17.3910 · Interpellation · 2017-09-29
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Zurzeit verhandeln die Efta-Staaten mit den Mercosur-Staaten über ein Freihandelsabkommen. Da die Schweiz nicht direkt verhandelt, sondern nur indirekt über die Efta, dürfte es besonders schwierig werden, die landwirtschaftlichen Interessen durchzusetzen. Hier geht es vor allem um den Fleischmarkt. Nachdem der Milchmarkt in der Schweiz, politisch gewollt, in den Ruin getrieben wurde, darf beim Fleisch unter keinen Umständen das Gleiche passieren. Da die Mercosur-Staaten vor allem ein Interesse an Agrarexporten haben und hier vor allem an Fleisch, stellen sich doch einige Fragen dazu:
1. Was unternimmt der Bundesrat, damit der Schweizer Fleischmarkt in einem möglichen Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten nicht ruiniert wird?
2. Ist er bereit, den Schutz des Schweizer Fleischmarktes aufrechtzuerhalten?
3. Was sind die Leitlinien betreffend Lebensmittelgesundheit, nachdem in Brasilien ein riesiger Gammelfleischskandal aufgedeckt wurde, wo anscheinend Exportzertifikate über mehr als 10 Jahre gefälscht wurden?
4. Ist er bereit, das Dossier Fleisch vom Verhandlungspaket auszuschliessen?
5. Gemäss Medienmitteilung der APK-N ist die Kommission der Meinung, dass den landwirtschaftlichen Interessen der Schweiz Rechnung getragen werden müsse. Wie stellt er dies sicher?
6. Ist ein Freihandelsabkommen, in Bezug auf Landwirtschaft, mit Staaten, die noch immer Wachstumshormone erlauben, möglich, nachdem das Stimmvolk den neuen Verfassungsartikel 104a angenommen hat?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2./4./5. Um ihren Wohlstand zu sichern, ist die Schweiz mit ihrer international stark vernetzten Volkswirtschaft auf einen möglichst diskriminierungsfreien Zugang zu den internationalen Märkten angewiesen. Es ist daher essenziell, dass die Schweiz ihr bestehendes Netz an Freihandelsabkommen erweitert, um ihrer Wirtschaft weiterhin optimale Rahmenbedingungen zu ermöglichen.
Dies ist umso wichtiger bei Partnern, mit denen Mitbewerber der Schweiz bereits ein Abkommen abgeschlossen haben bzw. in Verhandlungen stehen. Damit kann vermieden werden, dass Wettbewerbsnachteile für Schweizer Wirtschaftsbeteiligte gegenüber ihren Hauptkonkurrenten entstehen.
Die EU verhandelt momentan mit den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay; Venezuela ist derzeit von der Mercosur-Mitgliedschaft suspendiert) ein Freihandelsabkommen (FHA). Beide Seiten sind bestrebt, die Verhandlungen bis Ende dieses Jahr abzuschliessen. Um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Exporteure auf diesen wichtigen Märkten zu sichern, ist es daher entscheidend, dass auch die Schweiz in naher Zukunft ein Abkommen mit diesen wichtigen Partnern abschliessen kann.
Die Schweiz verhandelt Freihandelsabkommen in der Regel im Rahmen der Efta. Die Verhandlungen werden direkt durch die Delegationen der Efta-Mitgliedstaaten geführt, wobei dem Efta-Sekretariat lediglich eine unterstützende Rolle zukommt. Insbesondere die Marktzugangsverhandlungen im Agrarbereich werden von den einzelnen Efta-Staaten bilateral mit den betreffenden Partnerstaaten geführt, womit die bestmögliche Verteidigung der Schweizer Interessen gewährleistet ist.
Im Rahmen von FHA können einzelne Produktsektoren - vor allem, wenn diese für die Verhandlungspartner zu den wirtschaftlichen Hauptinteressen gehören - nicht komplett von den Verhandlungen ausgenommen werden. Mögliche Konzessionen in sensiblen Bereichen, beispielsweise für Fleisch, berücksichtigen eventuelle Auswirkung auf die Inlandproduktion. Dabei achtet der Bundesrat darauf, die Vereinbarkeit mit der Schweizer Agrarpolitik bestmöglich sicherzustellen. Gleichzeitig muss für einen erfolgreichen Verhandlungsabschluss eine Lösung gefunden werden, welche den Exportinteressen der Mercosur-Staaten in diesen Bereichen ebenfalls Rechnung trägt. Der Bundesrat ist sich der Sensitivität in den verschiedenen Produktsektoren bewusst und wird in Konsultation mit den beteiligten Akteuren versuchen, eine für alle tragbare Lösung zu erarbeiten.
Auch unsere Land- und Ernährungswirtschaft ist auf die Einfuhr von Lebensmitteln, Rohstoffen und landwirtschaftlichen Produktionsmitteln angewiesen. Vorteilhafte Handelsbeziehungen nützen indes nicht nur der Industrie, sondern bieten auch der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft Chancen beim Export ihrer hochwertigen Produkte in wachsende Märkte wie diejenigen der Mercosur-Staaten.
3. Den zuständigen Schweizer Behörden liegen keine Meldungen vor, wonach Gammelfleisch aus brasilianischen Schlachthöfen in die Schweiz importiert wurde. Insofern hat sich das grenztierärztliche Kontrollsystem bewährt, bei dem die Schweiz und die EU gemeinsam die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Ein- und Durchfuhr von Produkten tierischen Ursprungs aus Drittstaaten überprüfen.
6. Fleischimporte in die Schweiz von hormonbehandelten Tieren sind grundsätzlich möglich. Es bestehen jedoch strenge Vorschriften, namentlich in Bezug auf die Kennzeichnung und lückenlose Rückverfolgbarkeit.
Ausserdem kennen die Mercosur-Staaten, wie auch die Schweiz, ein Verbot für hormonelle Stoffe zur Leistungsförderung. Dies ist in der Länderliste zur landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung aufgeführt.
Antwort des Bundesrates.