17.4100 · Interpellation · 2017-12-13
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Das EDA und das VBS sind gegenüber Cyberangriffen besonders exponiert. Nach Angaben von Verteidigungsminister Parmelin ist allein das VBS praktisch täglich von Cyberattacken betroffen. Unabhängig davon, ob die Urheber solcher Angriffe staatlichen oder privaten Ursprungs sind, stellen sie für die Souveränität und die Sicherheit unseres Landes eine Gefahr dar. Gleichzeitig ist diesen neuen Bedrohungen kaum mehr autonom beizukommen, vielmehr ist eine verstärkte internationale Kooperation notwendig. Diese Interpellation hat eine Auslegeordnung der erwähnten Cyberbedrohungen und der entsprechenden Lösungs- und Präventionsansätze zum Ziel. Gleichzeitig soll sie ermöglichen, Chancen der Entwicklungen im Cyberbereich für die Schweizer Aussenpolitik zu erkennen. Als Depositarstaat der Genfer Konventionen und angesichts ihrer humanitären Tradition sowie aufgrund der bereits heute vorhandenen Expertise im Cyberbereich scheint die Schweiz prädestiniert, auf internationaler Ebene die Anpassung des Völkerrechts und insbesondere des humanitären Völkerrechts an die neuen Realitäten voranzutreiben.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund der einschneidenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die internationalen Beziehungen und besonders auf die Aussen- und Sicherheitspolitik und der damit einhergehenden neuen Bedrohungen bitte ich den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Wie gewichtet er Bedrohungen im Cyberraum im Vergleich zu den konventionellen Bedrohungen?
2. Wie beabsichtigt er den neuen Bedrohungen im Cyberspace angemessen zu begegnen (z. B. Schutz der Bundesbehörden, der Telekommunikationssysteme des Bundes sowie der kritischen Infrastrukturen der Schweiz)?
3. Inwiefern arbeitet die Schweiz im Cyberbereich mit anderen Staaten und insbesondere mit den Nachbarstaaten zusammen? Welche Auswirkungen auf die Cybersicherheit des Bundes insgesamt hätte eine vertiefte internationale Cyber-Kooperation, und wo bestehen die grössten Potenziale für eine deutlich stärkere internationale Zusammenarbeit?
4. Warum hat er bisher darauf verzichtet, einen Schweizer Polizeiattaché an das auf Cyberbedrohungen spezialisierte internationale Kompetenzzentrum "Interpol Global Complex for Innovation" in Singapur zu entsenden? (Budgetargumente sind bei der Entsendung eines einzelnen Experten angesichts des Verteidigungsbudgets von etwa 5 Milliarden Schweizerfranken nicht plausibel.)
5. Inwiefern lassen sich Lehren und Erfahrungen anderer Staaten mit grossem Know-how im Bereich der Cyberverteidigung und Cybersicherheit für die Schweiz nutzen?
6. Inwiefern erachtet er die Entwicklungen im Cyberbereich und deren Einfluss auf die internationalen Beziehungen und insbesondere auf die moderne Kriegsführung als Chance für die Schweiz, um auf multilateraler Ebene die Initiative zu ergreifen und die Modernisierung des Völkerrechts und insbesondere die Anpassung des humanitären Völkerrechts an die neuen Realitäten voranzutreiben?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Der Missbrauch des Cyberraums für Spionage, Sabotage und Kriminalität gehört zusammen mit dem Terrorismus aus Sicht des Bundesrates zu den beiden grössten sicherheitspolitischen Bedrohungen. Es ist aber nicht zielführend, Cyberbedrohungen den konventionellen Bedrohungen gegenüberzustellen. Sie schaffen zwar zu einem gewissen Teil neue Sicherheitsprobleme, verschärfen aber vor allem bestehende Bedrohungen (Spionage, Sabotage, Kriminalität, bewaffnete Angriffe). Der Bundesrat beschreibt die Herausforderung durch Cyberbedrohungen ausführlich in seinem Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 24. August 2016.
2. Der Bundesrat hat 2012 die nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) verabschiedet, in welcher er aufzeigt, wie den Cyberbedrohungen begegnet werden soll. Mit der Nachfolgestrategie der NCS, über welche der Bundesrat voraussichtlich im Frühling 2018 befinden wird, wird den Entwicklungen der Bedrohungslage Rechnung getragen. Die nötigen Anpassungen werden vorgenommen.
3. Die internationale Kooperation ist ein unerlässliches Mittel zur Minimierung von Cyberbedrohungen. Entsprechend arbeitet die Schweiz intensiv mit internationalen Partnern zusammen. Sie engagiert sich unter anderem in der United Nations Group of Governmental Experts on Developments in the Field of Information and Telecommunications in the Context of International Security (UN GGE) und im OSZE-Prozess für die Entwicklung eines normativen Regelwerks im Cyberraum. Zusätzlich ist die Schweiz in zahlreichen internationalen Fachorganisationen vertreten und pflegt einen intensiven bilateralen Austausch mit anderen Staaten (insbesondere mit den Nachbarländern) zu Cyberthemen. Im Ausbau dieser gut etablierten Gremien, Prozesse und Konsultationen sieht der Bundesrat das grösste Potenzial für eine Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit.
4. Der Interpol Global Complex for Innovation (IGCI) zeichnet sich durch eine enge Kooperation zwischen renommierten IT-Sicherheitsfirmen, eine moderne Infrastruktur und durch seine Forschung im Bereich der Polizeiarbeit aus. Die Schweiz profitiert davon, indem sie durch zwei Experten der Bundeskriminalpolizei in der Interpol Global Cybercrime Expert Group des IGCI vertreten ist. Die Entsendung eines schweizerischen Cyberattachés ist aus heutiger Sicht nicht prioritär. Für die Bewältigung der operativen polizeilichen Aufgaben bringt die Stationierung eines Cyberattachés bei Europol (EC3) den grösseren Mehrwert.
5. Der Informations- und Erfahrungsaustausch im Cyberbereich mit anderen Staaten ist wichtig und nützlich. Die Bedrohungen und die Frage, wie diesen wirksam begegnet werden kann und soll, sind oft ähnlich. Es lassen sich deshalb aus diesem Austausch Rückschlüsse auf die eigenen Schutzdispositive ziehen. Allerdings muss dabei differenziert werden. Ein dezentral organisiertes Land wie die Schweiz, das auf Subsidiarität und wirtschaftliche Freiheit setzt, hat andere Voraussetzungen als Staaten mit stark zentralisierten Strukturen.
6. Aus Sicht der Schweiz gilt das Völkerrecht in seiner Gesamtheit auch im Cyberraum. Dazu zählen insbesondere die Uno-Charta sowie das humanitäre Völkerrecht. Die Schweiz engagiert sich für die Respektierung des Völkerrechts im Cyberraum sowie für die Klärung, wie die völkerrechtlichen Normen im Cyberraum angewendet werden können und wo allenfalls Ergänzungen zum bestehenden normativen Rahmen nötig sind. Einem neuen völkerrechtlichen Instrument steht die Schweiz - wie zahlreiche andere Staaten auch - zurückhaltend gegenüber. Im Zentrum steht die Befürchtung, dass einige Staaten mittels eines neuen Instruments für Regeln im Cyberraum die bestehenden völkerrechtlichen Regeln verwässern, eine stärkere Kontrolle von Inhalten im Internet vorantreiben sowie eine Schwächung des Multistakeholder-Ansatzes bei der Internetgouvernanz erreichen wollen.
Antwort des Bundesrates.