17.3884 · Postulat · 2017-09-29
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Generationenbilanzierung zu aktualisieren und aufzuzeigen, wie hoch die finanziellen Belastungen der laufenden und geplanten staatlichen Aufgaben, Verpflichtungen und Sozialwerke für aktuelle und kommende Generationen geschätzt werden und wie sich das Verhältnis von finanzieller Belastung und Leistungsbezügen zwischen den verschiedenen Geburtskohorten unterscheidet. Er prüft dabei auch, inwiefern die Bilanzierung auf weitere Bereiche zu erweitern ist.
Begründung
2004 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in seiner Strukturberichterstattung Nr. 25, "Zur Entwicklung der Nachhaltigkeit der schweizerischen Fiskal- und Sozialpolitik: Generationenbilanzen 1995-2001", letztmals ausführlich die Nachhaltigkeit der Finanzierung der schweizerischen staatlichen Leistungen mit dem Konzept der Generationenbilanzierung ("generational accounting") unter die Lupe genommen. Nach fast 15 Jahren ist es an der Zeit, Politik und Gesellschaft eine Aktualisierung vorzulegen, die als Grundlage für anstehende Entscheidungen und Reformen dienen kann und Parlament und Bundesrat ermöglicht, falls nötig, Korrekturen vorzunehmen.
Eine langfristige, nachhaltige Finanzierung des Staates ist in unser aller Interesse. Ausgeglichene Ausgaben und Einnahmen in der laufenden Rechnung sagen noch nichts über die langfristige, nachhaltige Finanzierung des Staates aus. Eingegangene Verpflichtungen zu Leistungen in der Zukunft, z. B. in der Altersvorsorge oder dem Gesundheitswesen, müssen ebenfalls finanziert werden können. Aufgrund demografischer Entwicklungen oder aufgrund nicht nachhaltig konzipierter Finanzierungsmodelle besteht die Gefahr, dass grosse finanzielle Belastungen auf unsere Gesellschaft bilanziert werden, welche namentlich die jüngeren Generationen stärker belasten. Damit die Politik die Verantwortung wahrnehmen kann, und faire Lösungen in Antizipation kommender Generationen treffen kann muss sie Kenntnis haben über erwartete zukünftige Bilanzen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die voranschreitende Alterung stellt für die öffentlichen Haushalte und die Sozialversicherungen und damit generationenübergreifend eine Herausforderung dar. Die Alterung belastet langfristig die Sozialversicherungen und führt zu höheren Gesundheitsausgaben. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen, d. h. die impliziten Schulden, werden in den traditionellen Finanzplänen nicht abgebildet.
Mit den Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen in der Schweiz des EFD (EFV) und den Finanzperspektiven der Sozialwerke (AHV/IV/EO) des EDI (BSV) stehen bereits politische Planungsinstrumente für die längere Frist zur Verfügung, welche den Forderungen der Postulanten weitgehend nachkommen. Die Langfristperspektiven legen dar, welche längerfristigen Auswirkungen die zukünftige demografische Entwicklung unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen auf die Haushalte der drei Staatsebenen und der Sozialversicherungen haben wird. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Gesundheitswesen. Die Finanzperspektiven weisen im Detail, aufgefächert nach Einnahmen, Ausgaben und Fonds von AHV, IV und EO, aus, wie sich die Demografie in den Finanzen des jeweiligen Sozialwerks längerfristig niederschlägt.
Die Langfristperspektiven zeigen zudem den wirtschaftspolitischen Handlungsbedarf auf, um die öffentlichen Finanzen nachhaltig zu gestalten. Zugleich werden damit potenzielle finanzielle Belastungen der innerhalb des betrachteten Zeitraums lebenden Generationen aufgezeigt. Die Langfristperspektiven werden vom EFD alle vier Jahre als Bericht publiziert und in einer Zusammenfassung im Legislaturfinanzplan dargelegt. Der Bericht stützt sich jeweils auf die aktuellen Demografieszenarien des BFS.
Im Gegensatz zu den Langfristperspektiven konnte sich die Generationenbilanzierung aufgrund ihrer methodischen Schwächen nicht als internationaler Standard, z. B. beim IWF und bei der OECD, etablieren. Ein erheblicher Nachteil ist, dass die Generationenbilanzierung nicht der Systematik der öffentlichen Finanzstatistik folgt. Die Ergebnisse der Generationenbilanzierung sind u. a. deswegen nur schwer einzuordnen und bieten keine unmittelbaren Anknüpfungspunkte für politische Reformen. Zudem erstreckt sich die Generationenbilanzierung über einen unendlichen Zeitraum, was sie anfällig für die Variation zentraler Parameter macht.
Der Bundesrat hält die vorhandenen Planungsinstrumente für geeignet und zuverlässig. Er ist jedoch bereit, im Rahmen der Langfristperspektiven ausführlicher auf die Generationengerechtigkeit einzugehen. So soll z. B. aufgezeigt werden, wie sich der Nutzen und die Finanzierungslast in ausgewählten Bereichen wie der Bildung, Gesundheit und Alterssicherung auf die verschiedenen Generationen verteilen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.