019 der Fall sein, wenn die Europäische Kommission mit einem ersten Programmvorschlag den EU-internen Entscheidungsprozess lanciert. Auf Schweizer Ebene würde dies erlauben, die Frage einer Assoziierung parallel zu den Vorbereitungen der BFI-Botschaft 2021-2024 zu behandeln.

3. Der Hauptgrund für die Sistierung der Verhandlungen zur Assoziierung der Schweiz an Erasmus plus lag in der Annahme der Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung am 9. Februar 2014 und der daraus folgenden Nichtratifizierung des Kroatien-Protokolls. Im Unterschied zu Horizon 2020 erfolgte jedoch im Dezember 2016 mit der Ratifizierung keine automatische Assoziierung, da die Verhandlungen bezüglich der grundlegenden Assoziierungskonditionen nicht abgeschlossen waren. Es bestand insbesondere eine erhebliche Differenz bezüglich des von der Europäischen Kommission geforderten Programmbeitrags. Diese konnte in der Periode 2014-2016 aufgrund fehlender Gesprächsbereitschaft der EU nicht bereinigt werden. Erst die Ratifizierung des Kroatien-Protokolls Ende 2016 erlaubte es, die Gespräche mit der Europäischen Kommission wiederaufzunehmen.

Unabhängig vom Beteiligungsstatus der Schweiz an Erasmus plus bleibt die Förderung der internationalen Mobilität in schulischer und ausserschulischer Aus- und Weiterbildung ein zentrales Element der Bildungspolitik des Bundes.

4. Der Bundesrat geht davon aus, dass zur weiteren Finanzierung der Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in der Periode 2018-2020 etwa ein Betrag in vergleichbarer Höhe erforderlich ist, wie er ursprünglich 2013 vom Parlament bewilligt wurde. Auf die Einstellung zusätzlicher Finanzmittel wurde angesichts der Finanzlage des Bundes verzichtet. Der beantragte Betrag von 114,5 Millionen Franken trägt den seit Ende 2013 von Bundesrat und Parlament beschlossenen Sparmassnahmen für den Bundeshaushalt Rechnung. Dank effizienterer Prozesse und geringerer Verwaltungskosten geht die Reduktion nicht auf Kosten der Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten, im Gegenteil: Für die Mobilität ist 2018 bis 2020 gegenüber der 2013 vorgelegten Botschaft gar ein höherer Betrag vorgesehen, um das Beteiligungsniveau von Personen in der Schweiz erhalten und weiter ausbauen zu können.

Antwort des Bundesrates.

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