17.4090 · Interpellation · 2017-12-13
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In der Antwort auf die Motion 14.3968, "Monitoring zu Rassismus, Antisemitismus und Antiislamismus", hat der Bundesrat die Anliegen als bereits erfüllt betrachtet, da im Rahmen der Volkszählung zweijährlich Befragungen zu rassistischen und diskriminierenden Tendenzen durchgeführt werden.
Ein am 10. Oktober 2017 veröffentlichter Bericht der Fachstelle für Rassismusbekämpfung kommt zum Schluss, dass Verurteilungen wegen rassistischer Diskriminierung seit der Einführung der Rassismusstrafnorm zugenommen haben. Eine starke Zunahme rassistischer Vorfälle lässt sich vor allem im Internet feststellen, besonders in sozialen Medien, Blogs oder Online-Kommentarspalten von Zeitungen. Bei der erlebten Diskriminierung zeichnet sich jedoch eine Abflachung der Vorfälle ab. Der Bericht zeigt auch, dass das Zusammenleben zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern unterschiedlicher Sprache, Religion, Hautfarbe und Herkunft in der Schweiz recht gut funktioniert. Trotzdem erleben Angehörige einzelner Bevölkerungsgruppen in ihrem Alltag rassistische Diskriminierung. Solche Vorfälle verletzen die Opfer in ihrer Menschenwürde und bedrohen den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Der Bericht ruft dazu auf, dass Behörden, Politikerinnen und Politiker, Medien sowie Organisationen der Zivilgesellschaft mit kontinuierlicher Sensibilisierung, Prävention und wo nötig auch Repression zur Wahrung der Grundrechte aller beitragen müssten, wie sie in der Präambel der Bundesverfassung postuliert und in Artikel 8 konkretisiert werden.
Das führt zu folgenden Fragen:
1. Welche zusätzlichen Massnahmen ergreift der Bundesrat bei Feststellung steigender diskriminierender und rassistischer Tendenzen?
2. Welche zusätzlichen präventiven Massnahmen ergreift er, um den steigenden diskriminierenden und rassistischen Tendenzen entgegenzuwirken?
3. Wie gedenkt er präventiv gegen die steigende Zahl rassistischer Vorfälle in den sozialen Medien vorzugehen?
4. Sind Investitionen in die Verbesserung der Medienkompetenz junger Menschen vorgesehen?
5. Wie geht er mit dem gestiegenen Schutzbedürfnis exponierter Minderheiten um?
6. Reichen angesichts der Zunahme rassistischer Vorfälle die zweijährliche Befragung zu diskriminierenden Tendenzen und die zivilgesellschaftlichen Erhebungen rassistischer Vorfälle? Wäre ein staatliches einheitliches Monitoring rassistischer, antisemitischer und diskriminierender Vorfälle nicht zielführender?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Der alle zwei Jahre herausgegebene Bericht "Rassistische Diskriminierung in der Schweiz" der Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) ermöglicht einen diachronischen Vergleich der Lage, indem er einen Überblick über alle erhobenen Daten zu Diskriminierung und Rassismus gibt. Neben den von privaten Organisationen gesammelten Informationen, den vom Bundesamt für Statistik (BFS) erhobenen Daten und den Rückmeldungen spezialisierter Beratungsstellen sind dies auch die von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) ausgewerteten Urteile und Entscheide betreffend die Antirassismusstrafnorm, Artikel 261bis des Strafgesetzbuches (StGB).
Die Zunahme der Zahlen lässt nicht automatisch auf eine reale Verschlimmerung der Situation schliessen. Sie könnte zumindest zum Teil auch darauf zurückgeführt werden, dass die öffentliche Sensibilität für das Thema gewachsen ist.
Die Berichte der FRB zeigen anschaulich, dass Rassismus und Diskriminierung wandelbar und in immer neuen Ausprägungen Teil unserer gesellschaftlichen Realität sind. Der Bundesrat hält fest, dass Rassismus in all seinen Erscheinungsformen keinen Platz in der Schweiz haben darf, und ist bereit, kontinuierlich zu prüfen, ob die der FRB zur Verfügung gestellten finanziellen und personellen Mittel für die erfolgreiche Ausführung ihres Mandates ausreichen.
3. Die in den letzten drei Jahren steigende Anzahl an Verurteilungen betreffend Vorfälle im Internet (soziale Medien, Blogs, Kommentarspalten von Online-Zeitungen) zeigt auf, dass sich die bestehenden rechtlichen Bestimmungen auch für neue Kommunikationsmittel anwenden lassen.
Der Bundesrat unterstützt aber auch präventive Massnahmen zum Umgang mit den Herausforderungen, die die Entwicklung der sozialen Medien für unsere Gesellschaft bieten. Die 2015 durchgeführte Kampagne "Bunte Schweiz" der EKR war ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Hassreden und Rassendiskriminierung im Internet und in den sozialen Medien. Die EKR ist auch weiterhin in diesem Bereich aktiv. So hat sie bspw. anlässlich der Fachtagung "Muslimfeindlichkeit: Gesellschaft, Medien und Politik" im September 2017 auch den besonderen Aspekt islamophober Netzwerke und sozialer Medien beleuchtet.
4. Die Förderung der kritischen Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen ist eine der wichtigsten Massnahmen zur Prävention von Hate Speech, Diskriminierung oder Radikalisierung. Seit 2011 engagiert sich der Bund mit der nationalen Plattform "Jugend und Medien" aktiv daran. 2015 hat sich der Bundesrat für die Weiterführung der Massnahmen ausgesprochen und jährlich zwei Stellen und Sachmittel in Höhe von 600 000 Franken für Forschung, Koordination und Sensibilisierungsmassnahmen bewilligt (vgl.: www.jugendundmedien.ch).
5. Der Delegierte des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Partnern des Bundes, der Kantone und der Städte ein Konzept zum Schutz besonders gefährdeter Minderheiten zu erarbeiten. Der Bericht, der Ende März 2018 vorgestellt wird, legt die allgemeinen Rahmenbedingungen für den Schutz aller dieser Minderheiten fest.
6. Da Rassismus und rassistische Diskriminierung eine Vielfalt von unterschiedlichen Phänomenen umfasst, kann es kein übergreifendes Erfassungssystem geben. Wie in der Antwort auf die ersten beiden Fragen ausgeführt, fasst der Bericht der FRB die durch unterschiedliche staatliche und nichtstaatliche Akteure erhobenen Daten zusammen und ermöglicht so ein facettenreiches Gesamtbild. Ein solches wäre durch eine staatlich verordnete, einheitliche Erhebung aus rechtlichen und finanziellen Gründen gar nicht erreichbar.
Der Bund unterstützt mit den Erhebungen des BFS einerseits und der fachlichen und finanziellen Unterstützung durch die FRB andererseits die Datensammlung direkt. Auch engagiert sich die FRB aktiv in der Qualitätssicherung der Erhebungsmethoden.
Antwort des Bundesrates.