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17.3840 · Interpellation · 2017-09-28

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Es ist allgemein anerkannt, dass die gigantischen Reserven der SNB - sie belaufen sich auf das jährliche BIP der Schweiz - den Schweizerfranken stärken und dem Schweizer Werkplatz Schaden zufügen.

Es ist auch anerkannt, dass die SNB bei der Ausübung ihrer Währungspolitik und bei ihren Tätigkeiten, mit denen sie das Finanzsystem stützt, nicht behindert werden darf.

Deshalb gibt es einen technischen und politischen Spielraum, um die überflüssigen Reserven der SNB zur strukturellen Verbesserung der Schweiz einzusetzen.

Dazu sind verschiedene Ideen im Umlauf; eine besagt, dass ein Fonds geäufnet wird, in den einmalig oder jährlich wiederkehrend Transfers getätigt werden. Denkbar ist auch die jährliche Auschüttung eines vorbestimmten Betrags, beispielsweise 50 oder 25 Milliarden Franken pro Jahr, zugunsten bereits bestehender Fonds, falls zum Beispiel die Reserven der SNB am Jahresende 75 oder 50 Prozent des BIP übersteigen.

Ein solcher flexibler und vorhersehbarer Mechanismus würde die Finanzierung bereits bestehender Fonds erlauben, die vom Gesetzgeber geäufnet wurden, um wichtige öffentliche Aufgaben wahrzunehmen, beispielsweise die Erhaltung der Umwelt, Sozialversicherungen, der soziale Zusammenhalt, Familienpolitik, bezahlbarer Wohnraum, Innovation, die industrielle Entwicklung, die Entwicklungszusammenarbeit oder die Finanzierung internationaler Entwicklungsbanken; die Währungspolitik der SNB bliebe davon unberührt.

Ich frage den Bundesrat deshalb:

1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Reserven der SNB bei Weitem die Summe übersteigen, die sie für die Wahrnehmung der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben benötigt?

2. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass der Abzug nichtbenötigter Reserven der SNB zur Finanzierung bereits bestehender Fonds dienen könnte und damit der Gewährleistung schon definierter Politiken?

3. Falls er von der Idee absieht, von den überflüssigen Reserven der SNB jährlich einen bestimmten Betrag abzuziehen: Welche Lösung schlägt der Bundesrat vor, um diese Reserven im Interesse der Bevölkerung und der Wirtschaft besser zu nutzen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht vom 12. Dezember 2016 in Erfüllung des Postulates 15.3017 ausführlich mit den Optionen eines Staatsfonds auf Basis der Devisenreserven der SNB auseinandergesetzt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die ablehnenden Schlussfolgerungen des Berichtes weiterhin Gültigkeit besitzen. Zu den in der Interpellation gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

1. Aus den hohen Devisenreserven der SNB darf nicht gefolgert werden, dass diese teilweise "überflüssig" sind und für andere Zwecke ausserhalb der Geldpolitik eingesetzt werden können, wie in der Interpellation suggeriert wird. Der Anstieg der Devisenreserven in den vergangenen Jahren ist ein Ergebnis der geldpolitischen Massnahmen der SNB. Die Devisenkäufe dienten dem Ziel, der Überbewertung des Schweizerfrankens und den daraus resultierenden Risiken für die Preisstabilität und die Konjunktur entgegenzuwirken. Ohne diese Massnahmen wäre die Aufwertung des Frankens noch stärker verlaufen. Zugleich muss die SNB handlungsfähig sein, um gegebenenfalls in einem veränderten geldpolitischen Umfeld die expansiven Massnahmen der letzten Jahre wieder rückgängig machen zu können. Deshalb muss sie vollen Zugriff auf ihre Devisenreserven haben. Eine Verwendung der SNB-Devisenreserven für andere Zwecke würde die Geldpolitik erschweren und könnte auf lange Sicht die Preisstabilität gefährden.

2. Nach Ansicht des Bundesrates sprechen neben der Erschwerung der Geldpolitik (vgl. Antwort 1) weitere Argumente gegen die Verwendung der SNB-Devisenreserven für öffentliche Finanzierungszwecke. Die Devisenreserven stellen kein frei verfügbares Volksvermögen dar, sondern ihnen stehen auf der Passivseite der SNB-Bilanz Verbindlichkeiten gegenüber. Eine Verwendung der Reserven für einen Staatsfonds oder anderweitige Zwecke müsste daher vollständig finanziert werden, etwa durch eine zusätzliche Verschuldung des Bundes, was im Widerspruch zur Schuldenbremse stünde. Sollen die Devisenreserven der SNB für Investitionen im Inland verwendet werden, etwa die in der Interpellation genannten Bereiche (Sozialversicherungen, Familienpolitik, Wohnungspolitik, Umweltpolitik usw.), müssten sie ausserdem zuerst wieder in Schweizerfranken gewechselt werden, was zu einem zusätzlichen unerwünschten Aufwertungsdruck für den Schweizerfranken führen würde. Dies steht nicht nur im Widerspruch zur aktuell von der SNB verfolgten Politik, sondern würde darüber hinaus auch den Handlungsspielraum der Geldpolitik verringern.

3. Die Anlagepolitik der SNB ist grundsätzlich dem Primat der Geldpolitik unterstellt. Durch die Erfüllung ihres geldpolitischen Mandats, die Preisstabilität sicherzustellen und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen, verfolgt die SNB eine Politik im Gesamtinteresse des Landes und seiner Bevölkerung. Unter dem Primat der Geldpolitik legt die SNB ihre Devisenreserven nach den Kriterien Liquidität, Sicherheit und Ertrag an. Die resultierenden Erträge beeinflussen, wie viel Gewinn die SNB jährlich an Bund und Kantone ausschüttet. Die Erlöse kommen so der schweizerischen Bevölkerung zugute. Nach Einschätzung des Bundesrates besteht somit kein Grund für Änderungen an der geltenden Anlagepolitik der SNB.

Antwort des Bundesrates.