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17.4025 · Motion · 2017-12-07

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Büro des Nationalrates wird gebeten, die Bestimmungen der Geschäftsordnung so anzupassen, dass jeweils zum Sessionsbeginn im Saal die Landeshymne gesungen wird.

Begründung

Die Landeshymne soll auch im Bundeshaus eine Würdigung erfahren. Das gemeinsame Singen wirkt vereinend und soll die patriotischen Gefühle der Ratsmitglieder ansprechen. Um die Kosten tief zu halten, könnte die Musik kostengünstig über die Lautsprecher eingespielt werden - ein Orchester wäre nicht oder allenfalls nur zu Legislaturbeginn erforderlich.Mit der Form der musikalischen Einspielung wären die Ratsmitglieder frei, die Hymne mitzusingen.

Antrag des Bundesrates

Das Büro beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Bereits mit der Motion Estermann 08.3071, "Würdigung der Landeshymne im Parlament", wurde gefordert, dass im Nationalrat zu Beginn jeder Session die Landeshymne gesungen wird. Der Nationalrat lehnte die Motion jedoch ab. Im darauffolgenden Jahr wurde die Motion Marra 09.3946, "Nationalhymne zur Eröffnung der Legislaturperiode", eingereicht. Die Büros beider Räte haben das Anliegen, jeweils zu Beginn der Legislatur die Landeshymne zu spielen, unterstützt, und sowohl Nationalrat als auch Ständerat haben die Motion angenommen. So wurde 2011 die 49. Legislatur zum ersten Mal mit der Landeshymne eröffnet. Dieser Entscheid hat sich 2015 bei der Eröffnung der 50. Legislatur bewährt.Das Büro möchte an dieser Praxis festhalten. Es ist der Ansicht, dass der Legislaturbeginn auf diese Weise eine zusätzliche Würdigung erfährt und damit auch dessen feierlicher Charakter unterstützt wird. Nach Auffassung des Büros hat die Landeshymne eine wichtige kulturelle Bedeutung sowie eine identitätsstiftende und vereinende Rolle. Ihre Darbietung verdient einen besonders würdevollen Rahmen, wie er vor allem bei wichtigen Anlässen gegeben ist. Dies ist beim Legislaturbeginn der Fall, wenn die Landeshymne den feierlichen Charakter der Vereidigung der Ratsmitglieder in Anwesenheit des Gesamtbundesrates und zahlreicher Gäste unterstreicht. Zum Auftakt einer ordentlichen Session ist diese Feierlichkeit im Allgemeinen nicht gegeben, da die Tagesordnung nicht darauf ausgerichtet ist. In den Augen des Büros käme dem Singen der Landeshymne in diesem Kontext - insbesondere beim Abspielen einer Tonaufnahme - nicht die ihr zustehende Würde zu.