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17.3414 · Motion · 2017-06-08

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zur Minderung der im luftfahrtpolitischen Bericht beschriebenen negativen Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Umwelt (Lupo, Kapitel 4.5):

a. ein Verlagerungsziel für Kurzstreckenflüge auf andere Verkehrsträger (insbesondere Bahn),

b. eine verbindliche Frist für dessen Erreichung,

c. zielunterstützende Massnahmen,

d. weiter gehende Massnahmen bei Nichterreichung des Zieles zu beschliessen.

Begründung

Die negativen Auswirkungen des Luftverkehrs zulasten der Bevölkerung und der Umwelt sind enorm. Nach wie vor wird ein ungebremstes Wachstum des Reiseverkehrs festgestellt, wobei 46 Prozent der Enddestinationen aller Flüge im nahen Ausland liegen. Davon ist heute ein grosser Anteil Freizeitverkehr (Ferien, Einkauf, Ausgang) oder Wochenpendler.

Die Passagiere profitieren von günstigen Ticketpreisen, mit denen sie aber bei Weitem die externen Kosten des Luftverkehrs nicht decken. Je stärker das Passagierwachstum ist, desto grösser wird das Defizit der externen Kosten und damit die volkswirtschaftliche Belastung, die von der Allgemeinheit getragen wird.

Die beliebtesten Kurzstreckendestinationen werden nur schon von Zürich aus bis zu dreissigmal täglich angeflogen, womit ein grosses Verlagerungspotenzial angedeutet ist.

Mit einer Reduktion der Kurzstreckenflüge würde auch das Angebot der Mittel- und Langstreckenflüge verwesentlicht, indem auch die Zahl der Transitpassagiere reduziert würde. Die Bahn würde attraktiver und konkurrenzfähiger.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Bericht des Bundesrates zur Luftfahrtpolitik der Schweiz (Lupo 2016) bekennt sich der Bundesrat grundsätzlich zu einer nachfrageorientierten Luftfahrtpolitik. Die Mobilitätsbedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft sollen dabei auf eine nachhaltige Weise abgedeckt werden, was Anstrengungen für einen möglichst umweltschonenden Luftverkehr einschliesst. Es gilt der Grundsatz, wonach die Vorteile der einzelnen Verkehrsträger Strasse, Schiene, Luft und Wasser möglichst genutzt und systembedingte Nachteile und Grenzen einzelner Verkehrsträger im Verbund überwunden werden sollen.

Es ist unbestritten, dass mit dem Aufkommen des Geschäftsmodells der Billigfluggesellschaften der Kurz- und Mittelstreckenflugverkehr stark an Attraktivität gewonnen hat. Daher treten die Low-Cost-Airlines in direkte Konkurrenz zum Fernverkehr auf der Schiene sowie zu den Fernbussen. Auf den längeren Strecken und bei auf dem Landweg schwierig zu erreichenden Destinationen ist die Reisezeit mit dem Flugzeug wesentlich kürzer, sodass Strasse oder Schiene in der Regel keine gleichwertige Alternative darstellen.

Die Schweiz engagiert sich, dass die Anschlüsse an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz im Rahmen des Bundesgesetzes über den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz vom 18. März 2005 (SR 742.140.3) sichergestellt werden, und begünstigt damit die Entwicklung, dass immer mehr Kurzstrecken-Flugdestinationen mit dem Zug erreicht werden können. Für die Angebotsgestaltung im internationalen Bahnverkehr sind die SBB verantwortlich. Sie gehen dabei Kooperationen mit Bahnunternehmen aus Drittländern ein. Die meisten Verbindungen bestehen von der Schweiz nach Freiburg im Breisgau, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Hamburg, Strassburg, Paris, Lyon, Mailand, Wien, Salzburg und Innsbruck. Inskünftig dürfte die Anzahl der mit der Bahn leicht zu erreichenden Reiseziele weiter zunehmen.

Eine gezielte Einschränkung von Kurzstreckenflugreisen mit dem Ziel der Verlagerung auf andere Verkehrsträger würde an rechtliche Grenzen stossen: Auf dem liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt, dem die Schweiz aufgrund der Bilateralen I angehört, können Flugangebote nicht in Abhängigkeit von der Reisedistanz oder gar nach dem Zweck der Reise gefördert oder erschwert werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.