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17.4062 · Interpellation · 2017-12-12

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) bietet mit dem Validator.ch einen wertvollen Service, mit welchem digital signierte elektronische Dokumente im PDF-Format auf ihre Rechtsverbindlichkeit geprüft werden können. Der Validator gibt Auskunft, ob einem digital signierten Dokument vertraut werden kann oder nicht.

Heute kann es passieren, dass der Acrobat Reader ein Dokument als nicht vertrauenswürdig anzeigt, obwohl es gemäss Validator rechtsgültig ist. Das Problem besteht darin, dass der Acrobat Reader die Codes und Attribute der Schweizer Entwickler nicht kennt. Dieses Problem kann behoben werden, indem die verwendeten Kriterien (Validator.ch) und Attribute (EÖBV-Prozess) den Entwicklern von PDF-Software (Adobe et al.) mitgeteilt werden.

Heute sind die Prüfungsmöglichkeiten im Validator zudem stark eingeschränkt. Sobald ein Dokument mit einem nicht von Schweizer Behörden verwendeten Zeitstempel (digitale Bearbeitungsstempel) versehen wird, wird das Dokument im Validator als ungültig angezeigt, auch wenn qualifizierte Zeitstempel international akkreditierter Anbieter verwendet werden. Die Ausweitung des Validators auf digital signierte Dokumente nichtbehördlichen Ursprungs wäre ein wertvoller Service und ein wichtiges Element zur Vertrauensbildung im digitalen Ökosystem.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Sieht er im Validator ebenfalls einen zukunftsweisenden Schweizer Service, der das Vertrauen und die Nutzung von digital signierten Dokumenten fördert?

2. Teilt er die Ansicht, dass es nicht förderlich ist, wenn nach Schweizer Recht (EÖBV-konform) beglaubigte elektronische Kopien im PDF-Reader von Adobe als nicht vertrauenswürdig bzw. nicht validierbar angezeigt werden?

3. Ist er bereit, das ISB zu beauftragen, die technische Schnittstelle zwischen EÖBV-Prozess, Validator und PDF-Readern unter Berücksichtigung internationaler Standards für das PDF-Format zu bereinigen, indem die bisher unveröffentlichten Schweizer Spezial-Codes und Attribute den PDF-Anbietern bekanntgemacht bzw. entsprechende Erweiterungen internationaler Standards vereinbart werden?

4. Ist er bereit, die Ausweitung der Nutzung des Validators zu veranlassen, damit auch andere als von Behörden ausgestellte Dokumente auf ihre Gültigkeit geprüft werden können?

Stellungnahme des Bundesrates

Aufgebaut wurde der Validator als ein Instrument, um Vertrauen in den elektronischen Behördenverkehr zu etablieren. Sinn und Zweck von Validator.ch ist es, ein PDF-Dokument mithilfe der angebrachten Signatur auf seine Unversehrtheit (Integrität) und auf seine Urheberschaft (Authentizität) zu prüfen. Wer das Dokument empfängt, kann damit prüfen, ob dem Inhalt des Dokumentes vertraut werden kann.

Validator.ch bietet verschiedene Prüfverfahren an. Beispielhaft erwähnt seien die Prüfung "der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellten qualifizierten elektronischen Signatur" oder der "elektronischen öffentlichen Urkunden und elektronischen Beglaubigungen". Die Prüfung bezieht sich aber immer nur auf das anwendbare Schweizer Recht, z. B. das Bundesgesetz vom 18. März 2016 über die elektronische Signatur (ZertES; SR 943.03) oder die Verordnung vom 8. Dezember 2017 über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV; SR 211.435.1).

1. Ja.

2. Ja. Elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen nach der EÖBV müssen verschiedene Eigenschaften aufweisen. Zur Prüfung der Gültigkeit dieser Eigenschaften verpflichtet die EÖBV Grundbuch-, Handelsregister- und Zivilstandsämter zur Verwendung des vom Bund zur Verfügung gestellten Validatorsystems. Gegenwärtig ist lediglich der über Validator.ch abrufbare Dienst in der Lage, eine für den Rechtsalltag genügend verlässliche Aussage zu den technischen Eigenschaften von elektronischen öffentlichen Urkunden und elektronischen Beglaubigungen zu machen. Die Anwendung PDF-Reader von Adobe macht keinen Abgleich mit dem Schweizerischen Register der Urkundspersonen (UPReg) und ist deshalb nicht in der Lage, eine gleich verlässliche Aussage zu den notwendigen technischen Eigenschaften von elektronischen öffentlichen Urkunden oder elektronischen Beglaubigungen nach der EÖBV abzugeben.

3. Ohne dabei grundsätzlich am Dienst Validator.ch Änderungen vorzunehmen, ist der Bundesrat bereit, die bestehende Lösung zu bereinigen. Für alle interessierten Anbieterinnen von Werkzeugen, welche eine Validierung elektronischer Urkunden anbieten wollen, sollen die dafür benötigten Spezial-Codes und Attribute veröffentlicht werden.

4. Die Ausweitung der Nutzung des Validators hat derzeit keine Priorität. Wie einleitend ausgeführt, bietet Validator.ch bereits heute die Möglichkeit, auch elektronisch signierte Dokumente zu prüfen, die nichtbehördlichen Ursprungs sind und nach Schweizer Recht (insbesondere ZertES und Ausführungsbestimmungen) elektronisch signiert wurden.

Antwort des Bundesrates.