17.3959 · Postulat · 2017-09-29
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat prüft und berichtet über mögliche Umsetzungsvarianten einer zeitlich befristeten und betragsmässig begrenzten Steuerbefreiung zur Ermöglichung einer privat finanzierten Weiterbildung - einer Säule 3w für Weiterbildungen. Damit soll die Weiterbildung analog zur Altersvorsorge in der Säule 3a unterstützt werden. Alle Personen im erwerbsfähigen Alter sollen jährlich einen bestimmten Betrag auf ein Säule-3w-Konto einzahlen und steuerlich absetzen können. Das Geld auf diesem Konto darf für Weiterbildungen und die Lebenshaltungskosten während einer Umschulungsphase bezogen werden.
Begründung
Die klassischen Bildungswege zu durchlaufen reicht bereits heute oft nicht mehr aus, um auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen. Mit der zunehmenden Digitalisierung dürften sich die Berufsanforderungen noch schneller wandeln.
Einige Branchen dürften von den Folgen der Digitalisierung besonders betroffen sein, während bei anderen ein Arbeitskräftemangel entstehen dürfte (bspw. in Pflegeberufen). Um eine zunehmende strukturelle Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern, braucht es gezielte Massnahmen. Die Befähigung der Berufstätigen, auf veränderte Arbeitsbedingungen flexibel zu reagieren, ist dafür zentral.
Deshalb sollten organisatorische wie finanzielle Schranken für Umschulungen sowie Weiterbildungen abgebaut werden. Wichtig ist, dass von einer Säule 3w alle Personen im erwerbsfähigen Alter profitieren können (nebst Erwerbstätigen also auch Familienmänner und -frauen, die einen beruflichen Wiedereinstieg anstreben). Es sind die geeigneten Massnahmen vorzusehen, damit die neue Säule 3w nicht zur Steueroptimierung zweckentfremdet wird, beispielsweise wenn das Kapital bis zum Pensionsalter nicht bezogen wird.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Seit 2016 können die selbstgetragenen Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildungen (einschliesslich Umschulungen) bei den Bundessteuern bis zu einem Maximalbetrag von 12 000 Franken pro Steuerjahr in Abzug gebracht werden. Die Kantone können die Obergrenze für die Abzüge bei den kantonalen Steuern selber festlegen.
Die vorgeschlagene Säule 3w käme einer steuerlichen Förderung der Weiterbildung gleich. Analog zur Säule 3a könnten dabei Einzahlungen auf ein Säule-3w-Konto steuerlich in Abzug gebracht werden.
Der Bundesrat beurteilt das vorgeschlagene Instrument als wenig zielgenau hinsichtlich der Förderung von Weiterbildung im Allgemeinen und der Verhinderung von struktureller Langzeitarbeitslosigkeit im Speziellen. Er lehnt daher die Einführung einer Säule 3w aus folgenden Gründen ab und erachtet eine weitere Prüfung als nicht angezeigt:
- Personen mit hohen formalen Bildungsabschlüssen haben bereits heute eine überdurchschnittliche Weiterbildungsbeteiligung. Bei bildungsnahen, gut verdienenden Personengruppen ist daher mit hohen Mitnahmeeffekten zu rechnen, d. h., es werden Weiterbildungen gefördert, die auch ohne staatliche Anreize gemacht würden.
- Die Steuerabzüge für Weiterbildungskosten können mit der Säule 3w zeitlich vorgelagert über mehrere Jahre verteilt werden. Dies verhindert zwar, dass die Steuerabzüge teilweise oder vollständig ins Leere fallen, wenn im Jahr der Weiterbildung nur ein niedriges oder gar kein Einkommen erzielt wird. Weil aber potenzielle Erträge aus Weiterbildungen zeitlich nachgelagert anfallen, würde die Logik der periodengerechten steuerlichen Abzugsfähigkeit für Abzüge in den Steuerjahren nach der Weiterbildung sprechen.
- Aufgrund der Steuerprogression führt eine Säule 3w bei Personen mit hohen Einkommen zu grösseren potenziellen Steuerersparnissen als bei Personen mit tiefen Einkommen. Darüber hinaus schafft sie durch die Möglichkeit der gezielten zeitlichen Verteilung der Steuerabzüge über mehrere Jahre gerade für hohe Einkommen Raum zur Steueroptimierung. Bei Bund und Kantonen führt dies zu entsprechenden Mindereinnahmen.
- Bildungsferne Personengruppen mit tieferen Einkommen sind oft finanziell gar nicht in der Lage, überobligatorische Ersparnisse zu bilden, um von den Steuerabzügen Gebrauch zu machen. Entsprechend bringt eine Säule 3w für diese Personengruppen, die typischerweise eine niedrigere Weiterbildungsbeteiligung aufweisen, kaum eine Reduktion der Weiterbildungskosten.
- Statistisch sind Niedrigqualifizierte überdurchschnittlich stark von struktureller Arbeitslosigkeit betroffen. Massnahmen zur Verhinderung von struktureller Langzeitarbeitslosigkeit, die infolge der Digitalisierung durch ein Auseinanderklaffen der Fähigkeiten der Berufstätigen und der Anforderungen des Arbeitsmarktes entstehen könnte, müssten daher vor allem bei Niedrigqualifizierten die Weiterbildungsanreize erhöhen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.