17.3449 · Interpellation · 2017-06-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche CO2-Emissionsreduktionen können durch den Ausbau der Fernwärme bis 2050 voraussichtlich erreicht werden, wenn von einer Verdoppelung der durch die Fernwärme abgedeckten Wärmeproduktion auf 17 Terawattstunden pro Jahr ausgegangen wird?
2. Welche Schritte gedenkt er zu unternehmen, um den Ausbau der Fernwärme zu fördern, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Kantonen bzw. der Energiedirektorenkonferenz?
3. Welche Massnahmen erachtet er als notwendig, um auf der einen Seite die Auslandabhängigkeit im Wärmebereich und auf der anderen Seite die ambitiösen Ziele der angestrebten CO2-Emissionsreduktionen, die sich aus dem Pariser Abkommen ergeben, zu erreichen?
4. Erachtet er es als notwendig und sinnvoll, eine separate Fernwärmestatistik zu führen, um die aktuelle Situation bzw. den Ausgangspunkt zu dokumentieren, darauf basierend die mittel- und langfristigen Ausbauziele für die Fernwärme zu definieren und schlussendlich die Erfolgskontrolle sicherzustellen?
Begründung
Der Anteil der Wärmeerzeugung am Gesamtendenergieverbrauch der Schweiz beträgt rund 40 Prozent bzw. 94 Terawattstunden. Davon stammen gemäss der Statistik der erneuerbaren Energie 2015 rund 81 Prozent des Endverbrauches aus nichterneuerbaren Quellen (v. a. Import von fossilen Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas) und nur 19 Prozent aus erneuerbaren (u. a. Holz, Umwelt- und Abwärme). Durch Fernwärme werden aktuell schätzungsweise 7 bis 10 Prozent der Wärmeerzeugung der Schweiz sichergestellt (etwa 7 bis 9 Terawattstunden). Ein Grossteil der so produzierten Wärme ist erneuerbar. Ein Ausbau der Fernwärme, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten, kann einen nennenswerten Beitrag zur gemäss Pariser Abkommen angestrebten CO2-Reduktion der Schweiz beitragen.
Aktuell wird der Ausbau der Fernwärme durch die tiefen Preise der fossilen Brennstoffe gebremst. Zudem ist eine Fokussierung der Kantone auf die Dämmung von Gebäuden festzustellen (Muken 2014), das Thema und die Rolle der Fernwärme geht hier weitgehend vergessen. Der Bund fühlt sich für das Thema nur am Rande zuständig. Entsprechend gibt es auch keine vollständige Statistik zum Thema Fernwärme in der Schweiz.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Gemäss der Schweizerischen Gesamtenergiestatistik betrug der Endverbrauch von Fernwärme im Jahr 2015 rund 5,1 Terawattstunden. Ein Ausbau auf 17 Terawattstunden bis 2050 entspräche somit mehr als einer Verdreifachung gegenüber heute und würde gemäss dem 2014 publizierten "Weissbuch Fernwärme Schweiz" eine konsequente Nutzung der vorhandenen Erschliessungsmöglichkeiten sowie entsprechende Investitionen in die Netzinfrastruktur bedingen. Dieser Wert ist daher als theoretisches Potenzial zu interpretieren, das sich nur unter äusserst günstigen Rahmenbedingungen realisieren lässt.
Theoretisch liessen sich damit je 6 Terawattstunden Erdöl und Erdgas einsparen. Dies entspricht einer Reduktion von knapp 3 Millionen Tonnen CO2, sofern die Fernwärme vollständig aus erneuerbaren Quellen produziert wird. Heute beträgt der erneuerbare Anteil in der Regel 80 bis 90 Prozent. Auch wenn die Abwärme aus Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) als CO2-neutral gilt, belastet die Verbrennung von Abfällen die CO2-Bilanz. Im Treibhausgasinventar der Schweiz, das nach internationalen Regeln erstellt wird, muss der fossile Anteil (Plastik, Pneus usw.) als Emissionsquelle erfasst werden. Ausserdem hängen die möglichen Einsparungen davon ab, wie viele Gebäude 2050 noch fossil beheizt werden. Bereits heute sind bei Neubauten nichtfossile Systeme in der Regel wirtschaftlich, und auch beim Heizungsersatz werden vermehrt nichtfossile Systeme (z. B. Wärmepumpen) eingebaut.
2. Die Förderung der Fernwärme ist in erster Linie Sache der Kantone. Die neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken 2014) sehen vor, dass Fernwärme in den kantonalen Richtplänen mit anderen räumlichen Interessen abgestimmt sowie als Standardlösung für den Energienachweis angewendet wird. Die Kantone streben bis 2050 eine Reduktion der Gebäudeemissionen um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 an. Dazu müssen gemäss dem Leitbild Gebäudepolitik 2050 der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) die Muken in Abstimmung mit diesem Langfristziel laufend angepasst und verschärft werden. Mittel- bis längerfristig sollen in Neubauten und beim Heizungsersatz ausser in Ausnahmefällen nur noch Heizsysteme, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, zugelassen werden. Damit wird auch der Ausbau der Fernwärmeproduktion attraktiver.
3. Die Auslandabhängigkeit lässt sich durch einen geringeren Einsatz von fossilen Energien reduzieren. Das Ziel des Übereinkommens von Paris, die Erderwärmung auf maximal 2 Grad Celsius zu beschränken, bedingt, dass der Gebäudesektor (wie auch der Verkehrssektor) langfristig CO2-frei wird. Neben den Massnahmen der Kantone leisten die CO2-Abgabe auf Brennstoffen und das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen einen Zielbeitrag. Der Ausbau der Fernwärme kann zudem auch über Klimaschutzprojekte unterstützt werden, welche Treibstoffimporteure zur Erfüllung ihrer CO2-Kompensationspflicht durchführen. Für die erzielten Emissionsreduktionen stellt der Bund handelbare Bescheinigungen aus.
Darüber hinaus besteht seit 2014 zwischen dem Bund und den KVA eine Branchenvereinbarung, an deren Erfüllung auch indirekte Einsparungen durch die Nutzung der Abwärme angerechnet werden. Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA; SR 814.600) verpflichtet die KVA, ab 2026 mindestens 55 Prozent des Energiegehalts der verwerteten Abfälle ausserhalb der Anlagen nutzbar zu machen (Art. 32 Abs. 2).
4. Das Bundesamt für Energie erhebt und publiziert seit 1978 Daten zu Produktion und Verbrauch von Fernwärme - seit 1992 auf der Grundlage des Bundesstatistikgesetzes (BstatG; SR 431.01). Dabei werden die internationalen Vorgaben zur Erstellung von Energiestatistiken befolgt. Die Erhebung findet jährlich bei KVA, Stadtwerken und anderen Fernwärmeproduzenten statt und umfasst die Mengen der eingesetzten Energieträger, die Produktion und Netzabgabe von Fernwärme und Strom sowie den Endverbrauch von Fernwärme insgesamt. Die Ergebnisse werden in der Schweizerischen Gesamtenergiestatistik publiziert.
Antwort des Bundesrates.