17.3995 · Postulat · 2017-11-30
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, in Form eines nationalen Aktionsplanes ein umfassendes Massnahmenpaket vorzuschlagen, damit die Ziele der Aktionsagenda für die Entwicklungsfinanzierung von Addis Abeba und der Uno-Agenda 2030 zur wirksamen Eindämmung sämtlicher unlauteren und unrechtmässigen Finanzflüsse ("illicit financial flows") in naher Zukunft erreicht werden können.
Begründung
Der Abfluss von unlauteren und unrechtmässigen Geldern aus Entwicklungsländern wird weltweit auf fast 1000 Milliarden Dollar jährlich geschätzt, rund das Siebenfache der staatlichen Entwicklungsgelder, die in umgekehrter Richtung fliessen. Wie Berichte von OECD, Weltbank, Uno-Menschenrechtsrat sowie Think-Tanks und NGO aufzeigen, gehören der Finanz- und Rohstoffhandelsplatz Schweiz sowie die zahlreichen multinationalen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und deren Tochtergesellschaften zu den grossen Mitspielern. Dies ist mit entsprechend grossen Reputationsrisiken für die Schweiz verbunden und stellt besondere Anforderungen an die Schweizer Rechtsstaatlichkeit. Viele der Partnerländer haben schwache staatliche Strukturen, und Korruption ist weit verbreitet. Die Schweiz ist daher angehalten, wirksame rechtliche Instrumente zu schaffen. Der Bundesrat hat im Bericht zu den Postulaten 15.3920 und 13.3848 bereits eine gute Auslegeordnung der Herausforderungen und Massnahmen präsentiert. Nun braucht es eine Roadmap und einen Aktionsplan, die die zusätzlich zu ergreifenden Massnahmen in der internationalen Steuer- und Finanzpolitik und der Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Geldwäscherei umfassen. Dabei geht es um die ganze Palette von Informations- und Datenaustausch, Handelsbedingungen, Investitionsschutzpolitik, Menschenrechtssituation und Umweltstandards, aber auch um die Überprüfung der strafrechtlichen Verfahren sowie die Rolle der internationalen Zusammenarbeit. Letztere verfügt über zahlreiche Instrumente, die geeignet sind, um weltweit Ursachen von "illicit financial flows" abzubauen, die gute Regierungsführung zu stärken und Zivilgesellschaft und NGO eine aktive Rolle zu geben. Mit dem Aktionsplan und dem Massnahmenpaket kann die dringend notwendige Politikkohärenz geschaffen werden, die es zur Erfüllung der entwicklungs- und nachhaltigkeitspolitischen Ziele braucht und die zu einem sicheren, nachhaltigen Wirtschaften in der Schweiz führen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat in seinem Bericht vom Oktober 2016 über unlautere und unrechtmässige Finanzflüsse aus Entwicklungsländern detailliert dargelegt hat, sind Herkunfts- wie Zielländer von "illicit financial flows" (IFF) gleichermassen herausgefordert, und IFF sind nur mit einer international koordinierten Vorgehensweise einzudämmen.
Die Schweiz hat umfangreiche Massnahmen zur Gewährleistung eines integren Finanzplatzes in die Wege geleitet. Konkret wurden die relevanten Antikorruptionskonventionen ratifiziert und umgesetzt (Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (SR 0.311.56), Übereinkommen der OECD über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (SR 0.311.21) und Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates (SR 0.311.55) und sein Zusatzprotokoll (SR 0.311.551)). Diese Umsetzung wird mittels Länderexamen geprüft. Auf Ebene der G-20 wurde die Schweiz 2013, 2016 und 2017 an die Sitzungen der Antikorruptions-Arbeitsgruppe eingeladen. Im Steuerbereich setzt die Schweiz die im Rahmen des Projekts der OECD und der G-20 zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (im Englischen: Base Erosion and Profit Shifting, Beps) erarbeiteten Mindeststandards um. Gleichzeitig setzt die Schweiz die internationalen Standards im Bereich des steuerlichen Informationsaustausches, einschliesslich des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten, um. Ferner unterstützt die Schweiz auch in Zusammenarbeit mit der Weltbank Entwicklungsländer dabei, ihre Steuerregimes effektiver, effizienter und fairer zu gestalten und Steuerflucht, Gewinnverkürzung und -verlagerung zu vermeiden. Schliesslich setzt die Schweiz die internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung um und unterstützt parallel dazu Entwicklungsländer im Rahmen einer Multigeber-Initiative des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit spezifischen Massnahmen gegen Geldwäscherei. Auch im Hinblick auf die Bedeutung des Rohstoffhandelsplatzes Schweiz ist der Bundesrat zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und Reduzierung der Risiken inklusive Reputationsrisiken aktiv geworden. Ein zentrales Element ist dabei das Engagement der Schweiz in der Extractive Industry Transparency Initiative (EITI), welche in Zusammenarbeit mit Förderländern, Zivilgesellschaft und Firmen im Rohstoffsektor Standards für Transparenz im Rohstoffsektor unterstützt. Zahlreiche weitere Initiativen des Seco fördern eine bessere Verwaltung und zielgerichtete und transparente Verwendung der Einnahmen aus dem Rohstoffsektor. Neu hat der Bundesrat die interdepartementale Plattform Rohstoffe beauftragt, bis November 2018 eine Neubeurteilung der Lage der Schweizer Rohstoffbranche betreffend Wettbewerbsfähigkeit, Integrität, Umwelt und weitere Aspekte vorzunehmen.
Daneben kommt der internationalen Zusammenarbeit eine bedeutende Rolle zu. Jüngste OECD-Arbeiten machen deutlich, dass eine erfolgreiche Politik neben Massnahmen zur Schaffung und Durchsetzung internationaler Standards konsequenter als bisher bei den realen Gegebenheiten und deren internationalen Querbezügen in Herkunftsländern ansetzen muss. Die Deza wird in einem Kurzbericht der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates auf deren Wunsch über die entwicklungspolitischen Konsequenzen der Thematik Auskunft geben.
Aufgrund der gemachten Ausführungen erachtet der Bundesrat einen separaten nationalen Aktionsplan als nicht erforderlich.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.