17.3946 · Interpellation · 2017-09-29
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Den Finanzdienstleistern kommt im Übergang hin zu einer ökologischen Wirtschaft eine zentrale Bedeutung zu. Eine Studie des Bundesamtes für Umwelt hat gezeigt, dass sich allein durch die Investitionen auf dem Aktienmarkt der CO2-Ausstoss der Schweiz verdoppelt. Laut Aussagen der Klima-Allianz multiplizieren sich die inländischen Emissionen wegen der in der Schweiz verwalteten Vermögenswerte mit 22. Damit ist der Schweizer Finanzsektor für 2 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich.
Aufgrund des Klimawandels und des Übergangs hin zu einer grüneren Wirtschaft könnten nichtnachhaltige Investitionen zu "gescheitertem Kapital" ("stranded assets") werden. Bei Investitionsentscheiden die klimatischen Faktoren und die Nachhaltigkeit ausser Acht zu lassen, wie dies gegenwärtig häufig der Fall ist, stellt also ein Risiko dar. Kumuliert könnten diese Risiken die Stabilität der Finanzmärkte bedrohen und zu einer Finanzkrise führen.
Die Finanzkrise von 2007/08 hat weltweit die Regulierungsbehörden dazu veranlasst, der Beständigkeit und dem Überleben des Finanzsektors mehr Gewicht beizumessen. In diesem Zusammenhang entstanden auf dem internationalen Parkett die "Basel-III-Standards", während im schweizerischen Parlament über das Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg), das Finanzinstitutsgesetz (Finig) und das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (Finfrag) diskutiert wurde.
Obwohl praktisch überall wissenschaftliche Studien auf den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Finanzrisiken hinweisen, wurde die Gelegenheit bisher nicht genutzt, ökologische Risiken in den völkerrechtlichen und den nationalen Gesetzgebungen zu den Finanzinstituten zu berücksichtigen. Weder Basel III noch Fidleg, Finig und Finfrag sehen vor, dass die Finanzdienstleister nachhaltige Kriterien in ihre Geschäftsmodelle aufnehmen und bei ihren Anlageentscheiden berücksichtigen müssen, um künftige Risiken zu mindern.
1. Warum fanden Faktoren der nachhaltigen Entwicklung und insbesondere Klimafragen keinen Eingang in Fidleg, Finig und Finfrag?
2. Will der Bundesrat ganz allgemein die Faktoren der nachhaltigen Entwicklung in der Bundesgesetzgebung zum Finanzsektor künftig stärker gewichten?
3. Ist er bereit sicherzustellen, dass soziale und ökologische Fragen Eingang finden in künftige Änderungen dieser Gesetzgebung oder in Neuregelungen auf diesem Gebiet (Nachhaltigkeitstest der Finanzmarktregulierung)?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Für ein besseres Verständnis und eine effektive Quantifizierung der Klimarisiken für den Finanzplatz Schweiz müssen sinnvollerweise auch anerkannte einheitliche Methoden und Standards entwickelt werden. Der Bundesrat unterstützt die laufenden internationalen Bestrebungen z. B. im Rahmen des Financial Stability Board zur Entwicklung von Offenlegungsstandards zu Klimarisiken, die im Markt für mehr Transparenz sorgen sollen und damit auch ein besseres Verständnis der Risiken ermöglichen sollen. Zudem werden in den internationalen Finanzgremien wie beispielsweise der G-20 die Auswirkungen des Klimawandels und weiterer Umweltaspekte auf die Stabilität des Finanzsystems diskutiert. Zu den Arbeiten dieser Gruppe trägt die Schweiz massgeblich bei.
Der Bundesrat hat sich im Februar 2016 mit dem Thema Nachhaltigkeit im Finanzmarktbereich befasst und Grundsätze für eine konsistente Politik der Schweiz verabschiedet. Diese wurden im Bericht "Finanzmarktpolitik für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz" vom Oktober 2016 aufgenommen. Neben der aktiven Mitwirkung in den entsprechenden internationalen Gremien (vgl. oben) wurde auch der Dialog mit der Branche zum Thema Nachhaltigkeit im Finanzmarktbereich vertieft. Dabei werden insbesondere Fragen zur Verbesserung der Transparenz sowie Risiken und Chancen für den Finanzplatz thematisiert. Die vom Bundesrat verfolgten Grundsätze orientieren sich am Primat marktwirtschaftlicher Lösungen und an der Subsidiarität staatlichen Handelns. Sie setzen auf Transparenz und Langfristorientierung. Der Staat soll hierbei vornehmlich die Rolle eines Vermittlers und Fazilitators einnehmen. Aus diesem Grund fanden weder Faktoren der nachhaltigen Entwicklung noch insbesondere Klimafragen Eingang in Fidleg, Finig und Finfrag.
2./3. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Tatsache, dass die genannten laufenden Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind, beabsichtigt der Bundesrat derzeit nicht, Faktoren der nachhaltigen Entwicklung in die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesrechts oder in die neuen Regelungen für den Finanzsektor aufzunehmen. Er befürwortet vielmehr den auf Freiwilligkeit beruhenden Ansatz, der sich bisher bewährt hat.
Antwort des Bundesrates.