17.3888 · Motion · 2017-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
In Kommission des Ständerats
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Post betroffene regionale Vereine und Gemeinden über die mittel- und langfristige Perspektive betreffend das Poststellennetz, das in Zukunft beibehalten werden soll, informiert und dies mit ihnen diskutiert.
Begründung
Die regionalen und kommunalen Verantwortlichen zahlreicher Orte sind nicht nur über die Absichten, zahlreiche Schliessungen anzukündigen speziell besorgt, sondern auch über die sehr grosse Ungewissheit betreffend die Zukunft von Poststellen an zentralen Orten - sowohl für die Einwohnerinnen und Einwohner wie auch für die Angestellten. Im nördlichen Teil des Kantons Waadt zum Beispiel, der 83 000 Einwohnerinnen und Einwohner zählt, gibt es zurzeit fünfzehn Poststellen. Davon gelten aber nur drei als "ausser Gefahr". Dies würde letztlich heissen: eine Poststelle pro 28 000 Einwohnerinnen und Einwohner!
In einer Region wie dieser - wie auch anderswo in der Schweiz - beruht das wirtschaftliche Netz zu über 90 Prozent auf KMU mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Fast die Hälfte aller Stellen ist in diesen Unternehmen angesiedelt. Der Zugang zu effizienten Dienstleistungen in der Nähe ist daher zwingend.
Die Basisdienstleistungen des Service public, zu dem die Post auch gehört, müssen unbedingt weiterhin leicht zugänglich sein; lange Anfahrtswege sind zu vermeiden.
Die Weiterentwicklung des wirtschaftlichen Netzes in den Regionen hängt auch davon ab, ob sich die verschiedenen Unternehmen mittel- und langfristig auf den Fortbestand des Service public verlassen können oder eben nicht. Die derzeitige Ungewissheit beschäftigt die Gemeinden und Regionen. Darum ist ein Austausch zwischen den politischen und wirtschaftlichen Akteuren nötig, um eine klare und präzise Perspektive zu haben, was die Rolle und die mittel- und langfristige Entwicklung der Anzahl Poststellen betrifft, die an den zentralen Orten beibehalten werden sollen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Um der zunehmenden Digitalisierung und dem rückläufigen Briefvolumen Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Eigenfinanzierbarkeit der Grundversorgung gewährleisten zu können, reagiert die Schweizerische Post im Bereich des Postnetzes, indem sie eigenbetriebene Poststellen vermehrt durch Agenturlösungen ersetzt oder in bestimmten Gebieten einen Hausservice einrichtet.
Die Post hat im Herbst 2016 ihre Netzstrategie mit einem Zeithorizont bis 2020 kommuniziert. Sie hat angekündigt, die laufende Entwicklung der Zugangsmöglichkeiten in den kommenden Jahren weiterzuführen. Gleichzeitig soll der Dialog mit den betroffenen Kantonen, Gemeinden und der Bevölkerung intensiviert werden. Gestützt auf die mit jedem Kanton geführten Gespräche hat die Post im Juni 2017 ein Gesamtbild zur Netzentwicklung bis 2020 kommuniziert.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die von der Post umgesetzten Massnahmen als Leistungsabbau wahrgenommen werden können. Tatsache ist, dass die Netzstrategie der Post mehr Zugangspunkte für die Bevölkerung vorsieht als heute und das Briefvolumen wie auch die Zahlungen am Schalter weiter sinken werden. Die Strategie der Post ist somit grundsätzlich richtig. Es stellt sich aber die Frage des Tempos und der Ersatzlösungen. Der Bundesrat hat in seinem Evaluationsbericht zum Postgesetz im Januar 2017 die besondere Betroffenheit einzelner Personen oder Regionen anerkannt und hat gleichzeitig angekündigt, mit einer Studie die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft hinsichtlich der Grundversorgungsdienste im Postbereich zu untersuchen, bevor gesetzgeberische Schritte beschlossen werden.
Im August 2017 wurde ausserdem unter der Leitung des Bundesamtes für Kommunikation eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, des Städteverbands, des Gemeindeverbands, des Gewerbeverbands, der Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete sowie der Post eingesetzt. Ihr Auftrag ist es, unter Einbezug obenerwähnter Studie Lösungsansätze zur Ausgestaltung des Postnetzes auszuarbeiten, damit der Bundesrat bis Mitte 2018 unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen das weitere Vorgehen und allfällige gesetzgeberische Schritte festlegen kann.
Vor diesem Hintergrund ist es verfrüht, im jetzigen Zeitpunkt über eine Anpassung der Postgesetzgebung zu entscheiden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.