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17.3984 · Interpellation · 2017-11-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bund hat kürzlich durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Bewilligung für Pilotprojekte in den Städten Bern, Zürich, Biel und Luzern verweigert. Es ging darum, eine kontrollierte Abgabe von Cannabis durch Apotheken zu erlauben und eine vertiefte Studie zu den Auswirkungen dieses Versuchs durchzuführen.

Die Schweiz hat sich in der Prävention und der Reduktion der Risiken in den letzten 25 Jahren international durch Mut und Pragmatismus ausgezeichnet. Dies hat sich bewährt, wie der Rückgang der Sterblichkeit und der verbesserte Gesundheitszustand vieler Drogensüchtiger zeigen.

Einige Städte suchen nach Lösungen hinsichtlich des Strassendeals, der ein Gefühl der Verunsicherung hervorruft und sich auf die Qualität der Produkte (gefährlich für die Gesundheit) und das Image mehrerer Städte in der Schweiz auswirkt. Leider setzt die Verweigerung solcher Projekte die lokalen Versuche aufs Spiel. Auch Genf und Basel haben ähnliche Projekte geplant. Eine Verweigerung solcher Cannabis-Initiativen in den grössten Schweizer Städten kommt einem Verzicht auf innovative Lösungen gleich.

Überdies hat eine Umfrage, die im letzten Sommer durchgeführt wurde, gezeigt, dass zwei von drei Personen das Prinzip einer kontrollierten Entkriminalisierung von Cannabis mit einer Marktregulierung unterstützen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wird diese Verweigerung nur durch eine enge Auslegung des für Betäubungsmittel zulässigen Spielraums begründet?

2. Welche Möglichkeiten schlägt der Bundesrat vor, damit eine Alternative zum illegalen Markt gefunden und konstruktive Lösungen entwickelt werden können?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die Fragen Rytz Regula 17.5566 und Mazzone 17.5568 festgehalten hat, lässt das geltende Betäubungsmittelgesetz den Konsum und die Abgabe von Cannabis zu nichtmedizinischen Zwecken auch im Rahmen von wissenschaftlichen Studien nicht zu. Bei der Prüfung des Gesuchs der Universität Bern für die Durchführung einer wissenschaftlichen Studie mit dem Ziel, die Auswirkungen eines kontrollierten Zugangs zu Cannabis zu untersuchen, hatte sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Bewilligungsbehörde einzig und allein an die rechtlichen Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes zu halten. Der ablehnende Entscheid ist damit ausschliesslich rechtlich begründet, eine weiter gehende Würdigung der Studie war nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

2. Wie das BAG in seiner Medienmitteilung vom 14. November 2017 zum Gesuch der Universität festhielt, besteht ein gesundheitspolitisches Anliegen, mit Studien neue Formen des gesellschaftlichen Umgangs mit Cannabis zu erforschen. Sie können die Grundlagen für eine evidenzbasierte Gesundheitspolitik in diesem Bereich schaffen und zur Versachlichung der Diskussion beitragen. In seiner Antwort auf die Frage Arslan 17.5543 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass der schnellste Weg, solche Studien durchzuführen, über die Schaffung eines "Experimentierartikels" im Betäubungsmittelgesetz führen dürfte. Mittlerweile sind im Parlament die fünf identischen Motionen 17.4111, 17.4112, 17.4113, 17.4114 und 17.4210 mit dem Titel "Experimentierartikel als Grundlage für Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe" eingereicht worden, welche eine entsprechende gesetzliche Anpassung fordern. Das BAG prüft derzeit, wie ein solcher Artikel auszugestalten wäre.

Antwort des Bundesrates.