Elektronische Vignette. Bemessungs- und Rückerstattungssystem mit höherer Belastung für ausländische Fahrzeuge wie bei der Maut in Deutschland
17.3363 · Postulat · 2017-05-29
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie im Rahmen der Ausarbeitung der Vorlage zur Einführung einer elektronischen Vignette ein Bemessungs- und Rückerstattungssystem eingeführt werden kann, bei welchem Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen eine höhere Nationalstrassenabgabe entrichten müssen (bzw. weniger Rückerstattung erhalten) als Fahrzeuge mit Schweizer Kennzeichen.
Begründung
Das Parlament hat dem Bundesrat den Auftrag erteilt, eine Vorlage zur Einführung einer elektronischen Vignette auszuarbeiten. Auf der Basis der im Bericht des Bundesrates aufgeführten Technik ist die Ablösung der Klebevignette durch eine an das Fahrzeugkennzeichen gebundene Vignette vorgesehen. Ein solches System bringt verschiedene Vorteile im Bereich der Kontrolle und der Handhabung (Wechselschilder, Handling usw.), aber auch notwendige Investitionskosten.
Der Erwerb der Vignette soll für in- und ausländische Fahrzeuge gleich teuer sein, der Preis jedoch höher als heute. Schweizer Fahrzeughaltern soll nachträglich ein Teil des Kaufpreises mit einer entsprechenden Reduktion der Motorfahrzeugsteuer zurückerstattet werden (so wie bei der Maut in Deutschland). Unter dem Strich würden die Fahrzeuge mit Schweizer Kennzeichen gleich viel für die Vignette bezahlen wie heute, während Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen via Vignette einen höheren Betrag an die Nationalstrassenfinanzierung leisten würden. Diese Differenzierung ist gerechtfertigt, weil ausländische Fahrzeuge (insbesondere Dieselfahrzeuge) von einem tieferen Treibstoffpreis im grenznahen Ausland profitieren und damit einzig und allein über den Vignettenpreis an die Kosten des Nationalstrassennetzes beitragen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat wurde mit der Motion der KVF-S 16.3009, "E-Vignette", vom 18. Februar 2016 beauftragt, dem Parlament bis Ende 2017 eine Vorlage zur Einführung der E-Vignette vorzulegen. Er hat am 21. Juni 2017 den entsprechenden Gesetzentwurf in die Vernehmlassung geschickt.
Vorgeschlagen wird ein reiner Systemwechsel von der Klebe- zur elektronischen Vignette, ohne Preiserhöhung und ohne Einführung einer Kurzzeitvignette. Eine wie im Postulat geforderte teilweise Rückerstattung der Nationalstrassenabgabe an Schweizer Fahrzeughalterinnen und -halter mittels Reduktion der kantonalen Motorfahrzeugsteuer ist nicht vorgesehen. Wegen der vom Stimmvolk 2013 verworfenen Preiserhöhung soll ebenfalls die Jahresabgabe weiterhin unverändert 40 Franken betragen und nicht zur Finanzierung von Kurzzeitvignetten für Wenignutzer erhöht werden. Vorderhand sollen die Ergebnisse der Vernehmlassung abgewartet werden.
Im Rahmen der Anwendung des Landverkehrsabkommens verpflichten sich die Vertragsparteien, keine diskriminierenden Massnahmen zu ergreifen (Art. 1 Abs. 3 des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse; SR 0.740.72). Zur Entlastung der Inländerinnen und Inländer beabsichtigt Deutschland keine Mautrückerstattungen, sondern eine Senkung der nationalen Kraftfahrzeugsteuer. Auf diese Weise soll eine direkte Diskriminierung vermieden werden. Die Europäische Kommission hat im Mai 2017 zwar grünes Licht für die Einführung der PKW-Maut in Deutschland gegeben. Trotzdem scheint deren Umsetzung nach wie vor ungewiss. Österreich will mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof klären lassen, ob die PKW-Maut in der geplanten Form ausländische Fahrzeugführerinnen und -führer diskriminiert. Der Bundesrat beobachtet daher die Situation. Wie er bereits bei früheren Gelegenheiten ausgeführt hat, bleibt er in dieser Frage in engem Kontakt mit Deutschland und der Europäischen Union (vgl. Interpellation Amherd 16.4051 vom 15. Dezember 2016).
Die deutsche Lösung könnte in der Schweiz nicht übernommen werden. Bei den schweizerischen Motorfahrzeugsteuern handelt es sich nämlich um kantonale Abgaben. Die Umsetzung des Postulates durch Senkung der Motorfahrzeugsteuern würde daher einen unzulässigen Eingriff in die kantonale Steuerhoheit bedeuten. Die Senkung oder Rückerstattung anderer Bundessteuern mit vergleichbarem Verwendungszweck, etwa der Automobilsteuer oder der Mineralölsteuer, wären nur sehr schwer vollzieh- und kontrollierbar und hätten für die Wirtschaft und die Verwaltung einen unverhältnismässigen Vollzugsaufwand zur Folge.
Die immer wieder diskutierte diskriminierende Wirkung der deutschen PKW-Maut wird durch das geplante Angebot von Kurzzeitvignetten für ausländische Fahrzeugführerinnen und -führer entscheidend gemildert. Andernfalls wären Wenignutzer, was insbesondere auf ausländische Fahrzeugführerinnen und -führer zutrifft, gegenüber den Vielfahrern klar benachteiligt. Die nachträgliche Einführung von Kurzzeitvignetten führt indessen in jedem System zu Mindereinnahmen oder zu einer Erhöhung der Jahresabgabe, wenn die Mindereinnahmen kompensiert werden sollen. Ein nach Nutzungsdauer differenzierter Abgabentarif ist zudem unweigerlich mit höheren Betriebskosten verbunden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.