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17.4109 · Interpellation · 2017-12-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das BAG engagiert sich seit Jahren mit Präventionskampagnen für die Reduktion der HIV-Neuinfektionen, indem klare und eingängige Safer-Sex-Regeln über verschiedenste zielgerichtete Kommunikations- und Werbekanäle kommuniziert werden. Trotz der Bemühungen verharrt die Zahl der HIV-Neuinfektionen auf relativ hohem Niveau (542 Fälle im Jahr 2016). 49,3 Prozent betreffen Männer, die Sex mit Männern haben (MSM).

Die Möglichkeiten einer effektiven Prävention haben sich im Bereich HIV/Aids in den letzten Jahren stark erweitert. Dies betrifft vor allem die medikamentöse Prävention. Neben der klassischen Prävention über Kondome birgt sie das Potenzial, die HIV-Neuinfektionen zu drosseln. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass HIV-Infektionen durch eine Chemoprophylaxe wie Prep (Präexpositionsprophylaxe) wirksam vermieden werden können. Ebenfalls wissenschaftlich bestätigt ist, dass bei bereits erfolgten Infektionen die Weitergabe des Virus durch konsequente antiretrovirale Therapien vermieden wird.

Noch nie war das Ziel näher, die HIV-Neuansteckungen auf ein Minimum zu reduzieren. Gemäss Unaids kann das Ende der Epidemie erreicht werden (90/90/90-Forderungen).

Der Bundesrat wird höflich gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Verfolgt er die Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für sexuelle Gesundheit (EKSG) von 2016 weiter, indem der Einsatz der HIV-Präexpositionsprophylaxe (Prep) in der Schweiz mit einem geeigneten System geprüft und evaluiert wird?

2. Wie stellt er sicher, dass alle Methoden zur Reduzierung der HIV-Neuinfektionen ausgeschöpft werden und besonders gefährdete Risikogruppen über Zugänge zu den neuesten Safer-Sex-Präventionsmassnahmen inklusive der Prep verfügen?

3. Unternimmt er Anstrengungen für einen kostengünstigeren Zugang zu Prep-Medikamenten?

Begründung

Zur medikamentösen Prävention von HIV-Infektionen bestehen zwei Möglichkeiten: Verordnung einer Prep und Behandlung HIV-infizierter Menschen zur Reduzierung der Viruslast. In Verbindung mit der Kommunikation von Safer-Sex-Regeln und regelmässig durchgeführten Labortests erhärtet sich die Zweckmässigkeit eines erleichterten Zugangs zur Prep als wichtiger Baustein zur Bekämpfung von HIV. Die WHO und die European Aids Clinical Society (EACS) empfehlen eine Prep für Personen mit substanziellem HIV-Ansteckungsrisiko.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt die Umsetzung einer zeitgemässen HIV-Prävention gemäss dem neuesten Wissensstand und dem biomedizinischen Fortschritt in der Schweiz. Die Zahl der HIV-Neuinfektionen bei Männern, die Sex mit Männern haben (MSM), sank von 335 Fällen im Jahr 2008 auf 221 im Jahr 2016. Obwohl die neuen Fälle von HIV-Infektionen bei MSM innert acht Jahren um über ein Drittel zurückgegangen sind, bleibt diese Bevölkerungsgruppe in der Schweiz anteilsmässig am stärksten vom HI-Virus betroffen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will in diesem Sinne bei der Umsetzung des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen 2011-2017, das im September 2017 um vier Jahre, d. h. bis Ende 2021, verlängert wurde, alle verfügbaren neuen Massnahmen zur Risikoverminderung berücksichtigen.

1. Das BAG hat 2016 das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Lausanne beauftragt, eine Erhebung bezüglich Verschreibung der Prep bei ausgewählten HIV-Fachärztinnen und -Fachärzten in der Schweiz durchzuführen (http://www.iumsp.ch/en/rds/280). Die Ergebnisse dieser Umfrage zeigen, dass die Nachfrage nach Informationen zur Prep in der Schweiz kontinuierlich steigt. Zum Zeitpunkt der Erhebung hatten 119 Patientinnen und Patienten eine ärztliche Verordnung für eine orale Chemoprophylaxe gegen HIV erhalten. Das BAG verfolgt 2018 die Umsetzung der Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für sexuelle Gesundheit weiter, indem es eine nationale Forschungsarbeit zur Nutzung der Prep im Alltag (Swiss Prepared Study) unterstützt, die von der Universität Zürich in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen HIV-Kohortenstudie geleitet wird.

2. Das BAG stellt in Zusammenarbeit mit seinen Partnern sicher, dass alle Methoden zur Risikoverminderung Gegenstand gezielter Information und Förderung sind. Die Prep wird vom BAG in der Ausgabe 2018 seiner Strategie zur HIV-Prävention bei MSM "Sex unter Männern: Für eine bessere sexuelle Gesundheit" thematisiert. Die Information über den Zugang zur Prep liegt jedoch in der Verantwortung der Partner des BAG. Bis heute sind Arzneimittel gegen HIV in der Schweiz nicht als präventive Behandlung zugelassen. Es ist Sache der Gesellschaften, die Eigentümerinnen der betreffenden Arzneimittel sind, ein entsprechendes Zulassungsgesuch zu stellen. Ärztinnen und Ärzte, die diese Arzneimittel als orale Chemoprophylaxe verschreiben, tun dies ausserhalb des vorgesehenen Gebrauchs (Off-Label) und können somit für allfällige dadurch entstehende Nebenwirkungen haftbar gemacht werden.

3. Wie oben erwähnt, sind Arzneimittel gegen HIV in der Schweiz nicht als präventive Behandlung zugelassen. Folglich gibt es keine Option zur Rückerstattung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Damit die Prep eine Leistung der OKP werden kann, muss die prophylaktische Funktion des Arzneimittels zuerst anerkannt werden. Ist dies der Fall, besteht der nächste Schritt darin, unter Angabe von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Prep ein Gesuch einzureichen. Die Gesuche für neue präventive Leistungen werden von der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen geprüft, die eine Empfehlung an das Eidgenössische Departement des Innern als Entscheidungsorgan abgibt.

Antwort des Bundesrates.