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Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsfirmen. Eine Bedrohung für die aussenpolitischen Interessen der Schweiz?

17.3388 · Interpellation · 2017-06-06

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In den letzten Jahren sind verschiedene schweizerische Unternehmen (namentlich Syngenta, Gategroup, Swissport, SR Technics) durch chinesische, staatlich kontrollierte oder finanzierte Unternehmen übernommen worden.

Wie beurteilt der Bundesrat solche Übernahmen angesichts der mit ihnen verfolgten geopolitischen Ziele im Lichte der aussenpolitischen Interessen der Schweiz?

Begründung

China verfolgt mit der Übernahme ausländischer Unternehmen durch chinesische Staatsfirmen geopolitische Ziele. Systematisch werden Know-how und Technologien aufgekauft und wird die Marktführerschaft in bestimmten Bereichen angestrebt, um so einerseits Problemen der eigenen Volkswirtschaft (Überkapazitäten) zu begegnen und um andererseits mit politischer Zielsetzung auf ausländische und globale Märkte Einfluss zu nehmen. Es geht um den globalen Machtanspruch Chinas. Staaten (wie die Schweiz), die der Übernahme "ihrer" Unternehmen durch chinesische Staatsfirmen neutral oder gleichgültig gegenüberstehen, sind, ob beabsichtigt oder nicht, Gehilfen chinesischer Machtpolitik.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begleitet die fortschreitende Globalisierung der Schweizer Wirtschaft aufmerksam. Die grundlegende Offenheit der Schweiz ist ein wichtiger Faktor für eine leistungs- und konkurrenzfähige, innovative Wirtschaft. Die Sicherung von Wachstum und Wohlstand gehört zu den aussenpolitischen Zielen der Schweiz.

In der Vergangenheit hat die Wahrnehmung einer Häufung von Übernahmen aus einem bestimmten Land immer wieder Aufmerksamkeit oder gar Sorge geweckt: zum Beispiel bei Übernahmen aus den USA in den Sechziger- oder aus Japan in den Siebzigerjahren. Primär aus sicherheitspolitischen Interessen und zum Schutz von strategisch wichtigen Unternehmen kennen andere Industriestaaten Mechanismen zur Prüfung von Investitionen und Übernahmen.

Der Schweizer Gesetzgeber hat - mit Ausnahme des Grundstückserwerbs durch ausländische Personen - die Eigentumsordnung (beispielsweise im Aktienrecht) liberal ausgestaltet. In unserer offenen Volkswirtschaft können Eigentümer von Schweizer Unternehmen frei über deren Aktivitäten bestimmen und auch ihre Anteile veräussern. Dies gilt nicht nur für inländische, sondern auch für ausländische Eigentümer. Im Falle von Syngenta war die Aktienmehrheit zum Beispiel bereits vor der Übernahme durch Chem China in ausländischer Hand.

Käufer und Verkäufer unterstehen dabei den Regeln des Schweizer Wettbewerbsrechts sowie allfälligen spezialgesetzlichen Regelungen, namentlich betreffend kritische Infrastrukturen (vgl. auch Antwort auf die Interpellation Vogt 17.3387).

Die Schweiz hat sich immer von einer Industriepolitik distanziert. Allerdings ist sich der Bundesrat bewusst, dass China wie viele andere Staaten offen eine Industriepolitik verfolgt und umsetzt. Gerade mit China ist jedoch das Geflecht der bilateralen Beziehungen rechtlich und mit institutionalisierten Dialogen zu verschiedensten Themen breit abgestützt, sodass die Schweiz ihre aussenpolitischen Interessen verfolgen kann.

Antwort des Bundesrates.

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