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17.3443 · Interpellation · 2017-06-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das Grossterminal Gateway Basel Nord (GBN) wird zusammen von SBB Cargo, Hupac und Contargo geplant. Die Investitionskosten sollen sich auf über 200 Millionen Schweizerfranken belaufen. In diesem Zusammenhang wird immer wieder angeführt, es brauche zusätzliche Kapazitäten im Containerumschlag, die in der Schweiz derzeit nicht vorhanden seien. Ein solcher Bedarf an Kapazitäten wurde auch von der Grossterminal-Studie anno 2012 angenommen. Diese Annahme hat sich jedoch als falsch herausgestellt: Gemäss der St. Galler Logistikmarktstudie 2016 sank der Güterumschlag im Jahr 2014 (minus 14,4 Prozent), und auch im Containerverkehr (minus 0,4 Prozent) war im selben Zeitraum ein leichter Rückgang zu verbuchen. Zudem werden Kapazitätsreserven von rund 20 Prozent angenommen.

Offenbar bestellte das Bundesamt für Verkehr (BAV) nun bei der deutschen Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr (SGKV) eine Studie zur Bestimmung der Kapazität von Umschlagsanlagen im kombinierten Verkehr. In Vorstand und Beirat der SGKV sitzen Vertreter von SBB Cargo und Contargo, welche zusammen mit Hupac das GBN planen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Teilen Bundesrat und BAV die Einschätzung, dass der künftige Kapazitätsbedarf für Containerumschlag in der Region Basel überschätzt wurde (vgl. Grossterminal-Studie) und eine Verdreifachung der Kapazitäten darum ein wenig realistisches Szenario ist?

2. Wie lautet der konkrete Auftrag an die SGKV?

3. Welche Bedeutung hat die bei der SGKV bestellte Studie für Plangenehmigung und Subventionsentscheide für das Projekt GBN?

4. Trifft es zu, dass vom Kapazitätsbedarf Subventionen im Umfang von rund 80 Prozent der Anlagekosten abhängen?

5. Wann werden die Ergebnisse der Studie publiziert? Wann werden Entscheide gefällt, die sich allenfalls auf die Studie stützen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Gemäss den 2016 vom Bundesamt für Raumentwicklung veröffentlichten "Perspektiven des schweizerischen Personen- und Güterverkehrs bis 2040" wächst das Aufkommen im schweizerischen Güterverkehr bis 2040 um 37 Prozent. Ein bedeutender Teil dieses Wachstums wird über zusätzliche intermodale Verkehrsleistungen, unter anderem im kombinierten Verkehr (KV) Schiene/Strasse und Schiff/Schiene, bewältigt werden. Für den KV auf der Schiene wird bis 2040 von einem Wachstum von etwa 80 Prozent bzw. 13 Millionen Tonnen ausgegangen. Diese Prognosen decken sich auch weitgehend mit den Ergebnissen der 2013 vom Bundesamt für Verkehr (BAV) mit den Branchenakteuren durchgeführten Terminalkonferenz. Die Kapazitäten für den KV müssen entsprechend dieser erwarteten Entwicklung ausgebaut werden.

Gemäss aktuellen Erhebungen des BAV bestehen im Raum Basel/Mittelland heute Umschlagskapazitäten von ungefähr 550 000 Standardcontainer-Einheiten (Twenty Foot Equivalent Units, TEU). Die Auslastung der Kapazitäten lag 2015 im Durchschnitt bei etwa 80 Prozent. Dieser Wert kommt praktisch einer Vollauslastung der Umschlagsanlagen gleich, da Strassen- und Schienengüterverkehr bestimmten Tages-, Wochen- und Jahresschwankungen unterworfen sind.

Gemäss den Informationen des BAV werden mit der Inbetriebnahme des Gateway Basel Nord (erste Etappe) zusätzliche Umschlagskapazitäten von etwa 180 000 TEU pro Jahr geschaffen. Im Vollausbau soll die Umschlagskapazität der Anlage ungefähr 400 000 TEU betragen. Zugleich werden bis 2030 bestehende Anlagen ihre maximale Lebensdauer erreicht haben oder anderen Nutzungen zugeführt werden. Daher erachtet der Bundesrat die Kapazitätsentwicklung im Verhältnis zum prognostizierten Wachstum als angemessen.

2. Der Bundesrat erarbeitet derzeit ein Konzept für den Gütertransport auf der Schiene in der Schweiz gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (GüTG; SR 742.41). Teil dieses Konzepts ist die Darstellung der heutigen KV-Umschlagsanlagen. Die Funktionalitäten und das Layout der wichtigsten KV-Umschlagsanlagen sollen ergänzend zum Konzept in Faktenblättern dargestellt werden. Das BAV hat die SGKV beauftragt, diese Faktenblätter auf Basis einer einheitlichen und standardisierten Erhebungsmethodik zu erarbeiten.

3. Der Auftrag steht in keinem Zusammenhang mit der Plangenehmigung und dem Subventionsentscheid zum Gateway Basel Nord.

4. Gemäss Artikel 8 der Verordnung über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (GüTV; SR 742.411) beträgt der maximale Beitrag des Bundes für KV-Umschlagsanlagen von nationaler verkehrspolitischer Bedeutung 80 Prozent der anrechenbaren Kosten. Hierzu muss das Investitionsvorhaben unter anderem zur Beseitigung von Engpässen und zur Deckung des Kapazitätsbedarfs im KV beitragen.

5. Wie unter Ziffer 2 beschrieben, bestand der Auftrag in der Erarbeitung von Faktenblättern. Die Faktenblätter sollen ergänzend zum Konzept für den Gütertransport auf der Schiene, dessen Verabschiedung der Bundesrat für Ende 2017 vorsieht, veröffentlicht werden. Die Informationen aus den Faktenblättern fliessen in die Festlegungen des Konzepts ein. Es sind keine Entscheide geplant, welche sich allein auf die Faktenblätter stützen.

Antwort des Bundesrates.